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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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der Römischen Kirchen, mit der man doch im Glaubens-Grunde einig gewesen wäre, daran gewaget hätten, wäre auch eine vergebliche Arbeit, daß die auf dererselben Geheiß, mit so grosser Mühe, Fleiß und Sorgfalt zusammen getragene, und in unserer Evangelischen Kirchen eingeführte Symbolische Schrifften und Glaubens-Bekänntnisse, (dadurch theils mit den benachbarten und andern reinen Kirchen Friede und gute Christliche Correspondenz zu stifften, und zu erhalten, theils auch durch solchen Weg aller Unrichtigkeit ohne Weiterung fürzukommen und fürzubauen) wären verfertiget, und alle diejenigen, welche zu geistlichen Aemtern und Diensten auf Universitäten und sonsten in denen Landen befördert seyn wolten, sich dazu mit Mund und Hertzen, vermittelst cörperlichen Eydes zu bekennen, so sorgfältig bis auf diese Stunde angehalten würden, (als das sicherste Mittel, die Eintracht in der reinen Lehre unverfälscht zu erhalten) wenn mit Hindansetzung solches schweren Eydes, andere denselben gantz zugegen lauffende Dogmata zu führen, und ungescheuet in Schrifften und Lehren zu behaupten, einem ieden Privat-Theologo, nach eigenem Sinn und Einfall, frey stehen und zugelassen werden solle; Wir lassen uns zwar berichten, daß hiebevor von etlichen zu Helmstädt dagegen soll eingewendet worden seyn: Man habe sich dazu bekennet, soferne sie dem Worte GOttes gemäß; Alleine wenn dergleichen Reservatio mentalis verstattet wird, und es nicht bey der Meynung bleibet: Man bekenne sich dazu, dieweil man solche Symbolische Bücher dem Worte GOttes gemäß befunden und erkennet; So mögen wir nicht

der Römischen Kirchen, mit der man doch im Glaubens-Grunde einig gewesen wäre, daran gewaget hätten, wäre auch eine vergebliche Arbeit, daß die auf dererselben Geheiß, mit so grosser Mühe, Fleiß und Sorgfalt zusammen getragene, und in unserer Evangelischen Kirchen eingeführte Symbolische Schrifften und Glaubens-Bekänntnisse, (dadurch theils mit den benachbarten und andern reinen Kirchen Friede und gute Christliche Correspondenz zu stifften, und zu erhalten, theils auch durch solchen Weg aller Unrichtigkeit ohne Weiterung fürzukommen und fürzubauen) wären verfertiget, und alle diejenigen, welche zu geistlichen Aemtern und Diensten auf Universitäten und sonsten in denen Landen befördert seyn wolten, sich dazu mit Mund und Hertzen, vermittelst cörperlichen Eydes zu bekennen, so sorgfältig bis auf diese Stunde angehalten würden, (als das sicherste Mittel, die Eintracht in der reinen Lehre unverfälscht zu erhalten) wenn mit Hindansetzung solches schweren Eydes, andere denselben gantz zugegen lauffende Dogmata zu führen, und ungescheuet in Schrifften und Lehren zu behaupten, einem ieden Privat-Theologo, nach eigenem Sinn und Einfall, frey stehen und zugelassen werden solle; Wir lassen uns zwar berichten, daß hiebevor von etlichen zu Helmstädt dagegen soll eingewendet worden seyn: Man habe sich dazu bekennet, soferne sie dem Worte GOttes gemäß; Alleine wenn dergleichen Reservatio mentalis verstattet wird, und es nicht bey der Meynung bleibet: Man bekenne sich dazu, dieweil man solche Symbolische Bücher dem Worte GOttes gemäß befunden und erkennet; So mögen wir nicht

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[127/0163] der Römischen Kirchen, mit der man doch im Glaubens-Grunde einig gewesen wäre, daran gewaget hätten, wäre auch eine vergebliche Arbeit, daß die auf dererselben Geheiß, mit so grosser Mühe, Fleiß und Sorgfalt zusammen getragene, und in unserer Evangelischen Kirchen eingeführte Symbolische Schrifften und Glaubens-Bekänntnisse, (dadurch theils mit den benachbarten und andern reinen Kirchen Friede und gute Christliche Correspondenz zu stifften, und zu erhalten, theils auch durch solchen Weg aller Unrichtigkeit ohne Weiterung fürzukommen und fürzubauen) wären verfertiget, und alle diejenigen, welche zu geistlichen Aemtern und Diensten auf Universitäten und sonsten in denen Landen befördert seyn wolten, sich dazu mit Mund und Hertzen, vermittelst cörperlichen Eydes zu bekennen, so sorgfältig bis auf diese Stunde angehalten würden, (als das sicherste Mittel, die Eintracht in der reinen Lehre unverfälscht zu erhalten) wenn mit Hindansetzung solches schweren Eydes, andere denselben gantz zugegen lauffende Dogmata zu führen, und ungescheuet in Schrifften und Lehren zu behaupten, einem ieden Privat-Theologo, nach eigenem Sinn und Einfall, frey stehen und zugelassen werden solle; Wir lassen uns zwar berichten, daß hiebevor von etlichen zu Helmstädt dagegen soll eingewendet worden seyn: Man habe sich dazu bekennet, soferne sie dem Worte GOttes gemäß; Alleine wenn dergleichen Reservatio mentalis verstattet wird, und es nicht bey der Meynung bleibet: Man bekenne sich dazu, dieweil man solche Symbolische Bücher dem Worte GOttes gemäß befunden und erkennet; So mögen wir nicht

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 127. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/163>, abgerufen am 18.05.2024.