Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Lütkemann, Joachim: Apostolische Auffmu[n]terung zum Lebendigen Glauben in Christo Jesu. Frankfurt (Main) u. a., 1652.

Bild:
<< vorherige Seite

Thorheit dermal eins selbst feind werde. Deßgleichen so einer fällt in eine recht wahre offenbarliche Sünde / meynt ein ander / wann er solches sihet vnd höret / er müsse also fort öffen lich beweisen / wie er ein Eyferer sey. Viel / weil sie fromm seyn / lieben sie allein die Frommen / kehren sich an keine Weltkinder / vnd lassen dieselbe lauffen. Solche vnd dergleichen Gewonheiten finden wir vnter vns / vnd wird eben nicht groß in acht genommen: Wanns aber auch Christus hätte wollen so machen / mochte ich wol fragen / wer hätte können selig werden?

II. Per correctionem. Cujus notatur. 1. Modus.

Befinden sich fromme Christen in einem vnd anderem schuldig / die werden solches erkennen / auch sich befleissigen es zu änderen / also / daß der sich starck düncket / den andern / der jhm schwach vorkompt / ertrag. Machstu dir leicht ein Gewissen in zweifelhafftigen Sachen / verwirff vnd verdamme nicht leicht den anderen / der sich kein Gewissen darüber macht. Der du aber deiner Freyheit gebrauchest / verlache ja nicht den Einfältigen: Also ertrage einer den andern in zweifelhafftigen Sachen. Wann aber eine Sünd offenbahr vnd ohnstreitig ist / daß man wisse / wie es warhafftig vnrecht sey / muß man dennoch Bescheidenheit Matth. 18. 15. 16. 17.brauchen / wie Christus lehret Matth. 18. Sündiget dein Bruder an dir / so ermahne jhn zwischen dir vnd jhm allein / auff daß er nicht beschämet werde / vnd du auch nicht das ansehen habest / als suchestu in der Straff deine Ehre: Höret dich aber der Bruder nicht / so nimb noch einen oder zwey zu dir / auff daß du Zeugen habest / höret er dich denn noch nicht / alsdenn offenbahr es der Gemeine / vnd will er da auch nicht gehorchen / alsdenn halt jhn erstlich als einen Heyden vnd gottlosen Zöllner.

Darauß mercken wir / daß in warhafftigen Sünden vnd Irrthumen ein Vnterscheid zu machen sey / vnter schwachen vnd

Thorheit dermal eins selbst feind werde. Deßgleichen so einer fällt in eine recht wahre offenbarliche Sünde / meynt ein ander / wann er solches sihet vnd höret / er müsse also fort öffen lich beweisen / wie er ein Eyferer sey. Viel / weil sie fromm seyn / lieben sie allein die Frommen / kehren sich an keine Weltkinder / vnd lassen dieselbe lauffen. Solche vnd dergleichen Gewonheiten finden wir vnter vns / vnd wird eben nicht groß in acht genommen: Wanns aber auch Christus hätte wollen so machen / mochte ich wol fragen / wer hätte können selig werden?

II. Per correctionem. Cujus notatur. 1. Modus.

Befinden sich fromme Christen in einem vnd anderem schuldig / die werden solches erkennen / auch sich befleissigen es zu änderen / also / daß der sich starck düncket / den andern / der jhm schwach vorkompt / ertrag. Machstu dir leicht ein Gewissen in zweifelhafftigen Sachen / verwirff vnd verdamme nicht leicht den anderen / der sich kein Gewissen darüber macht. Der du aber deiner Freyheit gebrauchest / verlache ja nicht den Einfältigen: Also ertrage einer den andern in zweifelhafftigen Sachen. Wann aber eine Sünd offenbahr vnd ohnstreitig ist / daß man wisse / wie es warhafftig vnrecht sey / muß man dennoch Bescheidenheit Matth. 18. 15. 16. 17.brauchen / wie Christus lehret Matth. 18. Sündiget dein Bruder an dir / so ermahne jhn zwischen dir vnd jhm allein / auff daß er nicht beschämet werde / vnd du auch nicht das ansehen habest / als suchestu in der Straff deine Ehre: Höret dich aber der Bruder nicht / so nimb noch einen oder zwey zu dir / auff daß du Zeugen habest / höret er dich denn noch nicht / alsdenn offenbahr es der Gemeine / vnd will er da auch nicht gehorchen / alsdenn halt jhn erstlich als einen Heyden vnd gottlosen Zöllner.

