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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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Münsterischen Trouppen aus dem Lande Hadeln zu delogiren. III. 595 ejusd. an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, es dahin richten zu helffen, daß der Nieder-Sächsische Cräyß nicht in gefährliche Kriege impliciret werde. III. 242 ejusd. an die General-Staaten der vereinigten Niederlande, den König von Dänemarck dahin disponiren zu helffen, daß er von dem praetendirten neuerlichen Elb-Zoll bey Glückstadt abstehen möge. III. 604 ejusd. an den Käyser Leopoldum, dem König von Dänemarck keinen neuen Zoll zu verstatten. III. 596 des Ober-Rheinischen Cräyß-Convents zu Franckfurt am Mäyn, an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, dahin zu cooperiren, damit ein ieder Cräyß sein Quantum militare in Zeiten stellen, und dadurch denen bedrängten Reichs-Cräyssen Hülffe geschaffet werden möge. V. 887 des Schwäbischen Cräyß-Convents zu Ulm, an den Käyser Leopoldum, daß er dem Schwäbischen Cräyß und dessen überlegten Ständen gleich andern eine Ringerung ihres Contingents möge wiederfahren lassen. III. 747 ejusd. an gedachten Käyser, daß er bey instehender Türcken-Gefahr den von der Cron Franckreich offerirten Stillstand acceptiren möge. IV. 86 ejusd. an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, die Beschleunigung der mit der Cron Franckreich vorseyenden Friedens-Tractaten und der nöthigen Türcken-Hülffe befördern zu helffen. IV. 72 ejusd. an gedachte Reichs-Versammlung, vor die Befreyung der Stadt Straßburg aus Franckreichs Händen besorgt zu seyn. IV. 1027 ejusd. an die Reichs-Versammlung, die Beförderung des Puncti Securitatis publicae betreffend. IV. 1130 ejusd. an die Reichs-Versammlung, um Hülffe wider die instehende feindliche Gefahr. VI. 777 des Schwäbischen Cräyß-Convents zu Eßlingen, an den Käyser Leopoldum, daß er mit seinem, vermöge der Cräyß-Association, versprochnen Oesterreichischen Contingent dem Schwäbischen Cräysse succurriren, auch die andern Cräysse dazu animiren möge. V. 936
Münsterischen Trouppen aus dem Lande Hadeln zu delogiren. III. 595 ejusd. an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, es dahin richten zu helffen, daß der Nieder-Sächsische Cräyß nicht in gefährliche Kriege impliciret werde. III. 242 ejusd. an die General-Staaten der vereinigten Niederlande, den König von Dänemarck dahin disponiren zu helffen, daß er von dem praetendirten neuerlichen Elb-Zoll bey Glückstadt abstehen möge. III. 604 ejusd. an den Käyser Leopoldum, dem König von Dänemarck keinen neuen Zoll zu verstatten. III. 596 des Ober-Rheinischen Cräyß-Convents zu Franckfurt am Mäyn, an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, dahin zu cooperiren, damit ein ieder Cräyß sein Quantum militare in Zeiten stellen, und dadurch denen bedrängten Reichs-Cräyssen Hülffe geschaffet werden möge. V. 887 des Schwäbischen Cräyß-Convents zu Ulm, an den Käyser Leopoldum, daß er dem Schwäbischen Cräyß und dessen überlegten Ständen gleich andern eine Ringerung ihres Contingents möge wiederfahren lassen. III. 747 ejusd. an gedachten Käyser, daß er bey instehender Türcken-Gefahr den von der Cron Franckreich offerirten Stillstand acceptiren möge. IV. 86 ejusd. an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, die Beschleunigung der mit der Cron Franckreich vorseyenden Friedens-Tractaten und der nöthigen Türcken-Hülffe befördern zu helffen. IV. 72 ejusd. an gedachte Reichs-Versammlung, vor die Befreyung der Stadt Straßburg aus Franckreichs Händen besorgt zu seyn. IV. 1027 ejusd. an die Reichs-Versammlung, die Beförderung des Puncti Securitatis publicae betreffend. IV. 1130 ejusd. an die Reichs-Versammlung, um Hülffe wider die instehende feindliche Gefahr. VI. 777 des Schwäbischen Cräyß-Convents zu Eßlingen, an den Käyser Leopoldum, daß er mit seinem, vermöge der Cräyß-Association, versprochnen Oesterreichischen Contingent dem Schwäbischen Cräysse succurriren, auch die andern Cräysse dazu animiren möge. V. 936
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Münsterischen Trouppen aus
                     dem Lande Hadeln zu delogiren. III. 595 ejusd. an die Reichs-Versammlung zu
