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Lütkemann, Joachim: Apostolische Auffmu[n]terung zum Lebendigen Glauben in Christo Jesu. Frankfurt (Main) u. a., 1652.

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nach seiner Pflicht / sie müssen redlich nach jhrem Gewissen mit Kirchengütern vmbgehen / dieselbe nicht zu eignem oder zu frembden Nutz verwenden / denn sie sollen nicht gedencken / es stehe jhnen frey / Kirchengüter anzuwenden wie sie wollen / sondern sie müssen darauff sehen / daß Arme vnterhalten / der Kirchendienst versorget / vnd ohne Seufftzen beybehalten werde / dabey müssen sie auch gute Auffsicht haben / wo Mangel sey / daß sie solches erstatten / sie müssen sich nicht verdriessen lassen / so bald einer bald ein ander sie überläuffet / dem sie auffwarten vnd dienen müssen / sondern sollen gedencken / daß sie dazu bestellet seyn. Viel / die Allmosen oder Besoldung außtheilen sollen / stellen sich mit vnfreundlichen Worten / als wären sie Herren über die Güter / da sie doch nur Diener seyn / sind sie denn Diener / so warten sie auch ab jhres Dienstes / den jhnen GOtt aufferleget hat / vnd dasselbe mit Trew vnd ohne Verdruß.

3. De [fremdsprachliches Material].

Also thue auch ein jeglicher in seinem Ampt / Lehret jemand / so warte er der Lehre / vermahnet jemand / so warte er deß ermahnens. Lehren ist / wann man deß Glaubens Grund legt / welches geschicht nicht allein in Kirchen / sondern auch in Schulen / wer dazu bestellet ist / der warte es so viel fleissiger / so viel daran gelegen ist / denn was soll man gutes hoffen / vnd was kan gutes er bawet werden / wann kein Grund im Glauben geleget ist? Ermahnen ist / wenn man mit straffen vnd flehen reitzet / 2. Tim. 4, 2.treibet vnd auffwecket / wie Paulus saget / 2. Tim. 4. Predige das Wort / halte an / es sey zu rechter Zeit / oder zur Vnzeit / straffe / drawe / ermahne / mit aller Gedult vnd Lehre. Solches treiben haben wir alle hochnöthig / von wegen deß alten Menschen / der vns zum Gottesdienst faul machet / darumb auch / der ermahnet / in der Ermahnung keinen Fleiß sparen muß.

4. De liberalitate.

Weiter spricht Paulus: Gibt jemand / so gebe er einfältiglich. Vormals hat man in der Kirchen gewisse Gaben ge-

nach seiner Pflicht / sie müssen redlich nach jhrem Gewissen mit Kirchengütern vmbgehen / dieselbe nicht zu eignem oder zu frembdẽ Nutz verwenden / denn sie sollen nicht gedencken / es stehe jhnen frey / Kirchengüter anzuwenden wie sie wollen / sondern sie müssen darauff sehen / daß Arme vnterhalten / der Kirchendienst versorget / vnd ohne Seufftzen beybehalten werde / dabey müssen sie auch gute Auffsicht haben / wo Mangel sey / daß sie solches erstatten / sie müssen sich nicht verdriessen lassen / so bald einer bald ein ander sie überläuffet / dem sie auffwarten vnd dienen müssen / sondern sollen gedencken / daß sie dazu bestellet seyn. Viel / die Allmosen oder Besoldung außtheilen sollen / stellen sich mit vnfreundlichen Worten / als wären sie Herren über die Güter / da sie doch nur Diener seyn / sind sie denn Diener / so warten sie auch ab jhres Dienstes / den jhnen GOtt aufferleget hat / vnd dasselbe mit Trew vnd ohne Verdruß.

3. De [fremdsprachliches Material].

Also thue auch ein jeglicher in seinem Ampt / Lehret jemand / so warte er der Lehre / vermahnet jemand / so warte er deß ermahnens. Lehren ist / wann man deß Glaubens Grund legt / welches geschicht nicht allein in Kirchen / sondern auch in Schulen / wer dazu bestellet ist / der warte es so viel fleissiger / so viel daran gelegen ist / denn was soll man gutes hoffen / vnd was kan gutes er bawet werden / wann kein Grund im Glauben geleget ist? Ermahnen ist / wenn man mit straffen vnd flehen reitzet / 2. Tim. 4, 2.treibet vnd auffwecket / wie Paulus saget / 2. Tim. 4. Predige das Wort / halte an / es sey zu rechter Zeit / oder zur Vnzeit / straffe / drawe / ermahne / mit aller Gedult vñ Lehre. Solches treiben haben wir alle hochnöthig / von wegen deß alten Menschen / der vns zum Gottesdienst faul machet / darumb auch / der ermahnet / in der Ermahnung keinen Fleiß sparen muß.

4. De liberalitate.

Weiter spricht Paulus: Gibt jemand / so gebe er einfältiglich. Vormals hat man in der Kirchen gewisse Gaben ge-

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[250/0270] nach seiner Pflicht / sie müssen redlich nach jhrem Gewissen mit Kirchengütern vmbgehen / dieselbe nicht zu eignem oder zu frembdẽ Nutz verwenden / denn sie sollen nicht gedencken / es stehe jhnen frey / Kirchengüter anzuwenden wie sie wollen / sondern sie müssen darauff sehen / daß Arme vnterhalten / der Kirchendienst versorget / vnd ohne Seufftzen beybehalten werde / dabey müssen sie auch gute Auffsicht haben / wo Mangel sey / daß sie solches erstatten / sie müssen sich nicht verdriessen lassen / so bald einer bald ein ander sie überläuffet / dem sie auffwarten vnd dienen müssen / sondern sollen gedencken / daß sie dazu bestellet seyn. Viel / die Allmosen oder Besoldung außtheilen sollen / stellen sich mit vnfreundlichen Worten / als wären sie Herren über die Güter / da sie doch nur Diener seyn / sind sie denn Diener / so warten sie auch ab jhres Dienstes / den jhnen GOtt aufferleget hat / vnd dasselbe mit Trew vnd ohne Verdruß. Also thue auch ein jeglicher in seinem Ampt / Lehret jemand / so warte er der Lehre / vermahnet jemand / so warte er deß ermahnens. Lehren ist / wann man deß Glaubens Grund legt / welches geschicht nicht allein in Kirchen / sondern auch in Schulen / wer dazu bestellet ist / der warte es so viel fleissiger / so viel daran gelegen ist / denn was soll man gutes hoffen / vnd was kan gutes er bawet werden / wann kein Grund im Glauben geleget ist? Ermahnen ist / wenn man mit straffen vnd flehen reitzet / treibet vnd auffwecket / wie Paulus saget / 2. Tim. 4. Predige das Wort / halte an / es sey zu rechter Zeit / oder zur Vnzeit / straffe / drawe / ermahne / mit aller Gedult vñ Lehre. Solches treiben haben wir alle hochnöthig / von wegen deß alten Menschen / der vns zum Gottesdienst faul machet / darumb auch / der ermahnet / in der Ermahnung keinen Fleiß sparen muß. 2. Tim. 4, 2. Weiter spricht Paulus: Gibt jemand / so gebe er einfältiglich. Vormals hat man in der Kirchen gewisse Gaben ge-

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Zitationshilfe: Lütkemann, Joachim: Apostolische Auffmu[n]terung zum Lebendigen Glauben in Christo Jesu. Frankfurt (Main) u. a., 1652, S. 250. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luetkemann_auffmunterung_1652/270>, abgerufen am 21.11.2024.