Magirus, Johannes: Notwendige und warhaffte Antwort M. Iohannis Magiri, ... Auff die schmähliche ungegründte Abfertigung, und unbefügte vermeindte Retorsion Doctor Marxen zum Lamm. Tübingen, 1593.auff den 17. Januarij / D. Petrus Patiens / vnd andere des Churf. Kirchenrahts Assessores / sampt jhrem Secretario geurlaubt. D. Zimmerman aber eben am selbigen tag aufferlegt worden / daß er fürderlich die Pfarrbehausung / einem Caluinischen Prediger einraumen / vnd in das nebenhäußlin ziehen solle / welches auch die folgende tag repetiert / also / daß jhm in einem einigen tag viermal mit grossem ernst / auß seiner Dienstbehausung außgebotten. Auß gleicher sanfftmut / hat M. Philippus Felsinus seine Dienstbehausung den 11. Februarij einem Caluinischen Prediger einraumen müssen. Wie dann auch beide Professores Theologiae / D. Kirchnerus / vnd D. Schopperus (so zumal auch geprediget) von jhrem Predigampt den 18. Februarij sein abgesetzt worden. Da man jetz die Praeceptores domus Sapientiae vnnd Paedagogij / dann alle Professores Theologiae geurlaubt / biß es endtlich das gantz In obangeregtem Bericht Pag. 317. 316.Churf. Ministerium getroffen / da man jetz die Sapientisten (deren in die sechszig) jetz die Paedagogisten (d[e]ren bey viertzigen gewesen) bald drauff die Neckerschuler / welche vnser reinen Religion vnd Confession zugethon gewesen / außgemustert vnnd fortgeschickt. Das heißt freilich den Proceß stracks ab executione anfangen / da das vrtheil der Verdamnus / ehe vnd man sie gebürlich gehört / vil weniger einigs Irrthumbs auß GOTtes Wort vberzeugt / nicht allein vber sie gefället / sonder auch ernstlich exequiert worden. Ob nun dises ein sanfftmütiger Proceß (wie D. Marx rhümet) mag der Christlich Leser selbs vrtheilen. DAß aber hingegen die Zwinglische / oder Caluinische Lehr / für jrrig außgeruffen würdt / geschicht jnen daran gar nicht vnrecht. Dann sie jn- auff den 17. Januarij / D. Petrus Patiens / vnd andere des Churf. Kirchenrahts Assessores / sampt jhrem Secretario geurlaubt. D. Zim̃erman aber eben am selbigen tag aufferlegt worden / daß er fürderlich die Pfarrbehausung / einem Caluinischen Prediger einraumen / vnd in das nebenhäußlin ziehen solle / welches auch die folgende tag repetiert / also / daß jhm in einem einigen tag viermal mit grossem ernst / auß seiner Dienstbehausung außgebotten. Auß gleicher sanfftmut / hat M. Philippus Felsinus seine Dienstbehausung den 11. Februarij einem Caluinischen Prediger einraumen müssen. Wie dann auch beide Professores Theologiae / D. Kirchnerus / vnd D. Schopperus (so zumal auch geprediget) von jhrem Predigampt den 18. Februarij sein abgesetzt worden. Da man jetz die Praeceptores domus Sapientiae vnnd Paedagogij / dann alle Professores Theologiae geurlaubt / biß es endtlich das gantz In obangeregtem Bericht Pag. 317. 316.Churf. Ministerium getroffen / da man jetz die Sapientisten (deren in die sechszig) jetz die Paedagogisten (d[e]ren bey viertzigen gewesen) bald drauff die Neckerschuler / welche vnser reinen Religion vnd Confession zugethon gewesen / außgemustert vnnd fortgeschickt. Das heißt freilich den Proceß stracks ab executione anfangen / da das vrtheil der Verdamnus / ehe vnd man sie gebürlich gehört / vil weniger einigs Irrthumbs auß GOTtes Wort vberzeugt / nicht allein vber sie gefället / sonder auch ernstlich exequiert worden. Ob nun dises ein sanfftmütiger Proceß (wie D. Marx rhümet) mag der Christlich Leser selbs vrtheilen. DAß aber hingegen die Zwinglische / oder Caluinische Lehr / für jrrig außgeruffen würdt / geschicht jnen daran gar nicht vnrecht. Dann sie jn- <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0016" n="14"/> auff den 17. Januarij / D. Petrus Patiens / vnd andere des Churf. Kirchenrahts Assessores / sampt jhrem Secretario geurlaubt. D. Zim̃erman aber eben am selbigen tag aufferlegt worden / daß er fürderlich die Pfarrbehausung / einem Caluinischen Prediger einraumen / vnd in das nebenhäußlin ziehen solle / welches auch die folgende tag repetiert / also / daß jhm in einem einigen tag viermal mit grossem ernst / auß seiner Dienstbehausung außgebotten. Auß gleicher sanfftmut / hat M. Philippus Felsinus seine Dienstbehausung den 11. Februarij einem Caluinischen Prediger einraumen müssen. Wie dann auch beide Professores Theologiae / D. Kirchnerus / vnd D. Schopperus (so zumal auch geprediget) von jhrem Predigampt den 18. Februarij sein abgesetzt worden. Da man jetz die Praeceptores domus Sapientiae vnnd Paedagogij / dann alle Professores Theologiae geurlaubt / biß es endtlich das gantz <note place="left">In obangeregtem Bericht Pag. 317. 316.</note>Churf. 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auff den 17. Januarij / D. Petrus Patiens / vnd andere des Churf. Kirchenrahts Assessores / sampt jhrem Secretario geurlaubt. D. Zim̃erman aber eben am selbigen tag aufferlegt worden / daß er fürderlich die Pfarrbehausung / einem Caluinischen Prediger einraumen / vnd in das nebenhäußlin ziehen solle / welches auch die folgende tag repetiert / also / daß jhm in einem einigen tag viermal mit grossem ernst / auß seiner Dienstbehausung außgebotten. Auß gleicher sanfftmut / hat M. Philippus Felsinus seine Dienstbehausung den 11. Februarij einem Caluinischen Prediger einraumen müssen. Wie dann auch beide Professores Theologiae / D. Kirchnerus / vnd D. Schopperus (so zumal auch geprediget) von jhrem Predigampt den 18. Februarij sein abgesetzt worden. Da man jetz die Praeceptores domus Sapientiae vnnd Paedagogij / dann alle Professores Theologiae geurlaubt / biß es endtlich das gantz Churf. Ministerium getroffen / da man jetz die Sapientisten (deren in die sechszig) jetz die Paedagogisten (deren bey viertzigen gewesen) bald drauff die Neckerschuler / welche vnser reinen Religion vnd Confession zugethon gewesen / außgemustert vnnd fortgeschickt. Das heißt freilich den Proceß stracks ab executione anfangen / da das vrtheil der Verdamnus / ehe vnd man sie gebürlich gehört / vil weniger einigs Irrthumbs auß GOTtes Wort vberzeugt / nicht allein vber sie gefället / sonder auch ernstlich exequiert worden. Ob nun dises ein sanfftmütiger Proceß (wie D. Marx rhümet) mag der Christlich Leser selbs vrtheilen.
In obangeregtem Bericht Pag. 317. 316. DAß aber hingegen die Zwinglische / oder Caluinische Lehr / für jrrig außgeruffen würdt / geschicht jnen daran gar nicht vnrecht. Dann sie jn-
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