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Lütkemann, Joachim: Apostolische Auffmu[n]terung zum Lebendigen Glauben in Christo Jesu. Frankfurt (Main) u. a., 1652.

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auß. Ein frommer Mensch hat noch Fleisch vnnd Blut / aber er schlägt sich mit der Sünde / vnd fühlet nicht gerne daß er fühlet. Darbey merckt man den Vnterscheyd eines Heyligen vnnd Vnheyligen. Die Vnheylige vnd Vnglaubige stecken also in Sünden vnnd fleischlichen Begierden / daß sie derselben nichts achten. Ein Gottfürchtiger fühlet die Sünde / vnd streitet mit jhr / vnnd hat einen Außhelffer den heyligen Geist / der tröstet vnnd stärcket. Hie muß es gemenget seyn. Wir fühlen den heyligen Geist / vnd dennoch auch Sünde vnnd Vnvollkommenheit. Wir seynd wie die Krancken / die sich halten vnter der Cura eines Artztens. Wie mehr wir in Betrübnuß vnd Angst stehen / wie mehr wir auch den Trost deß heyligen Geistes fühlen werden. Doch laß jhm seine Zeit. Er hat sein Werck angefangen / vnnd treibts immer fort / er hats aber nicht gar außgerichtet. Er stellete sich bey den auffwartenden Jüngern Christi zeitlich genug ein / so bald der Tag der Pfingsten nur da war. Warte du nur auch auff / er wird sich auch bey dir zu rechter Zeit einstellen / vnnd die rechte Zeit das betrüvte Hertz zu trösten nicht versäumen. Dennoch so bleibts dabey / wo kein Werck deß heyligen Geistes / auch kein heyliges Verlangen / da hat der H. Geist keinen Sitz.

Gedencke auch nicht / daß du in Christo Verdienst / Trost vnd Ruhe finden könnest / so du in dir den Geist Christi nicht leben lässest. Der Christi Geist nicht hat / der ist nicht seyn: Zun Römern am 8. Dar an erkennen wir / daß wir in GottRom. 8, 9. bleiben / vnd GOtt in vns / daß er vns von seinem Geiste gegeben hat. 1. Johan. 4. Was wollen wir dann gedencken /1. Ioh. 4, 13. wann wir den H. Geist außgetrieben haben / soll dann GOtt auch noch bey vns bleiben mit seinem Himmel?

Bedenckts lieben Christen / zween Geister regieren hie in diesem Leben / der eine ist ein Geist der Boßheit vnd Schalckheit / der ander ist ein Geist der Heyligkeit vnnd Lauterkeit / der vom

auß. Ein frommer Mensch hat noch Fleisch vnnd Blut / aber er schlägt sich mit der Sünde / vnd fühlet nicht gerne daß er fühlet. Darbey merckt man den Vnterscheyd eines Heyligen vnnd Vnheyligen. Die Vnheylige vnd Vnglaubige stecken also in Sünden vnnd fleischlichen Begierden / daß sie derselben nichts achten. Ein Gottfürchtiger fühlet die Sünde / vnd streitet mit jhr / vnnd hat einen Außhelffer den heyligen Geist / der tröstet vnnd stärcket. Hie muß es gemenget seyn. Wir fühlen den heyligen Geist / vnd dennoch auch Sünde vnnd Vnvollkommenheit. Wir seynd wie die Krancken / die sich halten vnter der Cura eines Artztens. Wie mehr wir in Betrübnuß vnd Angst stehen / wie mehr wir auch den Trost deß heyligen Geistes fühlen werden. Doch laß jhm seine Zeit. Er hat sein Werck angefangen / vnnd treibts immer fort / er hats aber nicht gar außgerichtet. Er stellete sich bey den auffwartenden Jüngern Christi zeitlich genug ein / so bald der Tag der Pfingsten nur da war. Warte du nur auch auff / er wird sich auch bey dir zu rechter Zeit einstellen / vnnd die rechte Zeit das betrüvte Hertz zu trösten nicht versäumen. Dennoch so bleibts dabey / wo kein Werck deß heyligen Geistes / auch kein heyliges Verlangen / da hat der H. Geist keinen Sitz.