Darauß mercken wir / daß in warhafftigen Sünden vnd Irrthumen ein Vnterscheid zu machen sey / vnter schwachen vnd

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0054" n="34"/>
Thorheit dermal eins selbst                      feind werde. Deßgleichen so einer fällt in eine recht wahre offenbarliche Sünde                      / meynt ein ander / wann er solches sihet vnd höret / er müsse also fort öffen                      lich beweisen / wie er ein Eyferer sey. Viel / weil sie fromm seyn / lieben sie                      allein die Frommen / kehren sich an keine Weltkinder / vnd lassen dieselbe                      lauffen. Solche vnd dergleichen Gewonheiten finden wir vnter vns / vnd wird eben                      nicht groß in acht genommen: Wanns aber auch Christus hätte wollen so machen /                      mochte ich wol fragen / wer hätte können selig werden?</p>
        <note place="left">II. Per correctionem. Cujus notatur. 1. Modus.</note>
        <p>Befinden sich fromme Christen in einem vnd anderem schuldig / die werden solches                      erkennen / auch sich befleissigen es zu änderen / also / daß der sich starck                      düncket / den andern / der jhm schwach vorkompt / ertrag. Machstu dir leicht ein                      Gewissen in zweifelhafftigen Sachen / verwirff vnd verdamme nicht leicht den                      anderen / der sich kein Gewissen darüber macht. Der du aber deiner Freyheit                      gebrauchest / verlache ja nicht den Einfältigen: Also ertrage einer den andern                      in zweifelhafftigen Sachen. Wann aber eine Sünd offenbahr vnd ohnstreitig ist /                      daß man wisse / wie es warhafftig vnrecht sey / muß man dennoch Bescheidenheit                          <note place="left">Matth. 18. 15. 16. 17.</note>brauchen / wie                      Christus lehret Matth. 18. Sündiget dein Bruder an dir / so ermahne jhn zwischen                      dir vnd jhm allein / auff daß er nicht beschämet werde / vnd du auch nicht das                      ansehen habest / als suchestu in der Straff deine Ehre: Höret dich aber der                      Bruder nicht / so nimb noch einen oder zwey zu dir / auff daß du Zeugen habest /                      höret er dich denn noch nicht / alsdenn offenbahr es der Gemeine / vnd will er                      da auch nicht gehorchen / alsdenn halt jhn erstlich als einen Heyden vnd                      gottlosen Zöllner.</p>
        <p>Darauß mercken wir / daß in warhafftigen Sünden vnd Irrthumen ein Vnterscheid zu                      machen sey / vnter schwachen vnd
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[34/0054] Thorheit dermal eins selbst feind werde. Deßgleichen so einer fällt in eine recht wahre offenbarliche Sünde / meynt ein ander / wann er solches sihet vnd höret / er müsse also fort öffen lich beweisen / wie er ein Eyferer sey. Viel / weil sie fromm seyn / lieben sie allein die Frommen / kehren sich an keine Weltkinder / vnd lassen dieselbe lauffen. Solche vnd dergleichen Gewonheiten finden wir vnter vns / vnd wird eben nicht groß in acht genommen: Wanns aber auch Christus hätte wollen so machen / mochte ich wol fragen / wer hätte können selig werden? Befinden sich fromme Christen in einem vnd anderem schuldig / die werden solches erkennen / auch sich befleissigen es zu änderen / also / daß der sich starck düncket / den andern / der jhm schwach vorkompt / ertrag. Machstu dir leicht ein Gewissen in zweifelhafftigen Sachen / verwirff vnd verdamme nicht leicht den anderen / der sich kein Gewissen darüber macht. Der du aber deiner Freyheit gebrauchest / verlache ja nicht den Einfältigen: Also ertrage einer den andern in zweifelhafftigen Sachen. Wann aber eine Sünd offenbahr vnd ohnstreitig ist / daß man wisse / wie es warhafftig vnrecht sey / muß man dennoch Bescheidenheit brauchen / wie Christus lehret Matth. 18. Sündiget dein Bruder an dir / so ermahne jhn zwischen dir vnd jhm allein / auff daß er nicht beschämet werde / vnd du auch nicht das ansehen habest / als suchestu in der Straff deine Ehre: Höret dich aber der Bruder nicht / so nimb noch einen oder zwey zu dir / auff daß du Zeugen habest / höret er dich denn noch nicht / alsdenn offenbahr es der Gemeine / vnd will er da auch nicht gehorchen / alsdenn halt jhn erstlich als einen Heyden vnd gottlosen Zöllner. Matth. 18. 15. 16. 17. Darauß mercken wir / daß in warhafftigen Sünden vnd Irrthumen ein Vnterscheid zu machen sey / vnter schwachen vnd

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/luetkemann_auffmunterung_1652
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/luetkemann_auffmunterung_1652/54
Zitationshilfe: Lütkemann, Joachim: Apostolische Auffmu[n]terung zum Lebendigen Glauben in Christo Jesu. Frankfurt (Main) u. a., 1652, S. 34. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luetkemann_auffmunterung_1652/54>, abgerufen am 23.11.2024.