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Lütkemann, Joachim: Apostolische Auffmu[n]terung zum Lebendigen Glauben in Christo Jesu. Frankfurt (Main) u. a., 1652.

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sondern überwinde das böse mit gutem. Ein Christ ist hie gesetzet auff einen Streitplatz / darinnen wir mit dem Teuffel vnd allem bösen zu kämpffen haben. Wann wir nun dem bösen so viel raum lassen / daß wir jhm Gehorsam leisten / so seynd wir vom bösen überwunden. Das soll aber nicht seyn. Laß dich nicht das böse überwinden. Es ist Schande einem Streiter Jesu Christi / sich vom bösen überwinden lassen. Hingegen müssen wir dem gutem also anhangen / daß wir kein böses über vns herrschen lassen / so haben wir das böse mit gutem überwunden.

Wann dir dann böses von jemand wiederfähret / sihe / das streitet wider dich / will dich auch zum bösen ziehen / das laß nicht zu / sondern je mehr böses dir wiederfähret / je mehr gutes thue du / so wirstu das böse mit dem guten überwinden / wie es einem guten Streiter Jesu Christi wol anstehet: dazu wirstu fewrige Kohlen auff das Haupt deiner Widerwertigen samlen / daß sie in jhrem Gewissen beschämet vnd geängstiget werden. Vnd wo derselbe ja seine Boßheit nicht will erkennen / so überlaß jhn dem Gerichte Gottes / vnd wisse / Gottes Rache wird schwer genug über jhn kommen; vnter deß bitte für jhn / vnd höre nicht auff / jhm gutes zu thun vnd zu wünschen.

Dieses seynd nun die Regeln / dadurch GOtt der H. GeistEpilogus. daß Hertz vnd Leben der wiedergebornen Christen außschmücken will / daß sie die Gnade Gottes nicht vergebs empfangen haben. Da gedencke nun niemand / daß es vergebs vom Geist Gottes geschrieben sey / oder für die lange weile noch heute geprediget werde. Es ist kein Schertz / sondern Gottes ernster Wille vnd heiliges Wolgefallen.

Darumb wilstu ein Christ seyn / schlag es nicht in den Wind / sondern richte vnd probier hernach dein Leben / vnd erforsche / ob du es auch deinem GOtt auffgeopffert habest. GOtt will hie niemand zwingen / hat auch hie kein Gesetz gegeben / sondern offenbaret sein heiliges Wolgefallen / vnd vermahnet vns durch seinen

sondern überwinde das böse mit gutem. Ein Christ ist hie gesetzet auff einen Streitplatz / darinnen wir mit dem Teuffel vnd allem bösen zu kämpffen haben. Wann wir nun dem bösen so viel raum lassen / daß wir jhm Gehorsam leisten / so seynd wir vom bösen überwunden. Das soll aber nicht seyn. Laß dich nicht das böse überwinden. Es ist Schande einem Streiter Jesu Christi / sich vom bösen überwinden lassen. Hingegen müssen wir dem gutem also anhangen / daß wir kein böses über vns herrschen lassen / so haben wir das böse mit gutem überwunden.

Wann dir dann böses von jemand wiederfähret / sihe / das streitet wider dich / will dich auch zum bösen ziehen / das laß nicht zu / sondern je mehr böses dir wiederfähret / je mehr gutes thue du / so wirstu das böse mit dem guten überwinden / wie es einem guten Streiter Jesu Christi wol anstehet: dazu wirstu fewrige Kohlen auff das Haupt deiner Widerwertigen samlen / daß sie in jhrem Gewissen beschämet vnd geängstiget werden. Vnd wo derselbe ja seine Boßheit nicht will erkennen / so überlaß jhn dem Gerichte Gottes / vnd wisse / Gottes Rache wird schwer genug über jhn kommen; vnter deß bitte für jhn / vnd höre nicht auff / jhm gutes zu thun vnd zu wünschen.

Dieses seynd nun die Regeln / dadurch GOtt der H. GeistEpilogus. daß Hertz vnd Leben der wiedergebornen Christen außschmücken will / daß sie die Gnade Gottes nicht vergebs empfangen haben. Da gedencke nun niemand / daß es vergebs vom Geist Gottes geschrieben sey / oder für die lange weile noch heute geprediget werde. Es ist kein Schertz / sondern Gottes ernster Wille vnd heiliges Wolgefallen.

Darumb wilstu ein Christ seyn / schlag es nicht in den Wind / sondern richte vnd probier hernach dein Leben / vnd erforsche / ob du es auch deinem GOtt auffgeopffert habest. GOtt will hie niemand zwingen / hat auch hie kein Gesetz gegeben / sondern offenbaret sein heiliges Wolgefallen / vnd vermahnet vns durch seinen

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[275/0295] sondern überwinde das böse mit gutem. Ein Christ ist hie gesetzet auff einen Streitplatz / darinnen wir mit dem Teuffel vnd allem bösen zu kämpffen haben. Wann wir nun dem bösen so viel raum lassen / daß wir jhm Gehorsam leisten / so seynd wir vom bösen überwunden. Das soll aber nicht seyn. Laß dich nicht das böse überwinden. Es ist Schande einem Streiter Jesu Christi / sich vom bösen überwinden lassen. Hingegen müssen wir dem gutem also anhangen / daß wir kein böses über vns herrschen lassen / so haben wir das böse mit gutem überwunden. Wann dir dann böses von jemand wiederfähret / sihe / das streitet wider dich / will dich auch zum bösen ziehen / das laß nicht zu / sondern je mehr böses dir wiederfähret / je mehr gutes thue du / so wirstu das böse mit dem guten überwinden / wie es einem guten Streiter Jesu Christi wol anstehet: dazu wirstu fewrige Kohlen auff das Haupt deiner Widerwertigen samlen / daß sie in jhrem Gewissen beschämet vnd geängstiget werden. Vnd wo derselbe ja seine Boßheit nicht will erkennen / so überlaß jhn dem Gerichte Gottes / vnd wisse / Gottes Rache wird schwer genug über jhn kommen; vnter deß bitte für jhn / vnd höre nicht auff / jhm gutes zu thun vnd zu wünschen. Dieses seynd nun die Regeln / dadurch GOtt der H. Geist daß Hertz vnd Leben der wiedergebornen Christen außschmücken will / daß sie die Gnade Gottes nicht vergebs empfangen haben. Da gedencke nun niemand / daß es vergebs vom Geist Gottes geschrieben sey / oder für die lange weile noch heute geprediget werde. Es ist kein Schertz / sondern Gottes ernster Wille vnd heiliges Wolgefallen. Epilogus. Darumb wilstu ein Christ seyn / schlag es nicht in den Wind / sondern richte vnd probier hernach dein Leben / vnd erforsche / ob du es auch deinem GOtt auffgeopffert habest. GOtt will hie niemand zwingen / hat auch hie kein Gesetz gegeben / sondern offenbaret sein heiliges Wolgefallen / vnd vermahnet vns durch seinen

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Zitationshilfe: Lütkemann, Joachim: Apostolische Auffmu[n]terung zum Lebendigen Glauben in Christo Jesu. Frankfurt (Main) u. a., 1652, S. 275. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luetkemann_auffmunterung_1652/295>, abgerufen am 21.11.2024.