Rendsburg wollen die Schweden überrumpeln, weil ihnen
aber der Anschlag mißlungen, so wird es bloquirt. I. 729Rendsburgischen Recess will der König in Dänemarck von
dem Hertzoge zu Hollstein-Gottorp stricte gehalten haben, dieser aber dadurch
nicht gebunden seyn. III. 443. IV. 150. 249Resident, Käyserlicher zu Mäyntz ist Herr Johann Frantz
von Landsee. III. 188. seqq. 197 Käyserlicher zu Hamburg, vid. Kurtzrock.
Chur-Cöllnischer im Haag, vid. Norff.Reventlau, General Feld-Marschall-Lieutenant, bricht in
Bäyern ein. VI. 66 (Graf) Fürstlicher Hollstein-Gottorpischer geheimder Rath.
VII. 760Reuß, (Graf Heinrich der VI.) älterer Linie,
Chur-Sächsischer General-Feld-Marschall-Lieutenant, bittet Hertzog Georg
Wilhelmen zu Braunschweig-Lüneburg-Zell, bey Käyser Leopoldo zu intercediren,
daß er die Pacta Familiae und Statutum Juris Primogeniturae des Gräflichen
Reußischen Hauses confirmiren möchte. IV. 801 demselben verspricht Hertzog Georg
Wilhelm zu Braunschweig-Lüneburg-Zell, ihn seiner Bitte zu gewehren. IV. 810 vor
denselben intercediret Hertzog Georg Wilhelm zu Braunschweig-Lüneburg-Zell bey
dem Käyser Leopoldo. IV. 812 demselben, als Chur-Sächfischen
General-Feld-Marschall, dancket Käyser Leopoldus vor seine im Treffen bey Zenta
erwiesene tapffere Conduite. IV. 1122Reuß, (Graf Heinrich der XI.) zu Schlaitz, wird von der
Königin in Pohlen, und Churfürstin zu Sachsen, ersucht, einen seiner Unterthanen
zu pardonniren, oder ihm gnügliche Defension zu verstatten. VI. 720Rhebinder, Major und General-Adjutant, muß den
General-Staaten derer vereinigten Niederlande, im Nahmen des Herrn
Erb-Stadthalters in West-Frießland, zur Eroberung der Stadt Dovay gratuliren.
VI. 85Rheyig, (Johann Heinrich von) I. 648Rheinbeck, Fürstlich Hollstein-Gottorpisches Amt, zu
demselben praetendiret Hertzog Christian Albrecht zu Hollstein-Gottorp vom
Hertzogthum Sachsen-Lauenburg acht
Rendsburg wollen die Schweden überrumpeln, weil ihnen
aber der Anschlag mißlungen, so wird es bloquirt. I. 729Rendsburgischen Recess will der König in Dänemarck von
dem Hertzoge zu Hollstein-Gottorp stricte gehalten haben, dieser aber dadurch
nicht gebunden seyn. III. 443. IV. 150. 249Resident, Käyserlicher zu Mäyntz ist Herr Johann Frantz
von Landsee. III. 188. seqq. 197 Käyserlicher zu Hamburg, vid. Kurtzrock.
Chur-Cöllnischer im Haag, vid. Norff.Reventlau, General Feld-Marschall-Lieutenant, bricht in
Bäyern ein. VI. 66 (Graf) Fürstlicher Hollstein-Gottorpischer geheimder Rath.
VII. 760Reuß, (Graf Heinrich der VI.) älterer Linie,
Chur-Sächsischer General-Feld-Marschall-Lieutenant, bittet Hertzog Georg
Wilhelmen zu Braunschweig-Lüneburg-Zell, bey Käyser Leopoldo zu intercediren,
daß er die Pacta Familiae und Statutum Juris Primogeniturae des Gräflichen
Reußischen Hauses confirmiren möchte. IV. 801 demselben verspricht Hertzog Georg
Wilhelm zu Braunschweig-Lüneburg-Zell, ihn seiner Bitte zu gewehren. IV. 810 vor
denselben intercediret Hertzog Georg Wilhelm zu Braunschweig-Lüneburg-Zell bey
dem Käyser Leopoldo. IV. 812 demselben, als Chur-Sächfischen
General-Feld-Marschall, dancket Käyser Leopoldus vor seine im Treffen bey Zenta
erwiesene tapffere Conduite. IV. 1122Reuß, (Graf Heinrich der XI.) zu Schlaitz, wird von der
Königin in Pohlen, und Churfürstin zu Sachsen, ersucht, einen seiner Unterthanen
zu pardonniren, oder ihm gnügliche Defension zu verstatten. VI. 720Rhebinder, Major und General-Adjutant, muß den
General-Staaten derer vereinigten Niederlande, im Nahmen des Herrn
Erb-Stadthalters in West-Frießland, zur Eroberung der Stadt Dovay gratuliren.
