Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.
berichtet dem Käyser Leopoldo, warum er die Grafschafft
Hohenstein einzuziehen genöthiget worden. V. 94 ersuchet König Friedrich den IV.
in Dänemarck, die ihn in der Hollsteinischen Sache von Mediations wegen
offerirte Satisfactions-Mittel zu acceptiren. V. 131 demselben dancket das
Corpus Evangelicum auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg, daß er sich des betrübten
Zustandes der Evangelischen Religion in der Pfaltz so nachdrücklich angenommen.
V. 173 ersuchet Hertzog Georg Wilhelmen zu Zell, wider die Cron Dänemarck wegen
der Hollsteinischen Differentien nichts vorzunehmen, sondern selbige in der Güte
beylegen zu helffen. V. 163. demselben berichtet gedächter Hertzog, aus was
Ursachen er seine Trouppen mit in das Hollsteinische wider die Cron Dänemarck
einrücken lassen. V. 177 bittet gedachten Hertzog nochmahls, mit der Gewalt inne
zu halten, und gütliche Vorschläge anzunehmen. V. 181 beschweret sich bey
Churfürst Georg Ludwigen zu Hannover, über die wider die Cron Dänemarck
vorgenommene Hostilitäten, und protestiret wider alle daraus entstehenden
Extremitäten. V. 191 wird von dem Käyser Leopoldo ermahnet, daß er durch seine
bey Lentzen zusammen geführte Trouppen zu keiner grössern Weitläufftigkeit im
Nieder-Sächsischen Cräyß Anlaß geben solle. V. 195 thut dem König in Dänemarck
Vorschläge zu einem gütlichen Vergleich. V. 202 denselben bittet die Catholische
Geistligkeit in den Fürstenthum Halberstadt, daß er sie derer in der Pfaltz
denen Evangelischen angethanen Drangsalen nicht möge entgelten lassen. V. 224
erbietet sich gegen Churfürst Lotharium Franciscum zu Mäyntz, alles mögliche zu
Abhelffung der Gebrechen im Müntz-Wesen beyzutragen. V. 291 wird zum König in
Preussen gekrönet. V. 310
Fridericus I. König in Preussen, verschiedene an
denselben von dem Käyser, dem König in Dänemarck, dem Hertzog von Sachsen-Weimar
und andern abgelassene Gratula-
berichtet dem Käyser Leopoldo, warum er die Grafschafft
Hohenstein einzuziehen genöthiget worden. V. 94 ersuchet König Friedrich den IV.
in Dänemarck, die ihn in der Hollsteinischen Sache von Mediations wegen
offerirte Satisfactions-Mittel zu acceptiren. V. 131 demselben dancket das
Corpus Evangelicum auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg, daß er sich des betrübten
Zustandes der Evangelischen Religion in der Pfaltz so nachdrücklich angenommen.
V. 173 ersuchet Hertzog Georg Wilhelmen zu Zell, wider die Cron Dänemarck wegen
der Hollsteinischen Differentien nichts vorzunehmen, sondern selbige in der Güte
beylegen zu helffen. V. 163. demselben berichtet gedächter Hertzog, aus was
Ursachen er seine Trouppen mit in das Hollsteinische wider die Cron Dänemarck
einrücken lassen. V. 177 bittet gedachten Hertzog nochmahls, mit der Gewalt inne
zu halten, und gütliche Vorschläge anzunehmen. V. 181 beschweret sich bey
Churfürst Georg Ludwigen zu Hannover, über die wider die Cron Dänemarck
vorgenommene Hostilitäten, und protestiret wider alle daraus entstehenden
Extremitäten. V. 191 wird von dem Käyser Leopoldo ermahnet, daß er durch seine
bey Lentzen zusammen geführte Trouppen zu keiner grössern Weitläufftigkeit im
Nieder-Sächsischen Cräyß Anlaß geben solle. V. 195 thut dem König in Dänemarck
Vorschläge zu einem gütlichen Vergleich. V. 202 denselben bittet die Catholische
Geistligkeit in den Fürstenthum Halberstadt, daß er sie derer in der Pfaltz
denen Evangelischen angethanen Drangsalen nicht möge entgelten lassen. V. 224
erbietet sich gegen Churfürst Lotharium Franciscum zu Mäyntz, alles mögliche zu
Abhelffung der Gebrechen im Müntz-Wesen beyzutragen. V. 291 wird zum König in
Preussen gekrönet. V. 310
Fridericus I. König in Preussen, verschiedene an
denselben von dem Käyser, dem König in Dänemarck, dem Hertzog von Sachsen-Weimar
und andern abgelassene Gratula-
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berichtet dem Käyser Leopoldo, warum er die Grafschafft Hohenstein einzuziehen genöthiget worden. V. 94 ersuchet König Friedrich den IV. in Dänemarck, die ihn in der Hollsteinischen Sache von Mediations wegen offerirte Satisfactions-Mittel zu acceptiren. V. 131 demselben dancket das Corpus Evangelicum auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg, daß er sich des betrübten Zustandes der Evangelischen Religion in der Pfaltz so nachdrücklich angenommen. V. 173 ersuchet Hertzog Georg Wilhelmen zu Zell, wider die Cron Dänemarck wegen der Hollsteinischen Differentien nichts vorzunehmen, sondern selbige in der Güte beylegen zu helffen. V. 163. demselben berichtet gedächter Hertzog, aus was Ursachen er seine Trouppen mit in das Hollsteinische wider die Cron Dänemarck einrücken lassen. V. 177 bittet gedachten Hertzog nochmahls, mit der Gewalt inne zu halten, und gütliche Vorschläge anzunehmen. V. 181 beschweret sich bey Churfürst Georg Ludwigen zu Hannover, über die wider die Cron Dänemarck vorgenommene Hostilitäten, und protestiret wider alle daraus entstehenden Extremitäten. V. 191 wird von dem Käyser Leopoldo ermahnet, daß er durch seine bey Lentzen zusammen geführte Trouppen zu keiner grössern Weitläufftigkeit im Nieder-Sächsischen Cräyß Anlaß geben solle. V. 195 thut dem König in Dänemarck Vorschläge zu einem gütlichen Vergleich. V. 202 denselben bittet die Catholische Geistligkeit in den Fürstenthum Halberstadt, daß er sie derer in der Pfaltz denen Evangelischen angethanen Drangsalen nicht möge entgelten lassen. V. 224 erbietet sich gegen Churfürst Lotharium Franciscum zu Mäyntz, alles mögliche zu Abhelffung der Gebrechen im Müntz-Wesen beyzutragen. V. 291 wird zum König in Preussen gekrönet. V. 310 Fridericus I. König in Preussen, verschiedene an denselben von dem Käyser, dem König in Dänemarck, dem Hertzog von Sachsen-Weimar und andern abgelassene Gratula-
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(2013-02-15T13:54:31Z)
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