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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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tions-Schreiben zu der neuen Königlichen Würde. V. 311. 313. 316. sqq. demselben wird von dem Käyser Leopoldo die Execution wider Graf Friedrich Adolphen von der Lippe in der Falckenhagischen Streit-Sache mit denen Jesuiten zu Paderborn aufgetragen. V. 328 wird von Churfürst Johann Wilhelmen zu Pfaltz ersuchet, gedachte Execution nicht länger zu trainiren. V. 342 denselben versichert Hertzog Friedrich Wilhelm zu Mecklenburg-Schwerin, daß er denen, wegen der Eventual-Succession seines Königlichen Hauses in denen Mecklenburgischen Landen, aufgerichteten Recessen völlig nachkommen wolle. V. 333 erhält von Hertzog Adolph Friedrichen zu Mecklenburg-Strelitz eben dergleichen Versicherung. V. 335 wird von dem Käyser Leopoldo ersuchet, dem Dom-Capitul zu Cölln, wider die von dem Churfürsten von Cölln eingenommene fremde Völcker, zu assistiren. V. 482 demselben remonstriren die Hertzoge, Rudolph August und Anthon Ulrich zu Wolffenbüttel, warum sie von der mit Franckreich gemachten Defensiv-Allianz zur Zeit noch nicht abtreten können. V. 485 intercediret bey dem Käyser Leopoldo vor die Evangelischen in Schlesien. V. 790 versichert den Käyserlichen Cammer-Gerichts-Praesidenten, den Grafen von Solms-Laubach, daß er die von ihm begehrte Cammer-Gerichts-Visitation wolle befördern helffen. V. 876 demselben notificiret die Aebtißin und das Dom-Capitul zu Qvedlinburg, daß bey innst hender Wahl einer Coadjutorin auf die Princeßin Magdalenam Sibyllam von Sachsen-Weissenfelß reflectiret worden, und bitten ihn, sein Sentiment darüber zu eröffnen. VI. 292. sqq. remonstriret dem Käyser Leopoldo, warum er die Stadt Nordhausen mit seinen Trouppen habe besetzen lassen. VIII. 598 demselben referiret der Erb-Printz von Hessen-Cassel den Verlauff des Treffens bey dem Schellenberg. VI. 297
tions-Schreiben zu der neuen Königlichen Würde. V. 311. 313. 316. sqq. demselben wird von dem Käyser Leopoldo die Execution wider Graf Friedrich Adolphen von der Lippe in der Falckenhagischen Streit-Sache mit denen Jesuiten zu Paderborn aufgetragen. V. 328 wird von Churfürst Johann Wilhelmen zu Pfaltz ersuchet, gedachte Execution nicht länger zu trainiren. V. 342 denselben versichert Hertzog Friedrich Wilhelm zu Mecklenburg-Schwerin, daß er denen, wegen der Eventual-Succession seines Königlichen Hauses in denen Mecklenburgischen Landen, aufgerichteten Recessen völlig nachkommen wolle. V. 333 erhält von Hertzog Adolph Friedrichen zu Mecklenburg-Strelitz eben dergleichen Versicherung. V. 335 wird von dem Käyser Leopoldo ersuchet, dem Dom-Capitul zu Cölln, wider die von dem Churfürsten von Cölln eingenommene fremde Völcker, zu assistiren. V. 482 demselben remonstriren die Hertzoge, Rudolph August und Anthon Ulrich zu Wolffenbüttel, warum sie von der mit Franckreich gemachten Defensiv-Allianz zur Zeit noch nicht abtreten können. V. 485 intercediret bey dem Käyser Leopoldo vor die Evangelischen in Schlesien. V. 790 versichert den Käyserlichen Cammer-Gerichts-Praesidenten, den Grafen von Solms-Laubach, daß er die von ihm begehrte Cammer-Gerichts-Visitation wolle befördern helffen. V. 876 demselben notificiret die Aebtißin und das Dom-Capitul zu Qvedlinburg, daß bey innst hender Wahl einer Coadjutorin auf die Princeßin Magdalenam Sibyllam von Sachsen-Weissenfelß reflectiret worden, und bitten ihn, sein Sentiment darüber zu eröffnen. VI. 292. sqq. remonstriret dem Käyser Leopoldo, warum er die Stadt Nordhausen mit seinen Trouppen habe besetzen lassen. VIII. 598 demselben referiret der Erb-Printz von Hessen-Cassel den Verlauff des Treffens bey dem Schellenberg. VI. 297
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tions-Schreiben zu der neuen Königlichen Würde. V. 311. 313. 316. sqq.
