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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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schiedenen Exemplis und Zeugnissen sattsam dargethan, und verificiret, und dabey geziemend gebeten, daß, weilen von Seiten Euer Liebden und dero Dom-Capituls so wenig auf die von dem Käyserlichen Cammer-Gerichte zu Wetzlar, gegen solche neuerliche Turbationes und Bedrückungen, ergangene Mandata, als auf ihr verschiedentliches in aller geziemender Submission beschehenes Flehen und Suppliciren, Reflexion genommen, sondern vielmehr ihnen, und denen dortigen Evangelischen Unterthanen ie länger ie mehr zugesetzet würde, wir uns ihrer hierunter anzunehmen geruhen möchten. Ob wir nun wohl dieses wider unsere Glaubens-Genossen verübendes Verfahren um soviel weniger vermuthen sollen, als schnur stracks selbiges dem Religions-Frieden, Instrumento Pacis Westphalicae, Recessen und Verträgen zuwider ist, so hätte uns doch von Euer Liebden beywohnenden bekannten AEquanimität und Moderation nimmer in die Gedancken kommen können, daß dero getreue Evangelische Land-Stände und Unterthanen, in ihrer grossen Bedrängniß, mit der desfalls öffters wiederholten flehentlichen Remonstration aller sothaner Klagen, Contraventionen, und geziemend gethaner Bitte um Remedirung derselben, unerhört solten gelassen werden, ja so gar die bey dem Käyserlichen und Reichs-Cammer-Gerichte ausgewürckte Mandata ohne Parition geblieben, und noch dazu darinnen immer dergestalt fortgefahren seyn, daß denen Bedrückten keine andere Hoffnung, hierunter einigen Wandel zu geniessen, habe übrig seyn können, als dem Nieder-Sächsischen Cräyß-Ausschreib-Amt von ihrem hochbedrückten Zustande geziemende Vorstel-

schiedenen Exemplis und Zeugnissen sattsam dargethan, und verificiret, und dabey geziemend gebeten, daß, weilen von Seiten Euer Liebden und dero Dom-Capituls so wenig auf die von dem Käyserlichen Cammer-Gerichte zu Wetzlar, gegen solche neuerliche Turbationes und Bedrückungen, ergangene Mandata, als auf ihr verschiedentliches in aller geziemender Submission beschehenes Flehen und Suppliciren, Reflexion genommen, sondern vielmehr ihnen, und denen dortigen Evangelischen Unterthanen ie länger ie mehr zugesetzet würde, wir uns ihrer hierunter anzunehmen geruhen möchten. Ob wir nun wohl dieses wider unsere Glaubens-Genossen verübendes Verfahren um soviel weniger vermuthen sollen, als schnur stracks selbiges dem Religions-Frieden, Instrumento Pacis Westphalicae, Recessen und Verträgen zuwider ist, so hätte uns doch von Euer Liebden beywohnenden bekannten AEquanimität und Moderation nimmer in die Gedancken kommen können, daß dero getreue Evangelische Land-Stände und Unterthanen, in ihrer grossen Bedrängniß, mit der desfalls öffters wiederholten flehentlichen Remonstration aller sothaner Klagen, Contraventionen, und geziemend gethaner Bitte um Remedirung derselben, unerhört solten gelassen werden, ja so gar die bey dem Käyserlichen und Reichs-Cammer-Gerichte ausgewürckte Mandata ohne Parition geblieben, und noch dazu darinnen immer dergestalt fortgefahren seyn, daß denen Bedrückten keine andere Hoffnung, hierunter einigen Wandel zu geniessen, habe übrig seyn können, als dem Nieder-Sächsischen Cräyß-Ausschreib-Amt von ihrem hochbedrückten Zustande geziemende Vorstel-

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[509/0545] schiedenen Exemplis und Zeugnissen sattsam dargethan, und verificiret, und dabey geziemend gebeten, daß, weilen von Seiten Euer Liebden und dero Dom-Capituls so wenig auf die von dem Käyserlichen Cammer-Gerichte zu Wetzlar, gegen solche neuerliche Turbationes und Bedrückungen, ergangene Mandata, als auf ihr verschiedentliches in aller geziemender Submission beschehenes Flehen und Suppliciren, Reflexion genommen, sondern vielmehr ihnen, und denen dortigen Evangelischen Unterthanen ie länger ie mehr zugesetzet würde, wir uns ihrer hierunter anzunehmen geruhen möchten. Ob wir nun wohl dieses wider unsere Glaubens-Genossen verübendes Verfahren um soviel weniger vermuthen sollen, als schnur stracks selbiges dem Religions-Frieden, Instrumento Pacis Westphalicae, Recessen und Verträgen zuwider ist, so hätte uns doch von Euer Liebden beywohnenden bekannten AEquanimität und Moderation nimmer in die Gedancken kommen können, daß dero getreue Evangelische Land-Stände und Unterthanen, in ihrer grossen Bedrängniß, mit der desfalls öffters wiederholten flehentlichen Remonstration aller sothaner Klagen, Contraventionen, und geziemend gethaner Bitte um Remedirung derselben, unerhört solten gelassen werden, ja so gar die bey dem Käyserlichen und Reichs-Cammer-Gerichte ausgewürckte Mandata ohne Parition geblieben, und noch dazu darinnen immer dergestalt fortgefahren seyn, daß denen Bedrückten keine andere Hoffnung, hierunter einigen Wandel zu geniessen, habe übrig seyn können, als dem Nieder-Sächsischen Cräyß-Ausschreib-Amt von ihrem hochbedrückten Zustande geziemende Vorstel-

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 509. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/545>, abgerufen am 29.06.2024.