VI. 85Rheyig, (Johann Heinrich von) I. 648Rheinbeck, Fürstlich Hollstein-Gottorpisches Amt, zu
demselben praetendiret Hertzog Christian Albrecht zu Hollstein-Gottorp vom
Hertzogthum Sachsen-Lauenburg acht
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Chur-Sächsischer General-Feld-Marschall-Lieutenant, bittet Hertzog Georg
Wilhelmen zu Braunschweig-Lüneburg-Zell, bey Käyser Leopoldo zu intercediren,
daß er die Pacta Familiae und Statutum Juris Primogeniturae des Gräflichen
Reußischen Hauses confirmiren möchte. IV. 801 demselben verspricht Hertzog Georg
Wilhelm zu Braunschweig-Lüneburg-Zell, ihn seiner Bitte zu gewehren. IV. 810 vor
denselben intercediret Hertzog Georg Wilhelm zu Braunschweig-Lüneburg-Zell bey
dem Käyser Leopoldo. IV. 812 demselben, als Chur-Sächfischen
General-Feld-Marschall, dancket Käyser Leopoldus vor seine im Treffen bey Zenta
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Hertzogthum Sachsen-Lauenburg acht
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[1173]
Rendsburg wollen die Schweden überrumpeln, weil ihnen aber der Anschlag mißlungen, so wird es bloquirt. I. 729 Rendsburgischen Recess will der König in Dänemarck von dem Hertzoge zu Hollstein-Gottorp stricte gehalten haben, dieser aber dadurch nicht gebunden seyn. III. 443. IV. 150. 249 Resident, Käyserlicher zu Mäyntz ist Herr Johann Frantz von Landsee. III. 188. seqq. 197 Käyserlicher zu Hamburg, vid. Kurtzrock. Chur-Cöllnischer im Haag, vid. Norff. Reventlau, General Feld-Marschall-Lieutenant, bricht in Bäyern ein. VI. 66 (Graf) Fürstlicher Hollstein-Gottorpischer geheimder Rath. VII. 760 Reuß, (Graf Heinrich der VI.) älterer Linie, Chur-Sächsischer General-Feld-Marschall-Lieutenant, bittet Hertzog Georg Wilhelmen zu Braunschweig-Lüneburg-Zell, bey Käyser Leopoldo zu intercediren, daß er die Pacta Familiae und Statutum Juris Primogeniturae des Gräflichen Reußischen Hauses confirmiren möchte. IV. 801 demselben verspricht Hertzog Georg Wilhelm zu Braunschweig-Lüneburg-Zell, ihn seiner Bitte zu gewehren. IV. 810 vor denselben intercediret Hertzog Georg Wilhelm zu Braunschweig-Lüneburg-Zell bey dem Käyser Leopoldo. IV. 812 demselben, als Chur-Sächfischen General-Feld-Marschall, dancket Käyser Leopoldus vor seine im Treffen bey Zenta erwiesene tapffere Conduite. IV. 1122 Reuß, (Graf Heinrich der XI.) zu Schlaitz, wird von der Königin in Pohlen, und Churfürstin zu Sachsen, ersucht, einen seiner Unterthanen zu pardonniren, oder ihm gnügliche Defension zu verstatten. VI. 720 Rhebinder, Major und General-Adjutant, muß den General-Staaten derer vereinigten Niederlande, im Nahmen des Herrn Erb-Stadthalters in West-Frießland, zur Eroberung der Stadt Dovay gratuliren. VI. 85 Rheyig, (Johann Heinrich von) I. 648 Rheinbeck, Fürstlich Hollstein-Gottorpisches Amt, zu demselben praetendiret Hertzog Christian Albrecht zu Hollstein-Gottorp vom Hertzogthum Sachsen-Lauenburg acht
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/1173>, abgerufen am 17.06.2024.
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