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Lütkemann, Joachim: Ander Theil Apostolischer Auffmu[n]terung zum Lebendigen Glauben in Christo Jesu. Frankfurt (Main) u. a., 1652.

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Capitel. Suchet den HERREN weil er zu finden ist.

Kürtzlich die Hauptregul von der Fürsichtigkeit zu wiederholen / so werden wir ermahnet / erstlich nach GOttes Willen flejssig zu forschen / hernach denselben zu aller Zeit / wie die auch sey in acht zu nehmen / vnd nicht zu versäumen / was wir nach Begebenheit der Zeit GOtt zu Dienst thun oder leyden können. Vnd dazu müssen wir grossen Ernst vnnd Fleiß gebrauchen / das wird vnsere rechte Weißheit seyn.

Folget die andere Hauptregul / die vns führet auff ein geistlichesII. Regula p spirituali ebrietate. Wolleben vnd Trunckenheit; Sauffet euch nicht voll Weins / darauß ein vnordentlich Wesen folget / sondern werdet voll Geistes. Die Meynung ist: Wollet jhr frölich seyn / so suchet Frölichkeit nicht beym Wein / sondern in dem heyligen Geist. Damit wird zweyerley Füllerey vnd Frölichkeit gegenander gesetzet; eine ist weltlich / die ander geistlich; eine ist schändlich / die ander selig.

Der Schändt-weltlichen Vollerey gilt es / wann gesagtRejicitur Ebrietas corporalis. wird: Sauffet euch nicht voll Weins / darauß ein vnordentlich Wesen folget. Da haben wir außdruckliche helle Worte; darinnen vns GOtt wiederräth vnd verbeut mit Sauffen vns vnd vnsere Sinne zu vberladen. Da möchte ich nun wissen / wie jhr euch GOtt möget einbilden / die jhr wissentlich vnnd vorsetzlich mit Wein oder Bier ewren Leib vnd Sinne vberladet / es geschehe einmal oder offtmal. Andere Laster erkennt man noch etlicher massen / aber Trunckenheit will gar für keine Sünde gehalten seyn / eben als were es nicht ein Wort deß HERREN: Sauffet euch nicht voll Weins. Gedenckt bey Zeit daran / was jhr wollet antworten im künfftigen Gericht / wann euch diese klare Wort werden für Augen geleget werden; sauffet euch nicht voll Weins.

Capitel. Suchet den HERREN weil er zu finden ist.

Kürtzlich die Hauptregul von der Fürsichtigkeit zu wiederholen / so werden wir ermahnet / erstlich nach GOttes Willen flejssig zu forschen / hernach denselben zu aller Zeit / wie die auch sey in acht zu nehmen / vnd nicht zu versäumen / was wir nach Begebenheit der Zeit GOtt zu Dienst thun oder leyden können. Vnd dazu müssen wir grossen Ernst vnnd Fleiß gebrauchen / das wird vnsere rechte Weißheit seyn.

Folget die andere Hauptregul / die vns führet auff ein geistlichesII. Regula p spirituali ebrietate. Wolleben vnd Trunckenheit; Sauffet euch nicht voll Weins / darauß ein vnordentlich Wesen folget / sondern werdet voll Geistes. Die Meynung ist: Wollet jhr frölich seyn / so suchet Frölichkeit nicht beym Wein / sondern in dem heyligen Geist. Damit wird zweyerley Füllerey vnd Frölichkeit gegenander gesetzet; eine ist weltlich / die ander geistlich; eine ist schändlich / die ander selig.

Der Schändt-weltlichen Vollerey gilt es / wann gesagtRejicitur Ebrietas corporalis. wird: Sauffet euch nicht voll Weins / darauß ein vnordentlich Wesen folget. Da haben wir außdruckliche helle Worte; darinnen vns GOtt wiederräth vnd verbeut mit Sauffen vns vnd vnsere Sinne zu vberladen. Da möchte ich nun wissen / wie jhr euch GOtt möget einbilden / die jhr wissentlich vnnd vorsetzlich mit Wein oder Bier ewren Leib vnd Sinne vberladet / es geschehe einmal oder offtmal. Andere Laster erkennt man noch etlicher massen / aber Trunckenheit will gar für keine Sünde gehalten seyn / eben als were es nicht ein Wort deß HERREN: Sauffet euch nicht voll Weins. Gedenckt bey Zeit daran / was jhr wollet antworten im künfftigen Gericht / wann euch diese klare Wort werden für Augen geleget werden; sauffet euch nicht voll Weins.

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[413/0429] Capitel. Suchet den HERREN weil er zu finden ist. Kürtzlich die Hauptregul von der Fürsichtigkeit zu wiederholen / so werden wir ermahnet / erstlich nach GOttes Willen flejssig zu forschen / hernach denselben zu aller Zeit / wie die auch sey in acht zu nehmen / vnd nicht zu versäumen / was wir nach Begebenheit der Zeit GOtt zu Dienst thun oder leyden können. Vnd dazu müssen wir grossen Ernst vnnd Fleiß gebrauchen / das wird vnsere rechte Weißheit seyn. Folget die andere Hauptregul / die vns führet auff ein geistliches Wolleben vnd Trunckenheit; Sauffet euch nicht voll Weins / darauß ein vnordentlich Wesen folget / sondern werdet voll Geistes. Die Meynung ist: Wollet jhr frölich seyn / so suchet Frölichkeit nicht beym Wein / sondern in dem heyligen Geist. Damit wird zweyerley Füllerey vnd Frölichkeit gegenander gesetzet; eine ist weltlich / die ander geistlich; eine ist schändlich / die ander selig. II. Regula p spirituali ebrietate. Der Schändt-weltlichen Vollerey gilt es / wann gesagt wird: Sauffet euch nicht voll Weins / darauß ein vnordentlich Wesen folget. Da haben wir außdruckliche helle Worte; darinnen vns GOtt wiederräth vnd verbeut mit Sauffen vns vnd vnsere Sinne zu vberladen. Da möchte ich nun wissen / wie jhr euch GOtt möget einbilden / die jhr wissentlich vnnd vorsetzlich mit Wein oder Bier ewren Leib vnd Sinne vberladet / es geschehe einmal oder offtmal. Andere Laster erkennt man noch etlicher massen / aber Trunckenheit will gar für keine Sünde gehalten seyn / eben als were es nicht ein Wort deß HERREN: Sauffet euch nicht voll Weins. Gedenckt bey Zeit daran / was jhr wollet antworten im künfftigen Gericht / wann euch diese klare Wort werden für Augen geleget werden; sauffet euch nicht voll Weins. Rejicitur Ebrietas corporalis.

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Zitationshilfe: Lütkemann, Joachim: Ander Theil Apostolischer Auffmu[n]terung zum Lebendigen Glauben in Christo Jesu. Frankfurt (Main) u. a., 1652, S. 413. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luetkemann_auffmunterung2_1652/429>, abgerufen am 22.11.2024.