                     Regenspurg, es dahin richten zu helffen, daß der Nieder-Sächsische Cräyß nicht
                     in gefährliche Kriege impliciret werde. III. 242 ejusd. an die General-Staaten
                     der vereinigten Niederlande, den König von Dänemarck dahin disponiren zu
                     helffen, daß er von dem praetendirten neuerlichen Elb-Zoll bey Glückstadt
                     abstehen möge. III. 604 ejusd. an den Käyser Leopoldum, dem König von Dänemarck
                     keinen neuen Zoll zu verstatten. III. 596 des Ober-Rheinischen Cräyß-Convents zu
                     Franckfurt am Mäyn, an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, dahin zu
                     cooperiren, damit ein ieder Cräyß sein Quantum militare in Zeiten stellen, und
                     dadurch denen bedrängten Reichs-Cräyssen Hülffe geschaffet werden möge. V. 887
                     des Schwäbischen Cräyß-Convents zu Ulm, an den Käyser Leopoldum, daß er dem
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                     ihres Contingents möge wiederfahren lassen. III. 747 ejusd. an gedachten Käyser,
                     daß er bey instehender Türcken-Gefahr den von der Cron Franckreich offerirten
                     Stillstand acceptiren möge. IV. 86 ejusd. an die Reichs-Versammlung zu
                     Regenspurg, die Beschleunigung der mit der Cron Franckreich vorseyenden
                     Friedens-Tractaten und der nöthigen Türcken-Hülffe befördern zu helffen. IV. 72
                     ejusd. an gedachte Reichs-Versammlung, vor die Befreyung der Stadt Straßburg aus
                     Franckreichs Händen besorgt zu seyn. IV. 1027 ejusd. an die Reichs-Versammlung,
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                     die Reichs-Versammlung, um Hülffe wider die instehende feindliche Gefahr. VI.
                     777 des Schwäbischen Cräyß-Convents zu Eßlingen, an den Käyser Leopoldum, daß er
                     mit seinem, vermöge der Cräyß-Association, versprochnen Oesterreichischen
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[0854] Münsterischen Trouppen aus dem Lande Hadeln zu delogiren. III. 595 ejusd. an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, es dahin richten zu helffen, daß der Nieder-Sächsische Cräyß nicht in gefährliche Kriege impliciret werde. III. 242 ejusd. an die General-Staaten der vereinigten Niederlande, den König von Dänemarck dahin disponiren zu helffen, daß er von dem praetendirten neuerlichen Elb-Zoll bey Glückstadt abstehen möge. III. 604 ejusd. an den Käyser Leopoldum, dem König von Dänemarck keinen neuen Zoll zu verstatten. III. 596 des Ober-Rheinischen Cräyß-Convents zu Franckfurt am Mäyn, an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, dahin zu cooperiren, damit ein ieder Cräyß sein Quantum militare in Zeiten stellen, und dadurch denen bedrängten Reichs-Cräyssen Hülffe geschaffet werden möge. V. 887 des Schwäbischen Cräyß-Convents zu Ulm, an den Käyser Leopoldum, daß er dem Schwäbischen Cräyß und dessen überlegten Ständen gleich andern eine Ringerung ihres Contingents möge wiederfahren lassen. III. 747 ejusd. an gedachten Käyser, daß er bey instehender Türcken-Gefahr den von der Cron Franckreich offerirten Stillstand acceptiren möge. IV. 86 ejusd. an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, die Beschleunigung der mit der Cron Franckreich vorseyenden Friedens-Tractaten und der nöthigen Türcken-Hülffe befördern zu helffen. IV. 72 ejusd. an gedachte Reichs-Versammlung, vor die Befreyung der Stadt Straßburg aus Franckreichs Händen besorgt zu seyn. IV. 1027 ejusd. an die Reichs-Versammlung, die Beförderung des Puncti Securitatis publicae betreffend. IV. 1130 ejusd. an die Reichs-Versammlung, um Hülffe wider die instehende feindliche Gefahr. VI. 777 des Schwäbischen Cräyß-Convents zu Eßlingen, an den Käyser Leopoldum, daß er mit seinem, vermöge der Cräyß-Association, versprochnen Oesterreichischen Contingent dem Schwäbischen Cräysse succurriren, auch die andern Cräysse dazu animiren möge. V. 936

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/854>, abgerufen am 29.06.2024.