Lütkemann, Joachim: Apostolische Auffmu[n]terung zum Lebendigen Glauben in Christo Jesu. Frankfurt (Main) u. a., 1652.muthwilligen Sündern / die keine Einrede leiden wollen. Dann etzliche seyn schwach im Glauben / etzliche seyn gebrechlich im Leben; beyde seyn zu vnterscheiden / von den muthwilligen Sündern / es sey im Glauben / oder im Leben. Die muthwillig sich falscher Lehr ergeben / die Warheit Gottes lästern / vnd halßstarrig / wider allen guten Vnterricht / darein verharren / die soll man meiden. Ehe man aber einen für halßstarrig außrufft / muß man zuvor an jhm mit Sanfftmuth gearbeitet haben: also muß mans auch machen mit denen / die halßstarrig verharren in einer Sünde vnd gott osem Wesen. Ehe man jhn aber als einen Gottlosen verwirfft / muß er mit Sanfftmuth ermahnet seyn. Es muß auch ein Vnterscheid gemacht werden darein / daß wir sehen / ob die Sünde schon offenbar vnd bekant sey / oder ob sie noch im verborgen ist. Durch offentliche bekante Sünde wird eine Gemeine öffentlich geärgert: Darumb wer öffentlich sündiget / muß auch öffentlich gestrafft werden. Wo aber einer im verborgen in eine Sünde gefallen / ob sie auch schwer ist / vnd er auch GOtt gelästert hätte / vnd solches nicht offenbar ist / solstu vielmehr arbeiten / daß du den Betrübten auff richtest / als daß du jhn offentlich zu Schanden machest. Merckestu aber / daß er halßstarrig ist / vnd noch recht darzu haben will / alsdenn brauch das / was Paulus sagt: Wer böse ist / den stoß von dir hinauß. In Summa / in allen Straff- vnd Vnterweisungen müssen wir nichts thun auß Hoffart oder Vngedult / sondern sollen vnserm Nechsten gefallen zum guten / zur Besserung / das ist / wollen wir vnseren Nechsten bessern vnd zum guten führen / so müssen wir vns in allem also verhalten / daß er sehe / es komme auß Liebe / daß er ein gefallen an vns trage / vnd vns folgen könne: mit nichten aber sollen wir das für vnsern Ruhm achten / so wir vnsern Nechsten zu Schanden machen. Daß wir besagter massen mit Schwachen vmbgehen / seyn2. Causa. wir schuldig / wie Paulus saget: Wir / die wir starck seyn / sollen muthwilligen Sündern / die keine Einrede leiden wollen. Dann etzliche seyn schwach im Glauben / etzliche seyn gebrechlich im Leben; beyde seyn zu vnterscheiden / von den muthwilligen Sündern / es sey im Glauben / oder im Leben. Die muthwillig sich falscher Lehr ergeben / die Warheit Gottes lästern / vnd halßstarrig / wider allen guten Vnterricht / darein verharren / die soll man meiden. Ehe man aber einen für halßstarrig außrufft / muß man zuvor an jhm mit Sanfftmuth gearbeitet haben: also muß mans auch machen mit denen / die halßstarrig verharren in einer Sünde vnd gott osem Wesen. Ehe man jhn aber als einen Gottlosen verwirfft / muß er mit Sanfftmuth ermahnet seyn. Es muß auch ein Vnterscheid gemacht werden darein / daß wir sehen / ob die Sünde schon offenbar vnd bekant sey / oder ob sie noch im verborgen ist. Durch offentliche bekante Sünde wird eine Gemeine öffentlich geärgert: Darumb wer öffentlich sündiget / muß auch öffentlich gestrafft werden. Wo aber einer im verborgen in eine Sünde gefallen / ob sie auch schwer ist / vnd er auch GOtt gelästert hätte / vnd solches nicht offenbar ist / solstu vielmehr arbeiten / daß du den Betrübten auff richtest / als daß du jhn offentlich zu Schanden machest. Merckestu aber / daß er halßstarrig ist / vnd noch recht darzu haben will / alsdenn brauch das / was Paulus sagt: Wer böse ist / den stoß von dir hinauß. In Summa / in allen Straff- vnd Vnterweisungen müssen wir nichts thun auß Hoffart oder Vngedult / sondern sollen vnserm Nechsten gefallen zum guten / zur Besserung / das ist / wollen wir vnseren Nechsten bessern vnd zum guten führen / so müssen wir vns in allem also verhalten / daß er sehe / es komme auß Liebe / daß er ein gefallen an vns trage / vnd vns folgen könne: mit nichten aber sollen wir das für vnsern Ruhm achten / so wir vnsern Nechsten zu Schanden machen. Daß wir besagter massen mit Schwachen vmbgehen / seyn2. Causa. wir schuldig / wie Paulus saget: Wir / die wir starck seyn / sollen <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0055" n="35"/> muthwilligen Sündern / die keine Einrede leiden wollen. Dann etzliche seyn schwach im Glauben / etzliche seyn gebrechlich im Leben; beyde seyn zu vnterscheiden / von den muthwilligen Sündern / es sey im Glauben / oder im Leben. Die muthwillig sich falscher Lehr ergeben / die Warheit Gottes lästern / vnd halßstarrig / wider allen guten Vnterricht / darein verharren / die soll man meiden. Ehe man aber einen für halßstarrig außrufft / muß man zuvor an jhm mit Sanfftmuth gearbeitet haben: also muß mans auch machen mit denen / die halßstarrig verharren in einer Sünde vnd gott osem Wesen. Ehe man jhn aber als einen Gottlosen verwirfft / muß er mit Sanfftmuth ermahnet seyn.</p> <p>Es muß auch ein Vnterscheid gemacht werden darein / daß wir sehen / ob die Sünde schon offenbar vnd bekant sey / oder ob sie noch im verborgen ist. Durch offentliche bekante Sünde wird eine Gemeine öffentlich geärgert: Darumb wer öffentlich sündiget / muß auch öffentlich gestrafft werden. Wo aber einer im verborgen in eine Sünde gefallen / ob sie auch schwer ist / vnd er auch GOtt gelästert hätte / vnd solches nicht offenbar ist / solstu vielmehr arbeiten / daß du den Betrübten auff richtest / als daß du jhn offentlich zu Schanden machest. Merckestu aber / daß er halßstarrig ist / vnd noch recht darzu haben will / alsdenn brauch das / was Paulus sagt: Wer böse ist / den stoß von dir hinauß.</p> <p>In Summa / in allen Straff- vnd Vnterweisungen müssen wir nichts thun auß Hoffart oder Vngedult / sondern sollen vnserm Nechsten gefallen zum guten / zur Besserung / das ist / wollen wir vnseren Nechsten bessern vnd zum guten führen / so müssen wir vns in allem also verhalten / daß er sehe / es komme auß Liebe / daß er ein gefallen an vns trage / vnd vns folgen könne: mit nichten aber sollen wir das für vnsern Ruhm achten / so wir vnsern Nechsten zu Schanden machen.</p> <p>Daß wir besagter massen mit Schwachen vmbgehen / seyn<note place="right">2. 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muthwilligen Sündern / die keine Einrede leiden wollen. Dann etzliche seyn schwach im Glauben / etzliche seyn gebrechlich im Leben; beyde seyn zu vnterscheiden / von den muthwilligen Sündern / es sey im Glauben / oder im Leben. Die muthwillig sich falscher Lehr ergeben / die Warheit Gottes lästern / vnd halßstarrig / wider allen guten Vnterricht / darein verharren / die soll man meiden. Ehe man aber einen für halßstarrig außrufft / muß man zuvor an jhm mit Sanfftmuth gearbeitet haben: also muß mans auch machen mit denen / die halßstarrig verharren in einer Sünde vnd gott osem Wesen. Ehe man jhn aber als einen Gottlosen verwirfft / muß er mit Sanfftmuth ermahnet seyn.
Es muß auch ein Vnterscheid gemacht werden darein / daß wir sehen / ob die Sünde schon offenbar vnd bekant sey / oder ob sie noch im verborgen ist. Durch offentliche bekante Sünde wird eine Gemeine öffentlich geärgert: Darumb wer öffentlich sündiget / muß auch öffentlich gestrafft werden. Wo aber einer im verborgen in eine Sünde gefallen / ob sie auch schwer ist / vnd er auch GOtt gelästert hätte / vnd solches nicht offenbar ist / solstu vielmehr arbeiten / daß du den Betrübten auff richtest / als daß du jhn offentlich zu Schanden machest. Merckestu aber / daß er halßstarrig ist / vnd noch recht darzu haben will / alsdenn brauch das / was Paulus sagt: Wer böse ist / den stoß von dir hinauß.
In Summa / in allen Straff- vnd Vnterweisungen müssen wir nichts thun auß Hoffart oder Vngedult / sondern sollen vnserm Nechsten gefallen zum guten / zur Besserung / das ist / wollen wir vnseren Nechsten bessern vnd zum guten führen / so müssen wir vns in allem also verhalten / daß er sehe / es komme auß Liebe / daß er ein gefallen an vns trage / vnd vns folgen könne: mit nichten aber sollen wir das für vnsern Ruhm achten / so wir vnsern Nechsten zu Schanden machen.
Daß wir besagter massen mit Schwachen vmbgehen / seyn wir schuldig / wie Paulus saget: Wir / die wir starck seyn / sollen
2. Causa.
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