Lütkemann, Joachim: Apostolische Auffmu[n]terung zum Lebendigen Glauben in Christo Jesu. Frankfurt (Main) u. a., 1652.nach seiner Pflicht / sie müssen redlich nach jhrem Gewissen mit Kirchengütern vmbgehen / dieselbe nicht zu eignem oder zu frembden Nutz verwenden / denn sie sollen nicht gedencken / es stehe jhnen frey / Kirchengüter anzuwenden wie sie wollen / sondern sie müssen darauff sehen / daß Arme vnterhalten / der Kirchendienst versorget / vnd ohne Seufftzen beybehalten werde / dabey müssen sie auch gute Auffsicht haben / wo Mangel sey / daß sie solches erstatten / sie müssen sich nicht verdriessen lassen / so bald einer bald ein ander sie überläuffet / dem sie auffwarten vnd dienen müssen / sondern sollen gedencken / daß sie dazu bestellet seyn. Viel / die Allmosen oder Besoldung außtheilen sollen / stellen sich mit vnfreundlichen Worten / als wären sie Herren über die Güter / da sie doch nur Diener seyn / sind sie denn Diener / so warten sie auch ab jhres Dienstes / den jhnen GOtt aufferleget hat / vnd dasselbe mit Trew vnd ohne Verdruß. Also thue auch ein jeglicher in seinem Ampt / Lehret jemand / so warte er der Lehre / vermahnet jemand / so warte er deß ermahnens. Lehren ist / wann man deß Glaubens Grund legt / welches geschicht nicht allein in Kirchen / sondern auch in Schulen / wer dazu bestellet ist / der warte es so viel fleissiger / so viel daran gelegen ist / denn was soll man gutes hoffen / vnd was kan gutes er bawet werden / wann kein Grund im Glauben geleget ist? Ermahnen ist / wenn man mit straffen vnd flehen reitzet / 2. Tim. 4, 2.treibet vnd auffwecket / wie Paulus saget / 2. Tim. 4. Predige das Wort / halte an / es sey zu rechter Zeit / oder zur Vnzeit / straffe / drawe / ermahne / mit aller Gedult vnd Lehre. Solches treiben haben wir alle hochnöthig / von wegen deß alten Menschen / der vns zum Gottesdienst faul machet / darumb auch / der ermahnet / in der Ermahnung keinen Fleiß sparen muß. 4. De liberalitate.Weiter spricht Paulus: Gibt jemand / so gebe er einfältiglich. Vormals hat man in der Kirchen gewisse Gaben ge- nach seiner Pflicht / sie müssen redlich nach jhrem Gewissen mit Kirchengütern vmbgehen / dieselbe nicht zu eignem oder zu frembdẽ Nutz verwenden / denn sie sollen nicht gedencken / es stehe jhnen frey / Kirchengüter anzuwenden wie sie wollen / sondern sie müssen darauff sehen / daß Arme vnterhalten / der Kirchendienst versorget / vnd ohne Seufftzen beybehalten werde / dabey müssen sie auch gute Auffsicht haben / wo Mangel sey / daß sie solches erstatten / sie müssen sich nicht verdriessen lassen / so bald einer bald ein ander sie überläuffet / dem sie auffwarten vnd dienen müssen / sondern sollen gedencken / daß sie dazu bestellet seyn. Viel / die Allmosen oder Besoldung außtheilen sollen / stellen sich mit vnfreundlichen Worten / als wären sie Herren über die Güter / da sie doch nur Diener seyn / sind sie denn Diener / so warten sie auch ab jhres Dienstes / den jhnen GOtt aufferleget hat / vnd dasselbe mit Trew vnd ohne Verdruß. Also thue auch ein jeglicher in seinem Ampt / Lehret jemand / so warte er der Lehre / vermahnet jemand / so warte er deß ermahnens. Lehren ist / wann man deß Glaubens Grund legt / welches geschicht nicht allein in Kirchen / sondern auch in Schulen / wer dazu bestellet ist / der warte es so viel fleissiger / so viel daran gelegen ist / denn was soll man gutes hoffen / vnd was kan gutes er bawet werden / wann kein Grund im Glauben geleget ist? Ermahnen ist / wenn man mit straffen vnd flehen reitzet / 2. Tim. 4, 2.treibet vnd auffwecket / wie Paulus saget / 2. Tim. 4. Predige das Wort / halte an / es sey zu rechter Zeit / oder zur Vnzeit / straffe / drawe / ermahne / mit aller Gedult vñ Lehre. Solches treiben haben wir alle hochnöthig / von wegen deß alten Menschen / der vns zum Gottesdienst faul machet / darumb auch / der ermahnet / in der Ermahnung keinen Fleiß sparen muß. 4. De liberalitate.Weiter spricht Paulus: Gibt jemand / so gebe er einfältiglich. Vormals hat man in der Kirchen gewisse Gaben ge- <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0270" n="250"/> nach seiner Pflicht / sie