                     demselben wird von dem Käyser Leopoldo die Execution wider Graf Friedrich
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                     zu Paderborn aufgetragen. V. 328 wird von Churfürst Johann Wilhelmen zu Pfaltz
                     ersuchet, gedachte Execution nicht länger zu trainiren. V. 342 denselben
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                     wegen der Eventual-Succession seines Königlichen Hauses in denen
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                     333 erhält von Hertzog Adolph Friedrichen zu Mecklenburg-Strelitz eben
                     dergleichen Versicherung. V. 335 wird von dem Käyser Leopoldo ersuchet, dem
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                     fremde Völcker, zu assistiren. V. 482 demselben remonstriren die Hertzoge,
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                     Franckreich gemachten Defensiv-Allianz zur Zeit noch nicht abtreten können. V.
                     485 intercediret bey dem Käyser Leopoldo vor die Evangelischen in Schlesien. V.
                     790 versichert den Käyserlichen Cammer-Gerichts-Praesidenten, den Grafen von
                     Solms-Laubach, daß er die von ihm begehrte Cammer-Gerichts-Visitation wolle
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                     zu Qvedlinburg, daß bey innst hender Wahl einer Coadjutorin auf die Princeßin
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                     sein Sentiment darüber zu eröffnen. VI. 292. sqq. remonstriret dem Käyser
                     Leopoldo, warum er die Stadt Nordhausen mit seinen Trouppen habe besetzen
                     lassen. VIII. 598 demselben referiret der Erb-Printz von Hessen-Cassel den
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[0890] tions-Schreiben zu der neuen Königlichen Würde. V. 311. 313. 316. sqq. demselben wird von dem Käyser Leopoldo die Execution wider Graf Friedrich Adolphen von der Lippe in der Falckenhagischen Streit-Sache mit denen Jesuiten zu Paderborn aufgetragen. V. 328 wird von Churfürst Johann Wilhelmen zu Pfaltz ersuchet, gedachte Execution nicht länger zu trainiren. V. 342 denselben versichert Hertzog Friedrich Wilhelm zu Mecklenburg-Schwerin, daß er denen, wegen der Eventual-Succession seines Königlichen Hauses in denen Mecklenburgischen Landen, aufgerichteten Recessen völlig nachkommen wolle. V. 333 erhält von Hertzog Adolph Friedrichen zu Mecklenburg-Strelitz eben dergleichen Versicherung. V. 335 wird von dem Käyser Leopoldo ersuchet, dem Dom-Capitul zu Cölln, wider die von dem Churfürsten von Cölln eingenommene fremde Völcker, zu assistiren. V. 482 demselben remonstriren die Hertzoge, Rudolph August und Anthon Ulrich zu Wolffenbüttel, warum sie von der mit Franckreich gemachten Defensiv-Allianz zur Zeit noch nicht abtreten können. V. 485 intercediret bey dem Käyser Leopoldo vor die Evangelischen in Schlesien. V. 790 versichert den Käyserlichen Cammer-Gerichts-Praesidenten, den Grafen von Solms-Laubach, daß er die von ihm begehrte Cammer-Gerichts-Visitation wolle befördern helffen. V. 876 demselben notificiret die Aebtißin und das Dom-Capitul zu Qvedlinburg, daß bey innst hender Wahl einer Coadjutorin auf die Princeßin Magdalenam Sibyllam von Sachsen-Weissenfelß reflectiret worden, und bitten ihn, sein Sentiment darüber zu eröffnen. VI. 292. sqq. remonstriret dem Käyser Leopoldo, warum er die Stadt Nordhausen mit seinen Trouppen habe besetzen lassen. VIII. 598 demselben referiret der Erb-Printz von Hessen-Cassel den Verlauff des Treffens bey dem Schellenberg. VI. 297

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/890>, abgerufen am 28.09.2024.