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Lütkemann, Joachim: Apostolische Auffmu[n]terung zum Lebendigen Glauben in Christo Jesu. Frankfurt (Main) u. a., 1652.

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Das Erbe / das Christus vns erworben / ist ein ewiges Erbe. Alle Erbschafften / die man in der Welt empfahet / können verringert vnd einmal verzehret werden; aber das Erbe im Himmel ist ein ewiges vnauffhörliches Gut / dessen wir ewig geniessen / vnd doch in Ewigkeit nicht wird verringert werden. Es ist ein Erbe / das durch Verheissung gegeben wird. Es kan nicht erworben werden / sondern der Sohn Gottes hats auß lauter Gnaden vns frey geschenckt / in dem er vns als der eingeborne Sohn Gottes / vnd der natürliche Erbe / in seine Brüderschafft genommen / vnd zur Kindschafft Gottes gebracht hat.

Was solte aber der Todt vnd das Blut Christi hiezu thun? Konten wir nicht ohn Christi Todt Erben werden? Nein. Deßwegen ist Christus ein Mittler deß Newen Testaments geworden / auff daß / wenn der Todt geschehen ist zur Erlösung von den Vbertrettungen / die vnter dem ersten Testament waren / die so beruffen sind / das verheissene ewige Erbe empfahen. Die Meynung ist; weil Christus ein Mittler deß Newen Testaments geworden / darinnen vns auß Gnaden das ewige Erbe verheissen vnd geschenckt wird / hat er nothwendig müssen sterben / auff daß die Vbertrettunge / darmit wir / Krafft deß Alten Testaments / noch verhafftet waren / auffgehoben vnd versöhnet würde.

Hie wird zweyer Testamenten oder eines zweyfachen Bundes gedacht. Das Alte Testament oder der alte Bund ist das Gesetz / das lautet also: Das thue / so sollstu leben; Wer aber nicht alles hält / der sey verflucht. Damit ward nicht auff äusserliche Werck gesehen / sondern auff den äussersten Grund deß Hertzens. Denn das Gesetz ist geistlich / so will es auch im Geist nach allen Kräfften Leibes vnd der Seelen erfüllet seyn. Krafft dieses Bundes haben wir nichts denn Fluch vnd Verdamnüß zu erwarten. Denn wirRom. 7, 14. seynd fleischlich / vnd vnter die Sünde verkaufft.

Das Erbe / das Christus vns erworben / ist ein ewiges Erbe. Alle Erbschafften / die man in der Welt empfahet / können verringert vnd einmal verzehret werden; aber das Erbe im Himmel ist ein ewiges vnauffhörliches Gut / dessen wir ewig geniessen / vnd doch in Ewigkeit nicht wird verringert werden. Es ist ein Erbe / das durch Verheissung gegeben wird. Es kan nicht erworben werden / sondern der Sohn Gottes hats auß lauter Gnaden vns frey geschenckt / in dem er vns als der eingeborne Sohn Gottes / vnd der natürliche Erbe / in seine Brüderschafft genommen / vnd zur Kindschafft Gottes gebracht hat.

Was solte aber der Todt vnd das Blut Christi hiezu thun? Konten wir nicht ohn Christi Todt Erben werden? Nein. Deßwegen ist Christus ein Mittler deß Newen Testaments geworden / auff daß / wenn der Todt geschehen ist zur Erlösung von den Vbertrettungen / die vnter dem ersten Testament waren / die so beruffen sind / das verheissene ewige Erbe empfahen. Die Meynung ist; weil Christus ein Mittler deß Newen Testaments geworden / darinnen vns auß Gnaden das ewige Erbe verheissen vnd geschenckt wird / hat er nothwendig müssen sterben / auff daß die Vbertrettunge / darmit wir / Krafft deß Alten Testaments / noch verhafftet waren / auffgehoben vnd versöhnet würde.

Hie wird zweyer Testamenten oder eines zweyfachen Bundes gedacht. Das Alte Testament oder der alte Bund ist das Gesetz / das lautet also: Das thue / so sollstu leben; Wer aber nicht alles hält / der sey verflucht. Damit ward nicht auff äusserliche Werck gesehen / sondern auff den äussersten Grund deß Hertzens. Denn das Gesetz ist geistlich / so will es auch im Geist nach allen Kräfften Leibes vnd der Seelen erfüllet seyn. Krafft dieses Bundes haben wir nichts denn Fluch vnd Verdamnüß zu erwarten. Denn wirRom. 7, 14. seynd fleischlich / vnd vnter die Sünde verkaufft.

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[537/0557] Das Erbe / das Christus vns erworben / ist ein ewiges Erbe. Alle Erbschafften / die man in der Welt empfahet / können verringert vnd einmal verzehret werden; aber das Erbe im Himmel ist ein ewiges vnauffhörliches Gut / dessen wir ewig geniessen / vnd doch in Ewigkeit nicht wird verringert werden. Es ist ein Erbe / das durch Verheissung gegeben wird. Es kan nicht erworben werden / sondern der Sohn Gottes hats auß lauter Gnaden vns frey geschenckt / in dem er vns als der eingeborne Sohn Gottes / vnd der natürliche Erbe / in seine Brüderschafft genommen / vnd zur Kindschafft Gottes gebracht hat. Was solte aber der Todt vnd das Blut Christi hiezu thun? Konten wir nicht ohn Christi Todt Erben werden? Nein. Deßwegen ist Christus ein Mittler deß Newen Testaments geworden / auff daß / wenn der Todt geschehen ist zur Erlösung von den Vbertrettungen / die vnter dem ersten Testament waren / die so beruffen sind / das verheissene ewige Erbe empfahen. Die Meynung ist; weil Christus ein Mittler deß Newen Testaments geworden / darinnen vns auß Gnaden das ewige Erbe verheissen vnd geschenckt wird / hat er nothwendig müssen sterben / auff daß die Vbertrettunge / darmit wir / Krafft deß Alten Testaments / noch verhafftet waren / auffgehoben vnd versöhnet würde. Hie wird zweyer Testamenten oder eines zweyfachen Bundes gedacht. Das Alte Testament oder der alte Bund ist das Gesetz / das lautet also: Das thue / so sollstu leben; Wer aber nicht alles hält / der sey verflucht. Damit ward nicht auff äusserliche Werck gesehen / sondern auff den äussersten Grund deß Hertzens. Denn das Gesetz ist geistlich / so will es auch im Geist nach allen Kräfften Leibes vnd der Seelen erfüllet seyn. Krafft dieses Bundes haben wir nichts denn Fluch vnd Verdamnüß zu erwarten. Denn wir seynd fleischlich / vnd vnter die Sünde verkaufft. Rom. 7, 14.

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Zitationshilfe: Lütkemann, Joachim: Apostolische Auffmu[n]terung zum Lebendigen Glauben in Christo Jesu. Frankfurt (Main) u. a., 1652, S. 537. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luetkemann_auffmunterung_1652/557>, abgerufen am 22.11.2024.