Frantz Arnold, Bischoff zu Paderborn, wider denselben
wird Bischoff Friedrich Christian zu Münster von 9. Capitularen erwehlet. VIII.
607 bittet den Käyser Josephum, daß er der bevorstehenden Bischöfflichen Wahl zu
Münster ihren unbeschränckten Lauff verstatten, und die etwa gegen seine Person,
solcher freyen Wahl wegen, gefaste Ungnade schwinden lassen möge. VI. 592. 603
vor denselben interessiret sich König Fridericus I. in Preussen bey dem Käyser
Josepho, wegen der gedachten Bischöfflichen Wahl zu Münster. VI. 587 notificiret
gedachtem Käyser Josepho die auf ihn gefallene Bischöffliche Wahl zu Münster,
und bittet, ihm seine Käyserliche Gnade nicht zu entziehen. VI. 609 ersuchet den
König Fridericum I. in Preussen, seinem Residenten zu Cölln, dem Herrn von
Diest, das angestellte Exercitium Religionis Reformatae domesticum zu
untersagen. VI. 952 demselben verspricht Churfürst Georg Ludwig zu Hannover, daß
er sich seiner in der Münsterischen Erb-Männer-Sache auf dem Reichs-Tag annehmen
wolle. IV. 1040 ersuchet verschiedene Reichs-Fürsten, ihn in der Münsterischen
Erb-Männer-Sache zu secundiren. VI. 1051. sqq. vermahnet die General-Staaten der
vereinigten Niederlande, daß sie ihre Guarnison aus der Stadt Mörs ziehen
lassen, und selbige dem König in Preussen nicht länger vorenthalten möchte. VII.
945 denselben ersuchet das Corpus Evangelicum auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg,
daß er seine Soldaten, so bey dem Tumult zu Siegen concurriret, ernstlich
bestraffen, und dem Reformirten Fürsten daselbst billiche Satisfaction
verschaffen möge. VII. 685 denselben ersuchet der Käyser Carolus VI. daß er, als
mitausschreibender Fürst des Westphälischen Cräysses, bey denen Cräyß-Ständen
die Herbeyschaffung der schuldigen Cräyß-Mannschafft und Abführung der
Geld-Quote urgiren möge. VII. 840Frantz Egon, Bischoff zu Straßburg, bey demselben
be-
Frantz Arnold, Bischoff zu Paderborn, wider denselben
wird Bischoff Friedrich Christian zu Münster von 9. Capitularen erwehlet. VIII.
607 bittet den Käyser Josephum, daß er der bevorstehenden Bischöfflichen Wahl zu
Münster ihren unbeschränckten Lauff verstatten, und die etwa gegen seine Person,
solcher freyen Wahl wegen, gefaste Ungnade schwinden lassen möge. VI. 592. 603
vor denselben interessiret sich König Fridericus I. in Preussen bey dem Käyser
Josepho, wegen der gedachten Bischöfflichen Wahl zu Münster. VI. 587 notificiret
gedachtem Käyser Josepho die auf ihn gefallene Bischöffliche Wahl zu Münster,
und bittet, ihm seine Käyserliche Gnade nicht zu entziehen. VI. 609 ersuchet den
König Fridericum I. in Preussen, seinem Residenten zu Cölln, dem Herrn von
Diest, das angestellte Exercitium Religionis Reformatae domesticum zu
untersagen. VI. 952 demselben verspricht Churfürst Georg Ludwig zu Hannover, daß
er sich seiner in der Münsterischen Erb-Männer-Sache auf dem Reichs-Tag annehmen
wolle. IV. 1040 ersuchet verschiedene Reichs-Fürsten, ihn in der Münsterischen
Erb-Männer-Sache zu secundiren. VI. 1051. sqq. vermahnet die General-Staaten der
vereinigten Niederlande, daß sie ihre Guarnison aus der Stadt Mörs ziehen
lassen, und selbige dem König in Preussen nicht länger vorenthalten möchte. VII.
945 denselben ersuchet das Corpus Evangelicum auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg,
daß er seine Soldaten, so bey dem Tumult zu Siegen concurriret, ernstlich
bestraffen, und dem Reformirten Fürsten daselbst billiche Satisfaction
verschaffen möge. VII. 685 denselben ersuchet der Käyser Carolus VI. daß er, als
mitausschreibender Fürst des Westphälischen Cräysses, bey denen Cräyß-Ständen
die Herbeyschaffung der schuldigen Cräyß-Mannschafft und Abführung der
Geld-Quote urgiren möge. VII. 840Frantz Egon, Bischoff zu Straßburg, bey demselben
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wird Bischoff Friedrich Christian zu Münster von 9. Capitularen erwehlet. VIII.
