Lütkemann, Joachim: Apostolische Auffmu[n]terung zum Lebendigen Glauben in Christo Jesu. Frankfurt (Main) u. a., 1652.Ist nun jemand mit solcher Gabe versehen / von dem erfodert der Geist Gottes / daß er seine Außlegungen vnd Weissagungen also anstelle / daß sie dem Glauben ähnlich seyn / sie müssen nicht mit vorgefasster Meynung in die Schrifft springen / sondern acht haben auff die Haupt Regeln / die klar in H. Schrifft außgedrucket seyn / nach derselben müssen sie richten alle jhre Außlegungen / daß keine darwider streite. Also spricht der Apostel in der 1. Cor. am 3. Einen andern Grund kan niemand legen / ausser dem1. Cor. 3, 11. der geleget ist / welcher ist Jesus Christ / ein jeglicher der weissaget / von Gottes Reich redet / vnd die Schrifft außleget / der muß auff diesen Grund bawen / aber er sehe zu / was er bawe. Hew / Stroh / Holtz / das ist / Menschendünckel vnd eigener Sinn schicken sich nicht zu diesem Baw / denn sie können das Fewer nicht ertragen / der Glaube aber muß durchs Fewer geläutert werden / Gold muß es seyn / Silber vnd Edelgesteine / damit muß der Baw vollführet werden. Da sihet man / was die Schrifft für Außleger haben will / nemblich die den Glauben haben / denn nach dem Glauben / vnd durch den Glauben muß man alles richten / was soll man denn gutes hoffen von Juden vnd andern Vnglaubigen / die den Glauben nicht haben / darnach man die Schrifft richten soll. Zum andern spricht Paulus: Hat jemand ein Ampt / so2. De [fremdsprachliches Material] warte er deß Ampts. Dieses gilt / wie von allen andern Aemptern / also insonderheit von geistlichen Kirchen Aemptern. In der ersten Kirchen waren etliche bestellet / wie Stephanus mit seinen Gesellen / zur Pflege der Armen / der Witwen / wie auch derselben / denen das Lehrampt anvertrawet war / damit sie jhr Lehrampt vnverhindert verrichten könten / Da gehören hin alle / denen Kirchengüter anvertrawet seyn / Vorsteher vnd Provisoren der Kirchen / Klöster / vnd Armenhäuser / alle Allmosenpfleger / auch alle Obrigkeit / so weit dieselbe der Kirchen zu dienen schuldig seyn. Von diesen wird erfodert / daß sie jhres Dienstes abwarten / ein jeglicher Ist nun jemand mit solcher Gabe versehen / von dem erfodert der Geist Gottes / daß er seine Außlegungen vnd Weissagungen also anstelle / daß sie dem Glauben ähnlich seyn / sie müssen nicht mit vorgefasster Meynung in die Schrifft springen / sondern acht haben auff die Haupt Regeln / die klar in H. Schrifft außgedrucket seyn / nach derselben müssen sie richten alle jhre Außlegungen / daß keine darwider streite. Also spricht der Apostel in der 1. Cor. am 3. Einen andern Grund kan niemand legen / ausser dem1. Cor. 3, 11. der geleget ist / welcher ist Jesus Christ / ein jeglicher der weissaget / von Gottes Reich redet / vnd die Schrifft außleget / der muß auff diesen Grund bawen / aber er sehe zu / was er bawe. Hew / Stroh / Holtz / das ist / Menschendünckel vnd eigener Sinn schicken sich nicht zu diesem Baw / denn sie können das Fewer nicht ertragen / der Glaube aber muß durchs Fewer geläutert werden / Gold muß es seyn / Silber vnd Edelgesteine / damit muß der Baw vollführet werden. Da sihet man / was die Schrifft für Außleger haben will / nemblich die den Glauben haben / deñ nach dem Glauben / vñ durch den Glauben muß man alles richten / was soll man denn gutes hoffen von Juden vnd andern Vnglaubigen / die den Glauben nicht haben / darnach man die Schrifft richten soll. Zum andern spricht Paulus: Hat jemand ein Ampt / so2. De [fremdsprachliches Material] warte er deß Ampts. Dieses gilt / wie von allen andern Aemptern / also insonderheit von geistlichen Kirchen Aemptern. In der ersten Kirchen waren etliche bestellet / wie Stephanus mit seinen Gesellen / zur Pflege der Armen / der Witwen / wie auch derselben / denen das Lehrampt anvertrawet war / damit sie jhr Lehrampt vnverhindert verrichten könten / Da gehören hin alle / denen Kirchengüter anvertrawet seyn / Vorsteher vnd Provisoren der Kirchen / Klöster / vnd Armenhäuser / alle Allmosenpfleger / auch alle Obrigkeit / so weit dieselbe der Kirchen zu dienen schuldig seyn. Von diesen wird erfodert / daß sie jhres Dienstes abwarten / ein jeglicher <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0269" n="249"/> <p>Ist nun jemand mit solcher Gabe versehen / von dem erfodert der Geist Gottes / daß er seine Außlegungen vnd Weissagungen also anstelle / daß sie dem Glauben ähnlich seyn / sie müssen nicht mit vorgefasster Meynung in die Schrifft springen / sondern acht haben auff die Haupt Regeln / die klar in H. 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Ist nun jemand mit solcher Gabe versehen / von dem erfodert der Geist Gottes / daß er seine Außlegungen vnd Weissagungen also anstelle / daß sie dem Glauben ähnlich seyn / sie müssen nicht mit vorgefasster Meynung in die Schrifft springen / sondern acht haben auff die Haupt Regeln / die klar in H. Schrifft außgedrucket seyn / nach derselben müssen sie richten alle jhre Außlegungen / daß keine darwider streite. Also spricht der Apostel in der 1. Cor. am 3. Einen andern Grund kan niemand legen / ausser dem der geleget ist / welcher ist Jesus Christ / ein jeglicher der weissaget / von Gottes Reich redet / vnd die Schrifft außleget / der muß auff diesen Grund bawen / aber er sehe zu / was er bawe. Hew / Stroh / Holtz / das ist / Menschendünckel vnd eigener Sinn schicken sich nicht zu diesem Baw / denn sie können das Fewer nicht ertragen / der Glaube aber muß durchs Fewer geläutert werden / Gold muß es seyn / Silber vnd Edelgesteine / damit muß der Baw vollführet werden.
1. Cor. 3, 11. Da sihet man / was die Schrifft für Außleger haben will / nemblich die den Glauben haben / deñ nach dem Glauben / vñ durch den Glauben muß man alles richten / was soll man denn gutes hoffen von Juden vnd andern Vnglaubigen / die den Glauben nicht haben / darnach man die Schrifft richten soll.
Zum andern spricht Paulus: Hat jemand ein Ampt / so warte er deß Ampts. Dieses gilt / wie von allen andern Aemptern / also insonderheit von geistlichen Kirchen Aemptern. In der ersten Kirchen waren etliche bestellet / wie Stephanus mit seinen Gesellen / zur Pflege der Armen / der Witwen / wie auch derselben / denen das Lehrampt anvertrawet war / damit sie jhr Lehrampt vnverhindert verrichten könten / Da gehören hin alle / denen Kirchengüter anvertrawet seyn / Vorsteher vnd Provisoren der Kirchen / Klöster / vnd Armenhäuser / alle Allmosenpfleger / auch alle Obrigkeit / so weit dieselbe der Kirchen zu dienen schuldig seyn. Von diesen wird erfodert / daß sie jhres Dienstes abwarten / ein jeglicher
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