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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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der verstorbenen DD. Calixti und Horneji singulare Lehre-Puncten, so sie bey Leb-Zeiten so hart behauptet, solten genau befraget werden, sie schwerlich durchgehends mit ihnen einstimmig zu seyn sich erklären, oder, daß dieselbigen derjenigen Formae Doctrinae, die von Eurer Lbd. Lbd. Liebden löblichen Vorfahren, dero Kirchen dergestalt, daß, wie die Worte lauten, wie sie in Augspurgischer Confession, derselben Apologia, Articulis Smalcaldicis, und utroque Catechismo Lutheri enthalten, also auch nichts denenselben ungemässes und widriges gelehret, oder im Lande geduldet werden solle, in Corpore Julio vorgeschrieben, allerdings conform sey, zu behaupten auf sich nehmen würden; Solte man aber auch andere der Augspurgischen Confessions-Verwandten in- und ausser Reichs, Theologische Facultäten und Ministeria darum befragen, und über denen bis anhero so hefftig gestrittenen Lehr-Sätzen ihre aufrichtige Judicia erfodern, so dürffte nicht unbillich zu zweifeln seyn, ob gar viel, ausser denen etwa partheylichen und passionirten, der Calixtinischen Sentenz in allem beypflichten würden; Und haben wir zu Euer L. L. Liebden selbst das gute Vertrauen, daß, (anderer durch berührte Lehr-Sätze, von unserer unveränderten Augspurgischen Confession gemachter unterschiedener Absätze anietzo zu geschweigen) sie des Calixti weit extendirte Eintracht im Grunde des Glaubens, zwischen Papisten, Calvinisten und Lutheranern schwerlich für genehm halten werden; Indem solcher Gestalt unsere beyderseits in GOtt ruhende hohe Vorfahren ihr Leib und Leben, Land und Leute gar unbedachtsam durch Absonderung von

der verstorbenen DD. Calixti und Horneji singulare Lehre-Puncten, so sie bey Leb-Zeiten so hart behauptet, solten genau befraget werden, sie schwerlich durchgehends mit ihnen einstimmig zu seyn sich erklären, oder, daß dieselbigen derjenigen Formae Doctrinae, die von Eurer Lbd. Lbd. Liebden löblichen Vorfahren, dero Kirchen dergestalt, daß, wie die Worte lauten, wie sie in Augspurgischer Confession, derselben Apologia, Articulis Smalcaldicis, und utroque Catechismo Lutheri enthalten, also auch nichts denenselben ungemässes und widriges gelehret, oder im Lande geduldet werden solle, in Corpore Julio vorgeschrieben, allerdings conform sey, zu behaupten auf sich nehmen würden; Solte man aber auch andere der Augspurgischen Confessions-Verwandten in- und ausser Reichs, Theologische Facultäten und Ministeria darum befragen, und über denen bis anhero so hefftig gestrittenen Lehr-Sätzen ihre aufrichtige Judicia erfodern, so dürffte nicht unbillich zu zweifeln seyn, ob gar viel, ausser denen etwa partheylichen und passionirten, der Calixtinischen Sentenz in allem beypflichten würden; Und haben wir zu Euer L. L. Liebden selbst das gute Vertrauen, daß, (anderer durch berührte Lehr-Sätze, von unserer unveränderten Augspurgischen Confession gemachter unterschiedener Absätze anietzo zu geschweigen) sie des Calixti weit extendirte Eintracht im Grunde des Glaubens, zwischen Papisten, Calvinisten und Lutheranern schwerlich für genehm halten werden; Indem solcher Gestalt unsere beyderseits in GOtt ruhende hohe Vorfahren ihr Leib und Leben, Land und Leute gar unbedachtsam durch Absonderung von

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[126/0162] der verstorbenen DD. Calixti und Horneji singulare Lehre-Puncten, so sie bey Leb-Zeiten so hart behauptet, solten genau befraget werden, sie schwerlich durchgehends mit ihnen einstimmig zu seyn sich erklären, oder, daß dieselbigen derjenigen Formae Doctrinae, die von Eurer Lbd. Lbd. Liebden löblichen Vorfahren, dero Kirchen dergestalt, daß, wie die Worte lauten, wie sie in Augspurgischer Confession, derselben Apologia, Articulis Smalcaldicis, und utroque Catechismo Lutheri enthalten, also auch nichts denenselben ungemässes und widriges gelehret, oder im Lande geduldet werden solle, in Corpore Julio vorgeschrieben, allerdings conform sey, zu behaupten auf sich nehmen würden; Solte man aber auch andere der Augspurgischen Confessions-Verwandten in- und ausser Reichs, Theologische Facultäten und Ministeria darum befragen, und über denen bis anhero so hefftig gestrittenen Lehr-Sätzen ihre aufrichtige Judicia erfodern, so dürffte nicht unbillich zu zweifeln seyn, ob gar viel, ausser denen etwa partheylichen und passionirten, der Calixtinischen Sentenz in allem beypflichten würden; Und haben wir zu Euer L. L. Liebden selbst das gute Vertrauen, daß, (anderer durch berührte Lehr-Sätze, von unserer unveränderten Augspurgischen Confession gemachter unterschiedener Absätze anietzo zu geschweigen) sie des Calixti weit extendirte Eintracht im Grunde des Glaubens, zwischen Papisten, Calvinisten und Lutheranern schwerlich für genehm halten werden; Indem solcher Gestalt unsere beyderseits in GOtt ruhende hohe Vorfahren ihr Leib und Leben, Land und Leute gar unbedachtsam durch Absonderung von

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 126. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/162>, abgerufen am 18.05.2024.