607 bittet den Käyser Josephum, daß er der bevorstehenden Bischöfflichen Wahl zu
Münster ihren unbeschränckten Lauff verstatten, und die etwa gegen seine Person,
solcher freyen Wahl wegen, gefaste Ungnade schwinden lassen möge. VI. 592. 603
vor denselben interessiret sich König Fridericus I. in Preussen bey dem Käyser
Josepho, wegen der gedachten Bischöfflichen Wahl zu Münster. VI. 587 notificiret
gedachtem Käyser Josepho die auf ihn gefallene Bischöffliche Wahl zu Münster,
und bittet, ihm seine Käyserliche Gnade nicht zu entziehen. VI. 609 ersuchet den
König Fridericum I. in Preussen, seinem Residenten zu Cölln, dem Herrn von
Diest, das angestellte Exercitium Religionis Reformatae domesticum zu
untersagen. VI. 952 demselben verspricht Churfürst Georg Ludwig zu Hannover, daß
er sich seiner in der Münsterischen Erb-Männer-Sache auf dem Reichs-Tag annehmen
wolle. IV. 1040 ersuchet verschiedene Reichs-Fürsten, ihn in der Münsterischen
Erb-Männer-Sache zu secundiren. VI. 1051. sqq. vermahnet die General-Staaten der
vereinigten Niederlande, daß sie ihre Guarnison aus der Stadt Mörs ziehen
lassen, und selbige dem König in Preussen nicht länger vorenthalten möchte. VII.
945 denselben ersuchet das Corpus Evangelicum auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg,
daß er seine Soldaten, so bey dem Tumult zu Siegen concurriret, ernstlich
bestraffen, und dem Reformirten Fürsten daselbst billiche Satisfaction
verschaffen möge. VII. 685 denselben ersuchet der Käyser Carolus VI. daß er, als
mitausschreibender Fürst des Westphälischen Cräysses, bey denen Cräyß-Ständen
die Herbeyschaffung der schuldigen Cräyß-Mannschafft und Abführung der
Geld-Quote urgiren möge. VII. 840</l><l><hirendition="#in">F</hi>rantz Egon, Bischoff zu Straßburg, bey demselben
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Frantz Arnold, Bischoff zu Paderborn, wider denselben wird Bischoff Friedrich Christian zu Münster von 9. Capitularen erwehlet. VIII. 607 bittet den Käyser Josephum, daß er der bevorstehenden Bischöfflichen Wahl zu Münster ihren unbeschränckten Lauff verstatten, und die etwa gegen seine Person, solcher freyen Wahl wegen, gefaste Ungnade schwinden lassen möge. VI. 592. 603 vor denselben interessiret sich König Fridericus I. in Preussen bey dem Käyser Josepho, wegen der gedachten Bischöfflichen Wahl zu Münster. VI. 587 notificiret gedachtem Käyser Josepho die auf ihn gefallene Bischöffliche Wahl zu Münster, und bittet, ihm seine Käyserliche Gnade nicht zu entziehen. VI. 609 ersuchet den König Fridericum I. in Preussen, seinem Residenten zu Cölln, dem Herrn von Diest, das angestellte Exercitium Religionis Reformatae domesticum zu untersagen. VI. 952 demselben verspricht Churfürst Georg Ludwig zu Hannover, daß er sich seiner in der Münsterischen Erb-Männer-Sache auf dem Reichs-Tag annehmen wolle. IV. 1040 ersuchet verschiedene Reichs-Fürsten, ihn in der Münsterischen Erb-Männer-Sache zu secundiren. VI. 1051. sqq. vermahnet die General-Staaten der vereinigten Niederlande, daß sie ihre Guarnison aus der Stadt Mörs ziehen lassen, und selbige dem König in Preussen nicht länger vorenthalten möchte. VII. 945 denselben ersuchet das Corpus Evangelicum auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg, daß er seine Soldaten, so bey dem Tumult zu Siegen concurriret, ernstlich bestraffen, und dem Reformirten Fürsten daselbst billiche Satisfaction verschaffen möge. VII. 685 denselben ersuchet der Käyser Carolus VI. daß er, als mitausschreibender Fürst des Westphälischen Cräysses, bey denen Cräyß-Ständen die Herbeyschaffung der schuldigen Cräyß-Mannschafft und Abführung der Geld-Quote urgiren möge. VII. 840 Frantz Egon, Bischoff zu Straßburg, bey demselben be-
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/880>, abgerufen am 29.06.2024.
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