Gedencke auch nicht / daß du in Christo Verdienst / Trost vnd Ruhe finden könnest / so du in dir den Geist Christi nicht leben lässest. Der Christi Geist nicht hat / der ist nicht seyn: Zun Römern am 8. Dar an erkennen wir / daß wir in GottRom. 8, 9. bleiben / vnd GOtt in vns / daß er vns von seinem Geiste gegeben hat. 1. Johan. 4. Was wollen wir dann gedencken /1. Ioh. 4, 13. wann wir den H. Geist außgetrieben haben / soll dann GOtt auch noch bey vns bleiben mit seinem Himmel?

Bedenckts lieben Christen / zween Geister regieren hie in diesem Leben / der eine ist ein Geist der Boßheit vnd Schalckheit / der ander ist ein Geist der Heyligkeit vnnd Lauterkeit / der vom

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[827/0847] auß. Ein frommer Mensch hat noch Fleisch vnnd Blut / aber er schlägt sich mit der Sünde / vnd fühlet nicht gerne daß er fühlet. Darbey merckt man den Vnterscheyd eines Heyligen vnnd Vnheyligen. Die Vnheylige vnd Vnglaubige stecken also in Sünden vnnd fleischlichen Begierden / daß sie derselben nichts achten. Ein Gottfürchtiger fühlet die Sünde / vnd streitet mit jhr / vnnd hat einen Außhelffer den heyligen Geist / der tröstet vnnd stärcket. Hie muß es gemenget seyn. Wir fühlen den heyligen Geist / vnd dennoch auch Sünde vnnd Vnvollkommenheit. Wir seynd wie die Krancken / die sich halten vnter der Cura eines Artztens. Wie mehr wir in Betrübnuß vnd Angst stehen / wie mehr wir auch den Trost deß heyligen Geistes fühlen werden. Doch laß jhm seine Zeit. Er hat sein Werck angefangen / vnnd treibts immer fort / er hats aber nicht gar außgerichtet. Er stellete sich bey den auffwartenden Jüngern Christi zeitlich genug ein / so bald der Tag der Pfingsten nur da war. Warte du nur auch auff / er wird sich auch bey dir zu rechter Zeit einstellen / vnnd die rechte Zeit das betrüvte Hertz zu trösten nicht versäumen. Dennoch so bleibts dabey / wo kein Werck deß heyligen Geistes / auch kein heyliges Verlangen / da hat der H. Geist keinen Sitz. Gedencke auch nicht / daß du in Christo Verdienst / Trost vnd Ruhe finden könnest / so du in dir den Geist Christi nicht leben lässest. Der Christi Geist nicht hat / der ist nicht seyn: Zun Römern am 8. Dar an erkennen wir / daß wir in Gott bleiben / vnd GOtt in vns / daß er vns von seinem Geiste gegeben hat. 1. Johan. 4. Was wollen wir dann gedencken / wann wir den H. Geist außgetrieben haben / soll dann GOtt auch noch bey vns bleiben mit seinem Himmel? Rom. 8, 9. 1. Ioh. 4, 13. Bedenckts lieben Christen / zween Geister regieren hie in diesem Leben / der eine ist ein Geist der Boßheit vnd Schalckheit / der ander ist ein Geist der Heyligkeit vnnd Lauterkeit / der vom

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Zitationshilfe: Lütkemann, Joachim: Apostolische Auffmu[n]terung zum Lebendigen Glauben in Christo Jesu. Frankfurt (Main) u. a., 1652, S. 827. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luetkemann_auffmunterung_1652/847>, abgerufen am 21.11.2024.