Lütkemann, Joachim: Apostolische Auffmu[n]terung zum Lebendigen Glauben in Christo Jesu. Frankfurt (Main) u. a., 1652.Thema. So wisset nun / daß jetzo euch Stephanus fürgestellet wird als ein frewdiger Bekenner vnd Liebhaber JESV / der sich selbst verläugnet / vnd dem lieben Jesulein allein anhänget im Todt vnd Leben / auff daß auch wir vns demselben vnserm Jesulein gantz ergeben / vnd Ihm vnser Seel vnd Seligkeit befehlen. Dahin sollen vnsere Gedancken gerichtet seyn. Du aber liebster JEsu / hilff zu deinem selbst eigenem Erkäntnüß / in der Krafft deines werthen H. Geistes / Amen. In processu judiciali contra Stephanum instituto consideratur 1. actio. Personae agentes.IN vorhabender Historia vom Todt Stephani wird vns ein Gerichtshandel beschrieben / darinnen wir den eifferigen Glaubensbekenner finden erstlich fürm Gericht / hernach in der Verdamnüß deß Todes. Die Personen die hie mit einander im Recht ligen / seyn auff einer Seiten Stephanus ein Bekenner Jesu Christi; auff der andern Seiten die Gelährten auß der Jüdischen Schulen / das waren Feinde Christi. Vnd die das Gericht hielten / nemblich der Hoherpriester vnd der gantze Rath zu Jerusalem / waren auch keine Freunde Christi. Stephanus war einer von den sieben Männern / welche bestellet wurden zu der täglichen Handreichung der Nottürfftigen. V. 8.Er wird beschrieben / daß er sey gewesen voll Glaubens vnd Kräfften / der Wunder vnd grosse Zeichen that vnter dem Volck. Er kante das Christkindlein recht / wie in Ihm ligen alle Schätze der Seligkeit. Daß dieser Glaube kein geschöpffter Wahn wäre / bekräfftigte er mit trefflichen Zeichen. Die Widersacher dieses glaubigen Stephani waren an der zahl viele / vnd an Würden von grossem Ansehen / nemblich die Gelahrten V. 9.von der Schule / die da heisset der Libertiner / vnd der Cyrener / vnd der Alexanderer / vnd derer die auß Cilicia vnd Asia waren. Das war nicht Pöbelvolck / sondern der Kern auß der Thema. So wisset nun / daß jetzo euch Stephanus fürgestellet wird als ein frewdiger Bekenner vnd Liebhaber JESV / der sich selbst verläugnet / vnd dem lieben Jesulein allein anhänget im Todt vnd Leben / auff daß auch wir vns demselben vnserm Jesulein gantz ergeben / vnd Ihm vnser Seel vnd Seligkeit befehlen. Dahin sollen vnsere Gedancken gerichtet seyn. Du aber liebster JEsu / hilff zu deinem selbst eigenem Erkäntnüß / in der Krafft deines werthen H. Geistes / Amen. In processu judiciali contra Stephanum instituto consideratur 1. actio. Personae agentes.IN vorhabender Historia vom Todt Stephani wird vns ein Gerichtshandel beschrieben / darinnen wir den eifferigen Glaubensbekenner finden erstlich fürm Gericht / hernach in der Verdamnüß deß Todes. Die Personen die hie mit einander im Recht ligen / seyn auff einer Seiten Stephanus ein Bekenner Jesu Christi; auff der andern Seiten die Gelährten auß der Jüdischen Schulen / das waren Feinde Christi. Vnd die das Gericht hielten / nemblich der Hoherpriester vnd der gantze Rath zu Jerusalem / waren auch keine Freunde Christi. Stephanus war einer von den sieben Männern / welche bestellet wurden zu der täglichen Handreichung der Nottürfftigen. V. 8.Er wird beschrieben / daß er sey gewesen voll Glaubens vnd Kräfften / der Wunder vnd grosse Zeichen that vnter dem Volck. Er kante das Christkindlein recht / wie in Ihm ligen alle Schätze der Seligkeit. Daß dieser Glaube kein geschöpffter Wahn wäre / bekräfftigte er mit trefflichen Zeichen. Die Widersacher dieses glaubigen Stephani waren an der zahl viele / vnd an Würden von grossem Ansehen / nemblich die Gelahrten V. 9.von der Schule / die da heisset der Libertiner / vnd der Cyrener / vnd der Alexanderer / vnd derer die auß Cilicia vnd Asia waren. Das war nicht Pöbelvolck / sondern der Kern auß der <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0120" n="100"/> <note place="left">Thema.</note> <p>So wisset nun / daß jetzo euch Stephanus fürgestellet wird als ein frewdiger Bekenner vnd Liebhaber JESV / der sich selbst verläugnet / vnd dem lieben Jesulein allein anhänget im Todt vnd Leben / auff daß auch wir vns demselben vnserm Jesulein gantz ergeben / vnd Ihm vnser Seel vnd Seligkeit befehlen. Dahin sollen vnsere Gedancken gerichtet seyn. Du aber liebster JEsu / hilff zu deinem selbst eigenem Erkäntnüß / in der Krafft deines werthen H. Geistes / Amen.</p> <note place="left">In processu judiciali contra Stephanum instituto consideratur 1. actio. 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So wisset nun / daß jetzo euch Stephanus fürgestellet wird als ein frewdiger Bekenner vnd Liebhaber JESV / der sich selbst verläugnet / vnd dem lieben Jesulein allein anhänget im Todt vnd Leben / auff daß auch wir vns demselben vnserm Jesulein gantz ergeben / vnd Ihm vnser Seel vnd Seligkeit befehlen. Dahin sollen vnsere Gedancken gerichtet seyn. Du aber liebster JEsu / hilff zu deinem selbst eigenem Erkäntnüß / in der Krafft deines werthen H. Geistes / Amen.
IN vorhabender Historia vom Todt Stephani wird vns ein Gerichtshandel beschrieben / darinnen wir den eifferigen Glaubensbekenner finden erstlich fürm Gericht / hernach in der Verdamnüß deß Todes.
Die Personen die hie mit einander im Recht ligen / seyn auff einer Seiten Stephanus ein Bekenner Jesu Christi; auff der andern Seiten die Gelährten auß der Jüdischen Schulen / das waren Feinde Christi. Vnd die das Gericht hielten / nemblich der Hoherpriester vnd der gantze Rath zu Jerusalem / waren auch keine Freunde Christi.
Stephanus war einer von den sieben Männern / welche bestellet wurden zu der täglichen Handreichung der Nottürfftigen. Er wird beschrieben / daß er sey gewesen voll Glaubens vnd Kräfften / der Wunder vnd grosse Zeichen that vnter dem Volck. Er kante das Christkindlein recht / wie in Ihm ligen alle Schätze der Seligkeit. Daß dieser Glaube kein geschöpffter Wahn wäre / bekräfftigte er mit trefflichen Zeichen.
V. 8. Die Widersacher dieses glaubigen Stephani waren an der zahl viele / vnd an Würden von grossem Ansehen / nemblich die Gelahrten von der Schule / die da heisset der Libertiner / vnd der Cyrener / vnd der Alexanderer / vnd derer die auß Cilicia vnd Asia waren. Das war nicht Pöbelvolck / sondern der Kern auß der
V. 9.
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