ejusd. an die
Reichs-Versammlung zu Regenspurg, daß sie die Reichs-Stände zu Praestirung ihres
behörigen Reichs-Contingents animiren und erinnern möchte. V. 941 des
General-Convents der sechs associirten Cräysse zu Franckfurt am Mäyn, an den
Käyser Leopoldum, daß er die getroffene Association approbiren, und selbiger von
wegen des Oesterreichischen Cräysses beytreten möge. IV. 1076 ejusd. an
gedachten Käyser, daß er durch seine hohe Interposition den Chur-Bäyerischen
Cräyß zum völligen Beytritt zu der vorhabenden Cräyß-Association disponiren
möge. IV. 1117 derer drey im Müntz-Wesen correspondirenden Cräysse, an den
Käyser Leopoldum, daß er denen in seinen Müntz-Städten eingerissenen Mängeln
möge abhelffen lassen. V. 254 gedachter drey Cräysse, an Churfürst Lotharium
Franciscum zu Mäyntz, zu Abstellung derer im Müntz-Wesen eingerissenen Mängel
behülfflich zu seyn. V. 260 eben derselben drey Cräysse, an König Fridericum
Augustum in Pohlen und Churfürsten zu Sachsen, wie auch an den König in
Schweden, den Churfürsten zu Brandenburg und den Hertzog zu Zell, daß sie ihres
Orts denen im Müntz-Wesen eingerissenen Gebrechen abhelffliche Masse möchten
geben helffen. V. 264 der gesammten Glieder des Teutschen Ordens, an den Käyser
Leopoldum, daß er wegen des dem Churfürsten zu Brandenburg über Preussen, ohne
ihren Consens, zugestandenen Hertzoglichen Tituls ihren Orden Satisfaction
verschaffen möge. V. 246 des Fürstlichen Stiffts Berchtesgaden, an den
Ertz-Bischoff Johann Ernsten zu Saltzburg, daß er ihm zu Erlangung einer
Matricular-Anschlags-Moderation ein Attestat über sein Unvermögen geben möge.
VI. 503 des Dom-Capituls zu Hildesheim, an Hertzog Georg Wilhelmen zu Zell, daß
er seine Trouppen aus der Stadt Hildesheim heraus ziehen, und wegen dadurch
erlittenen
ejusd. an die
Reichs-Versammlung zu Regenspurg, daß sie die Reichs-Stände zu Praestirung ihres
behörigen Reichs-Contingents animiren und erinnern möchte. V. 941 des
General-Convents der sechs associirten Cräysse zu Franckfurt am Mäyn, an den
Käyser Leopoldum, daß er die getroffene Association approbiren, und selbiger von
wegen des Oesterreichischen Cräysses beytreten möge. IV. 1076 ejusd. an
gedachten Käyser, daß er durch seine hohe Interposition den Chur-Bäyerischen
Cräyß zum völligen Beytritt zu der vorhabenden Cräyß-Association disponiren
möge. IV. 1117 derer drey im Müntz-Wesen correspondirenden Cräysse, an den
Käyser Leopoldum, daß er denen in seinen Müntz-Städten eingerissenen Mängeln
möge abhelffen lassen. V. 254 gedachter drey Cräysse, an Churfürst Lotharium
Franciscum zu Mäyntz, zu Abstellung derer im Müntz-Wesen eingerissenen Mängel
behülfflich zu seyn. V. 260 eben derselben drey Cräysse, an König Fridericum
Augustum in Pohlen und Churfürsten zu Sachsen, wie auch an den König in
Schweden, den Churfürsten zu Brandenburg und den Hertzog zu Zell, daß sie ihres
Orts denen im Müntz-Wesen eingerissenen Gebrechen abhelffliche Masse möchten
geben helffen. V. 264 der gesammten Glieder des Teutschen Ordens, an den Käyser
Leopoldum, daß er wegen des dem Churfürsten zu Brandenburg über Preussen, ohne
ihren Consens, zugestandenen Hertzoglichen Tituls ihren Orden Satisfaction
verschaffen möge. V. 246 des Fürstlichen Stiffts Berchtesgaden, an den
Ertz-Bischoff Johann Ernsten zu Saltzburg, daß er ihm zu Erlangung einer
Matricular-Anschlags-Moderation ein Attestat über sein Unvermögen geben möge.