müssen redlich nach jhrem Gewissen mit Kirchengütern vmbgehen / dieselbe nicht zu eignem oder zu frembdẽ Nutz verwenden / denn sie sollen nicht gedencken / es stehe jhnen frey / Kirchengüter anzuwenden wie sie wollen / sondern sie müssen darauff sehen / daß Arme vnterhalten / der Kirchendienst versorget / vnd ohne Seufftzen beybehalten werde / dabey müssen sie auch gute Auffsicht haben / wo Mangel sey / daß sie solches erstatten / sie müssen sich nicht verdriessen lassen / so bald einer bald ein ander sie überläuffet / dem sie auffwarten vnd dienen müssen / sondern sollen gedencken / daß sie dazu bestellet seyn. Viel / die Allmosen oder Besoldung außtheilen sollen / stellen sich mit vnfreundlichen Worten / als wären sie Herren über die Güter / da sie doch nur Diener seyn / sind sie denn Diener / so warten sie auch ab jhres Dienstes / den jhnen GOtt aufferleget hat / vnd dasselbe mit Trew vnd ohne Verdruß.</p> <note place="left">3. De <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign>.</note> <p>Also thue auch ein jeglicher in seinem Ampt / Lehret jemand / so warte er der Lehre / vermahnet jemand / so warte er deß ermahnens. Lehren ist / wann man deß Glaubens Grund legt / welches geschicht nicht allein in Kirchen / sondern auch in Schulen / wer dazu bestellet ist / der warte es so viel fleissiger / so viel daran gelegen ist / denn was soll man gutes hoffen / vnd was kan gutes er bawet werden / wann kein Grund im Glauben geleget ist? Ermahnen ist / wenn man mit straffen vnd flehen reitzet / <note place="left">2. Tim. 4, 2.</note>treibet vnd auffwecket / wie Paulus saget / 2. Tim. 4. Predige das Wort / halte an / es sey zu rechter Zeit / oder zur Vnzeit / straffe / drawe / ermahne / mit aller Gedult vñ Lehre. Solches treiben haben wir alle hochnöthig / von wegen deß alten Menschen / der vns zum Gottesdienst faul machet / darumb auch / der ermahnet / in der Ermahnung keinen Fleiß sparen muß.</p> <note place="left">4. De liberalitate.</note> <p>Weiter spricht Paulus: Gibt jemand / so gebe er einfältiglich. Vormals hat man in der Kirchen gewisse Gaben ge- </p> </div> </body> </text> </TEI> [250/0270]
nach seiner Pflicht / sie müssen redlich nach jhrem Gewissen mit Kirchengütern vmbgehen / dieselbe nicht zu eignem oder zu frembdẽ Nutz verwenden / denn sie sollen nicht gedencken / es stehe jhnen frey / Kirchengüter anzuwenden wie sie wollen / sondern sie müssen darauff sehen / daß Arme vnterhalten / der Kirchendienst versorget / vnd ohne Seufftzen beybehalten werde / dabey müssen sie auch gute Auffsicht haben / wo Mangel sey / daß sie solches erstatten / sie müssen sich nicht verdriessen lassen / so bald einer bald ein ander sie überläuffet / dem sie auffwarten vnd dienen müssen / sondern sollen gedencken / daß sie dazu bestellet seyn. Viel / die Allmosen oder Besoldung außtheilen sollen / stellen sich mit vnfreundlichen Worten / als wären sie Herren über die Güter / da sie doch nur Diener seyn / sind sie denn Diener / so warten sie auch ab jhres Dienstes / den jhnen GOtt aufferleget hat / vnd dasselbe mit Trew vnd ohne Verdruß.
Also thue auch ein jeglicher in seinem Ampt / Lehret jemand / so warte er der Lehre / vermahnet jemand / so warte er deß ermahnens. Lehren ist / wann man deß Glaubens Grund legt / welches geschicht nicht allein in Kirchen / sondern auch in Schulen / wer dazu bestellet ist / der warte es so viel fleissiger / so viel daran gelegen ist / denn was soll man gutes hoffen / vnd was kan gutes er bawet werden / wann kein Grund im Glauben geleget ist? Ermahnen ist / wenn man mit straffen vnd flehen reitzet / treibet vnd auffwecket / wie Paulus saget / 2. Tim. 4. Predige das Wort / halte an / es sey zu rechter Zeit / oder zur Vnzeit / straffe / drawe / ermahne / mit aller Gedult vñ Lehre. Solches treiben haben wir alle hochnöthig / von wegen deß alten Menschen / der vns zum Gottesdienst faul machet / darumb auch / der ermahnet / in der Ermahnung keinen Fleiß sparen muß.
2. Tim. 4, 2. Weiter spricht Paulus: Gibt jemand / so gebe er einfältiglich. Vormals hat man in der Kirchen gewisse Gaben ge-
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |