will selbige Conditiones nicht annehmen. IV. 248 ihm inhibiret auch der Käyser
gedachte Conditiones einzugehen. IV. 260 ersuchet Churfürst Maximilian Emanueln
in Bäyern, ihm nebst denen übrigen correspondirenden Cräyß-Fürsten, wider den
König von Dänemarck zu assistiren. IV. 384. sqq. schicket seinen Hof- und
Cantzley-Rath, den Herrn von Greiffenkrantz, an die Reichs-Versammlung zu
Regenspurg, sein Interesse zu observiren. IV. 671 dessen Differentien mit dem
König von Dänemarck sollen in denen Altonaischen Tractaten abgethan werden. IV.
705. 766. 769. 731. reserviret sich alle Jura competentia, wegen der Succession
in die Sachsen-Lauenburgischen Lande, und bittet den Käyser Leopoldum, daß ihm
die von Sachsen-Lauenburgischer Seite, seinem Amt Rheinbeck gewaltthätig
entzogenen acht Dörffer, cum Fructibus perceptis, restiruirt werden möchten.
VIII. 317Christian Albrecht, Graf von Dohna,
Chur-Brandenburgischer Stadthalter, vermahnet den Rath und Bürgerschafft zu
Stettin, daß sie Chur-Brandenburgische Besasatzung einnehmen sollen. I. 890
ersuchet den Baron von Würtz, als Königlichen Schwedischen Gouverneur in
Stettin, daß er den Rath und Bürgerschafft daselbst, an Einnehmung der
Chur-Brandenburgischen Besatzung nicht hindern möge. I. 891Christian August, Bischoff zu Lübeck, notificiret Hertzog
Anthon Ulrichen zu Wolffenbüttel die Geburt einer jungen Princeßin, und
invitiret ihn zur Gevatterschafft. VI. 867 will in Vormundschafft Hertzog Carl
Friedrichs von Hollstein Gottorp das an die Grafen von Rantzau wiederkäufflich
überlassene Amt Barmstädt einlösen. VI. 575 wird von dem Königlichen
Schwedischen commandirenden General, Graf Steinbocken, ersuchet, daß seine
unterhabende Armee mit allem Nöthigen versehen, und ihm zur Sicherheit die
Festung Tönningen eingeräumet werden möchte. VII. 768
will selbige Conditiones nicht annehmen. IV. 248 ihm inhibiret auch der Käyser
gedachte Conditiones einzugehen. IV. 260 ersuchet Churfürst Maximilian Emanueln
in Bäyern, ihm nebst denen übrigen correspondirenden Cräyß-Fürsten, wider den
König von Dänemarck zu assistiren. IV. 384. sqq. schicket seinen Hof- und
Cantzley-Rath, den Herrn von Greiffenkrantz, an die Reichs-Versammlung zu
Regenspurg, sein Interesse zu observiren. IV. 671 dessen Differentien mit dem
König von Dänemarck sollen in denen Altonaischen Tractaten abgethan werden. IV.
705. 766. 769. 731. reserviret sich alle Jura competentia, wegen der Succession
in die Sachsen-Lauenburgischen Lande, und bittet den Käyser Leopoldum, daß ihm
die von Sachsen-Lauenburgischer Seite, seinem Amt Rheinbeck gewaltthätig
entzogenen acht Dörffer, cum Fructibus perceptis, restiruirt werden möchten.
VIII. 317Christian Albrecht, Graf von Dohna,
Chur-Brandenburgischer Stadthalter, vermahnet den Rath und Bürgerschafft zu
Stettin, daß sie Chur-Brandenburgische Besasatzung einnehmen sollen. I. 890
ersuchet den Baron von Würtz, als Königlichen Schwedischen Gouverneur in
Stettin, daß er den Rath und Bürgerschafft daselbst, an Einnehmung der
Chur-Brandenburgischen Besatzung nicht hindern möge. I. 891Christian August, Bischoff zu Lübeck, notificiret Hertzog
Anthon Ulrichen zu Wolffenbüttel die Geburt einer jungen Princeßin, und
invitiret ihn zur Gevatterschafft. VI. 867 will in Vormundschafft Hertzog Carl
Friedrichs von Hollstein Gottorp das an die Grafen von Rantzau wiederkäufflich
überlassene Amt Barmstädt einlösen. VI. 575 wird von dem Königlichen
Schwedischen commandirenden General, Graf Steinbocken, ersuchet, daß seine
unterhabende Armée mit allem Nöthigen versehen, und ihm zur Sicherheit die
Festung Tönningen eingeräumet werden möchte. VII. 768
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will selbige Conditiones nicht annehmen. IV. 248 ihm inhibiret auch der Käyser
gedachte Conditiones einzugehen. IV. 260 ersuchet Churfürst Maximilian Emanueln
in Bäyern, ihm nebst denen übrigen correspondirenden Cräyß-Fürsten, wider den
König von Dänemarck zu assistiren. IV. 384. sqq. schicket seinen Hof- und
Cantzley-Rath, den Herrn von Greiffenkrantz, an die Reichs-Versammlung zu
Regenspurg, sein Interesse zu observiren. IV. 671 dessen Differentien mit dem
König von Dänemarck sollen in denen Altonaischen Tractaten abgethan werden. IV.
705. 766. 769. 731. reserviret sich alle Jura competentia, wegen der Succession
in die Sachsen-Lauenburgischen Lande, und bittet den Käyser Leopoldum, daß ihm
die von Sachsen-Lauenburgischer Seite, seinem Amt Rheinbeck gewaltthätig
entzogenen acht Dörffer, cum Fructibus perceptis, restiruirt werden möchten.
VIII. 317</l><l><hirendition="#in">C</hi>hristian Albrecht, Graf von Dohna,
Chur-Brandenburgischer Stadthalter, vermahnet den Rath und Bürgerschafft zu
Stettin, daß sie Chur-Brandenburgische Besasatzung einnehmen sollen. I. 890
ersuchet den Baron von Würtz, als Königlichen Schwedischen Gouverneur in
Stettin, daß er den Rath und Bürgerschafft daselbst, an Einnehmung der
Chur-Brandenburgischen Besatzung nicht hindern möge. I. 891</l><l><hirendition="#in">C</hi>hristian August, Bischoff zu Lübeck, notificiret Hertzog
Anthon Ulrichen zu Wolffenbüttel die Geburt einer jungen Princeßin, und
invitiret ihn zur Gevatterschafft. VI. 867 will in Vormundschafft Hertzog Carl
Friedrichs von Hollstein Gottorp das an die Grafen von Rantzau wiederkäufflich
überlassene Amt Barmstädt einlösen. VI. 575 wird von dem Königlichen
Schwedischen commandirenden General, Graf Steinbocken, ersuchet, daß seine
unterhabende Armée mit allem Nöthigen versehen, und ihm zur Sicherheit die
Festung Tönningen eingeräumet werden möchte. VII. 768
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will selbige Conditiones nicht annehmen. IV. 248 ihm inhibiret auch der Käyser gedachte Conditiones einzugehen. IV. 260 ersuchet Churfürst Maximilian Emanueln in Bäyern, ihm nebst denen übrigen correspondirenden Cräyß-Fürsten, wider den König von Dänemarck zu assistiren. IV. 384. sqq. schicket seinen Hof- und Cantzley-Rath, den Herrn von Greiffenkrantz, an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, sein Interesse zu observiren. IV. 671 dessen Differentien mit dem König von Dänemarck sollen in denen Altonaischen Tractaten abgethan werden. IV. 705. 766. 769. 731. reserviret sich alle Jura competentia, wegen der Succession in die Sachsen-Lauenburgischen Lande, und bittet den Käyser Leopoldum, daß ihm die von Sachsen-Lauenburgischer Seite, seinem Amt Rheinbeck gewaltthätig entzogenen acht Dörffer, cum Fructibus perceptis, restiruirt werden möchten. VIII. 317 Christian Albrecht, Graf von Dohna, Chur-Brandenburgischer Stadthalter, vermahnet den Rath und Bürgerschafft zu Stettin, daß sie Chur-Brandenburgische Besasatzung einnehmen sollen. I. 890 ersuchet den Baron von Würtz, als Königlichen Schwedischen Gouverneur in Stettin, daß er den Rath und Bürgerschafft daselbst, an Einnehmung der Chur-Brandenburgischen Besatzung nicht hindern möge. I. 891 Christian August, Bischoff zu Lübeck, notificiret Hertzog Anthon Ulrichen zu Wolffenbüttel die Geburt einer jungen Princeßin, und invitiret ihn zur Gevatterschafft. VI. 867 will in Vormundschafft Hertzog Carl Friedrichs von Hollstein Gottorp das an die Grafen von Rantzau wiederkäufflich überlassene Amt Barmstädt einlösen. VI. 575 wird von dem Königlichen Schwedischen commandirenden General, Graf Steinbocken, ersuchet, daß seine unterhabende Armée mit allem Nöthigen versehen, und ihm zur Sicherheit die Festung Tönningen eingeräumet werden möchte. VII. 768
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/763>, abgerufen am 29.06.2024.
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