VI. 503 des Dom-Capituls zu Hildesheim, an Hertzog Georg Wilhelmen zu Zell, daß
er seine Trouppen aus der Stadt Hildesheim heraus ziehen, und wegen dadurch
erlittenen
<TEI><text><body><div><l><pbfacs="#f0855"/>
ejusd. an die
Reichs-Versammlung zu Regenspurg, daß sie die Reichs-Stände zu Praestirung ihres
behörigen Reichs-Contingents animiren und erinnern möchte. V. 941 des
General-Convents der sechs associirten Cräysse zu Franckfurt am Mäyn, an den
Käyser Leopoldum, daß er die getroffene Association approbiren, und selbiger von
wegen des Oesterreichischen Cräysses beytreten möge. IV. 1076 ejusd. an
gedachten Käyser, daß er durch seine hohe Interposition den Chur-Bäyerischen
Cräyß zum völligen Beytritt zu der vorhabenden Cräyß-Association disponiren
möge. IV. 1117 derer drey im Müntz-Wesen correspondirenden Cräysse, an den
Käyser Leopoldum, daß er denen in seinen Müntz-Städten eingerissenen Mängeln
möge abhelffen lassen. V. 254 gedachter drey Cräysse, an Churfürst Lotharium
Franciscum zu Mäyntz, zu Abstellung derer im Müntz-Wesen eingerissenen Mängel
behülfflich zu seyn. V. 260 eben derselben drey Cräysse, an König Fridericum
Augustum in Pohlen und Churfürsten zu Sachsen, wie auch an den König in
Schweden, den Churfürsten zu Brandenburg und den Hertzog zu Zell, daß sie ihres
Orts denen im Müntz-Wesen eingerissenen Gebrechen abhelffliche Masse möchten
geben helffen. V. 264 der gesammten Glieder des Teutschen Ordens, an den Käyser
Leopoldum, daß er wegen des dem Churfürsten zu Brandenburg über Preussen, ohne
ihren Consens, zugestandenen Hertzoglichen Tituls ihren Orden Satisfaction
verschaffen möge. V. 246 des Fürstlichen Stiffts Berchtesgaden, an den
Ertz-Bischoff Johann Ernsten zu Saltzburg, daß er ihm zu Erlangung einer
Matricular-Anschlags-Moderation ein Attestat über sein Unvermögen geben möge.
VI. 503 des Dom-Capituls zu Hildesheim, an Hertzog Georg Wilhelmen zu Zell, daß
er seine Trouppen aus der Stadt Hildesheim heraus ziehen, und wegen dadurch
erlittenen
</l></div></body></text></TEI>
[0855]
ejusd. an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, daß sie die Reichs-Stände zu Praestirung ihres behörigen Reichs-Contingents animiren und erinnern möchte. V. 941 des General-Convents der sechs associirten Cräysse zu Franckfurt am Mäyn, an den Käyser Leopoldum, daß er die getroffene Association approbiren, und selbiger von wegen des Oesterreichischen Cräysses beytreten möge. IV. 1076 ejusd. an gedachten Käyser, daß er durch seine hohe Interposition den Chur-Bäyerischen Cräyß zum völligen Beytritt zu der vorhabenden Cräyß-Association disponiren möge. IV. 1117 derer drey im Müntz-Wesen correspondirenden Cräysse, an den Käyser Leopoldum, daß er denen in seinen Müntz-Städten eingerissenen Mängeln möge abhelffen lassen. V. 254 gedachter drey Cräysse, an Churfürst Lotharium Franciscum zu Mäyntz, zu Abstellung derer im Müntz-Wesen eingerissenen Mängel behülfflich zu seyn. V. 260 eben derselben drey Cräysse, an König Fridericum Augustum in Pohlen und Churfürsten zu Sachsen, wie auch an den König in Schweden, den Churfürsten zu Brandenburg und den Hertzog zu Zell, daß sie ihres Orts denen im Müntz-Wesen eingerissenen Gebrechen abhelffliche Masse möchten geben helffen. V. 264 der gesammten Glieder des Teutschen Ordens, an den Käyser Leopoldum, daß er wegen des dem Churfürsten zu Brandenburg über Preussen, ohne ihren Consens, zugestandenen Hertzoglichen Tituls ihren Orden Satisfaction verschaffen möge. V. 246 des Fürstlichen Stiffts Berchtesgaden, an den Ertz-Bischoff Johann Ernsten zu Saltzburg, daß er ihm zu Erlangung einer Matricular-Anschlags-Moderation ein Attestat über sein Unvermögen geben möge. VI. 503 des Dom-Capituls zu Hildesheim, an Hertzog Georg Wilhelmen zu Zell, daß er seine Trouppen aus der Stadt Hildesheim heraus ziehen, und wegen dadurch erlittenen
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:
Anmerkungen zur Transkription:
Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
Ligaturen werden aufgelöst.
Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.
Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/855>, abgerufen am 29.06.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.