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Lütkemann, Joachim: Ander Theil Apostolischer Auffmu[n]terung zum Lebendigen Glauben in Christo Jesu. Frankfurt (Main) u. a., 1652.

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ich / wann ich will die Verheissung in Christo empfangen / vnd in Christo gerecht / gesegnet vnd selig werden / darff ich nicht drauff sehen / ob ich gutes oder böses gethan habe; ja wie tieffer ich mich in Erkäntnüß meiner Sünden erniedrige / je angenehmer vnd geschickter ich bin. Was muß ich denn thun? Allein auff die Verheissung sehen / was GOtt saget vnd verspricht / vnd mich daran fest durch den Glauben halten. Was aber der Glaube hernach thun muß / wann wir nun den Segen / die Gerechtigkeit / das Leben vnd die Seligkeit in Christo durch den Glauben empfangen haben; ob er müssig seyn soll / oder sich bewegen / vnd wie er in der Liebe / Gedult / Demuth / vnd anderen Christlichen Tugenden sich üben muß / das wird anderswo zur gnüge gelehret.

Hie ist auch diß offenbar / wie kein Vnglaubiger den himlischen Segen vnd Seligkeit erlangen könne / vnd daß von keinem Heyden / er habe auch äusserlich ein Ansehen wie er wolle / wir vns sollen Gedancken machen / daß er auch selig werde / denn es bleibet Joh. 3, 16. Marc. 16, 14dabey: Wer an den Sohn Gottes glaubet / der soll selig werden / wer aber nicht glaubet / der soll verdammet werden.

Summaria repetitio.

Also ist in dieser Lection bekräfftiget / wie das Testament / das von Gott zuvor bestättiget ist auff Christum / nemblich daß durch jhn alle Geschlecht der Erden sollen gesegnet werden / vnwandelbar sey. Es ist zwar das Gesetz hinzu kommen / aber vmb der Sünde willen / daß die Sünde offenbar würde; mit nicht aber daß die Verheissung solte auffhören / oder zu der Verheissung noch etwas solt hinzu gethan werden. Denn ein bestättigtes Testament verändert man nicht / man thut auch nichts hinzu. Drumb bleibets bey der einen Art / gerecht vnd selig zu werden / die bey Abraham gefunden / welcher das Erbe durch Verheissung erlanget / vnd nicht durchs Gesetz erworben hat. Wann wir nicht wären Vbertretter deß Gesetzes / so könten wir durch das Gesetz den Segen erlangen / nun aber hat die Schrifft alles vnter die Sünde beschlossen. Darumb

ich / wann ich will die Verheissung in Christo empfangen / vnd in Christo gerecht / gesegnet vnd selig werden / darff ich nicht drauff sehen / ob ich gutes oder böses gethan habe; ja wie tieffer ich mich in Erkäntnüß meiner Sünden erniedrige / je angenehmer vnd geschickter ich bin. Was muß ich denn thun? Allein auff die Verheissung sehen / was GOtt saget vnd verspricht / vnd mich daran fest durch den Glauben halten. Was aber der Glaube hernach thun muß / wann wir nun den Segen / die Gerechtigkeit / das Leben vnd die Seligkeit in Christo durch den Glauben empfangen haben; ob er müssig seyn soll / oder sich bewegen / vnd wie er in der Liebe / Gedult / Demuth / vnd anderen Christlichen Tugenden sich üben muß / das wird anderswo zur gnüge gelehret.

Hie ist auch diß offenbar / wie kein Vnglaubiger den himlischen Segen vnd Seligkeit erlangen könne / vnd daß von keinem Heyden / er habe auch äusserlich ein Ansehen wie er wolle / wir vns sollen Gedancken machen / daß er auch selig werde / denn es bleibet Joh. 3, 16. Marc. 16, 14dabey: Wer an den Sohn Gottes glaubet / der soll selig werden / wer aber nicht glaubet / der soll verdammet werden.

Summaria repetitio.

Also ist in dieser Lection bekräfftiget / wie das Testament / das von Gott zuvor bestättiget ist auff Christum / nemblich daß durch jhn alle Geschlecht der Erden sollen gesegnet werden / vnwandelbar sey. Es ist zwar das Gesetz hinzu kommen / aber vmb der Sünde willen / daß die Sünde offenbar würde; mit nicht aber daß die Verheissung solte auffhören / oder zu der Verheissung noch etwas solt hinzu gethan werden. Denn ein bestättigtes Testament verändert man nicht / man thut auch nichts hinzu. Drumb bleibets bey der einen Art / gerecht vnd selig zu werden / die bey Abraham gefunden / welcher das Erbe durch Verheissung erlanget / vnd nicht durchs Gesetz erworben hat. Wann wir nicht wären Vbertretter deß Gesetzes / so könten wir durch das Gesetz den Segen erlangen / nun aber hat die Schrifft alles vnter die Sünde beschlossen. Darumb

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[278/0294] ich / wann ich will die Verheissung in Christo empfangen / vnd in Christo gerecht / gesegnet vnd selig werden / darff ich nicht drauff sehen / ob ich gutes oder böses gethan habe; ja wie tieffer ich mich in Erkäntnüß meiner Sünden erniedrige / je angenehmer vnd geschickter ich bin. Was muß ich denn thun? Allein auff die Verheissung sehen / was GOtt saget vnd verspricht / vnd mich daran fest durch den Glauben halten. Was aber der Glaube hernach thun muß / wann wir nun den Segen / die Gerechtigkeit / das Leben vnd die Seligkeit in Christo durch den Glauben empfangen haben; ob er müssig seyn soll / oder sich bewegen / vnd wie er in der Liebe / Gedult / Demuth / vnd anderen Christlichen Tugenden sich üben muß / das wird anderswo zur gnüge gelehret. Hie ist auch diß offenbar / wie kein Vnglaubiger den himlischen Segen vnd Seligkeit erlangen könne / vnd daß von keinem Heyden / er habe auch äusserlich ein Ansehen wie er wolle / wir vns sollen Gedancken machen / daß er auch selig werde / denn es bleibet dabey: Wer an den Sohn Gottes glaubet / der soll selig werden / wer aber nicht glaubet / der soll verdammet werden. Joh. 3, 16. Marc. 16, 14 Also ist in dieser Lection bekräfftiget / wie das Testament / das von Gott zuvor bestättiget ist auff Christum / nemblich daß durch jhn alle Geschlecht der Erden sollen gesegnet werden / vnwandelbar sey. Es ist zwar das Gesetz hinzu kommen / aber vmb der Sünde willen / daß die Sünde offenbar würde; mit nicht aber daß die Verheissung solte auffhören / oder zu der Verheissung noch etwas solt hinzu gethan werden. Denn ein bestättigtes Testament verändert man nicht / man thut auch nichts hinzu. Drumb bleibets bey der einen Art / gerecht vnd selig zu werden / die bey Abraham gefunden / welcher das Erbe durch Verheissung erlanget / vnd nicht durchs Gesetz erworben hat. Wann wir nicht wären Vbertretter deß Gesetzes / so könten wir durch das Gesetz den Segen erlangen / nun aber hat die Schrifft alles vnter die Sünde beschlossen. Darumb

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Zitationshilfe: Lütkemann, Joachim: Ander Theil Apostolischer Auffmu[n]terung zum Lebendigen Glauben in Christo Jesu. Frankfurt (Main) u. a., 1652, S. 278. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luetkemann_auffmunterung2_1652/294>, abgerufen am 22.11.2024.