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Magirus, Johannes: Notwendige und warhaffte Antwort M. Iohannis Magiri, ... Auff die schmähliche ungegründte Abfertigung, und unbefügte vermeindte Retorsion Doctor Marxen zum Lamm. Tübingen, 1593.

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sich daruon abgesöndert / vnd vier oberländischer Stätt ein sondere Confession damals übergeben lassen / eben der vrsach / weil sie in der Lehr vom H. Abentmal / mit den Euangelischen Chur vnd Fürsten / vnd derselben Theologen nicht einig waren. Vnd ob wol hernach in ettlichen getruckten Exemplarien / bey dem zehenden Articul / die verwerffung der Gegenlehr (mit welchen worten die Zwinglisch Lehr verworffen würdt) aussen gelassen worden / So ist doch sollichs nicht mit gemeiner bewilligung vnd beschluß hochgedachter Chur / Fürsten vnd der andern Ständ der Augsp. Confession beschehen. Vnd ist / vnnd bleibt die erst vngeänderte Confession / allein die rechte Augsp. Confession / weil allein dieselbige zu Augspurg / Anno / etc. 30. gestellt vnnd übergeben worden. Darumb auch die protestierende Chur vnd Fürsten / auff dem Tag zur Naumburg Anno / etc. 61. dieselbige erste vnd vnueränderte Confession / von newem vnderschriben / vnd sich darzu bekennt haben. Vnnd seind die wort selbiger Confession im zehenden Articul so hell vnd klar / daß / wann schon die Gegenlehr nicht außtruckenlich verworffen würde / dannoch kein Caluinist dieselbig / dem Buchstaben nach / wie sie lauten / von hertzen vnd auffrichtig würde vnderschreiben. Daher auch diser Caluinist / D. Marx / gedachter Confession ein gute Maulschellen Pag. 25.gibt / in dem er sich auff dieselbig referiert / doch in jhrem gesunden vnnd schrifftmässigen verstand. Als ob dieselbig also schlüpfferig gestellt were / daß sie mehr als einen / vnd nicht nur den rechten schrifftmässigen verstand von sich geben könne / Vnd ist hierauß offenbar / daß D. Marx / vnd seines gleichen schlipfferige Gesellen / die Augspurgische Confession nicht in dem verstand / welchen der klar Buchstab gibt / annemen / sonder derselben ein Calui-

sich daruon abgesöndert / vnd vier oberländischer Stätt ein sondere Confession damals übergeben lassen / eben der vrsach / weil sie in der Lehr vom H. Abentmal / mit den Euangelischen Chur vnd Fürsten / vnd derselben Theologen nicht einig waren. Vnd ob wol hernach in ettlichen getruckten Exemplarien / bey dem zehenden Articul / die verwerffung der Gegenlehr (mit welchen worten die Zwinglisch Lehr verworffen würdt) aussen gelassen worden / So ist doch sollichs nicht mit gemeiner bewilligung vnd beschluß hochgedachter Chur / Fürsten vnd der andern Ständ der Augsp. Confession beschehen. Vnd ist / vnnd bleibt die erst vngeänderte Confession / allein die rechte Augsp. Confession / weil allein dieselbige zu Augspurg / Anno / etc. 30. gestellt vnnd übergeben worden. Darumb auch die protestierende Chur vnd Fürsten / auff dem Tag zur Naumburg Anno / etc. 61. dieselbige erste vnd vnueränderte Confession / von newem vnderschriben / vnd sich darzu bekennt haben. Vnnd seind die wort selbiger Confession im zehenden Articul so hell vnd klar / daß / wann schon die Gegenlehr nicht außtruckenlich verworffen würde / dannoch kein Caluinist dieselbig / dem Buchstaben nach / wie sie lauten / von hertzen vnd auffrichtig würde vnderschreiben. Daher auch diser Caluinist / D. Marx / gedachter Confession ein gute Maulschellen Pag. 25.gibt / in dem er sich auff dieselbig referiert / doch in jhrem gesunden vnnd schrifftmässigen verstand. Als ob dieselbig also schlüpfferig gestellt were / daß sie mehr als einen / vnd nicht nur den rechten schrifftmässigen verstand von sich geben könne / Vnd ist hierauß offenbar / daß D. Marx / vnd seines gleichen schlipfferige Gesellen / die Augspurgische Confession nicht in dem verstand / welchen der klar Buchstab gibt / annemen / sonder derselben ein Calui-

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                     derselben Theologen nicht einig waren. Vnd ob wol hernach in ettlichen
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[30/0032] sich daruon abgesöndert / vnd vier oberländischer Stätt ein sondere Confession damals übergeben lassen / eben der vrsach / weil sie in der Lehr vom H. Abentmal / mit den Euangelischen Chur vnd Fürsten / vnd derselben Theologen nicht einig waren. Vnd ob wol hernach in ettlichen getruckten Exemplarien / bey dem zehenden Articul / die verwerffung der Gegenlehr (mit welchen worten die Zwinglisch Lehr verworffen würdt) aussen gelassen worden / So ist doch sollichs nicht mit gemeiner bewilligung vnd beschluß hochgedachter Chur / Fürsten vnd der andern Ständ der Augsp. Confession beschehen. Vnd ist / vnnd bleibt die erst vngeänderte Confession / allein die rechte Augsp. Confession / weil allein dieselbige zu Augspurg / Anno / etc. 30. gestellt vnnd übergeben worden. Darumb auch die protestierende Chur vnd Fürsten / auff dem Tag zur Naumburg Anno / etc. 61. dieselbige erste vnd vnueränderte Confession / von newem vnderschriben / vnd sich darzu bekennt haben. Vnnd seind die wort selbiger Confession im zehenden Articul so hell vnd klar / daß / wann schon die Gegenlehr nicht außtruckenlich verworffen würde / dannoch kein Caluinist dieselbig / dem Buchstaben nach / wie sie lauten / von hertzen vnd auffrichtig würde vnderschreiben. Daher auch diser Caluinist / D. Marx / gedachter Confession ein gute Maulschellen gibt / in dem er sich auff dieselbig referiert / doch in jhrem gesunden vnnd schrifftmässigen verstand. Als ob dieselbig also schlüpfferig gestellt were / daß sie mehr als einen / vnd nicht nur den rechten schrifftmässigen verstand von sich geben könne / Vnd ist hierauß offenbar / daß D. Marx / vnd seines gleichen schlipfferige Gesellen / die Augspurgische Confession nicht in dem verstand / welchen der klar Buchstab gibt / annemen / sonder derselben ein Calui- Pag. 25.

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Zitationshilfe: Magirus, Johannes: Notwendige und warhaffte Antwort M. Iohannis Magiri, ... Auff die schmähliche ungegründte Abfertigung, und unbefügte vermeindte Retorsion Doctor Marxen zum Lamm. Tübingen, 1593, S. 30. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_antwort_1593/32>, abgerufen am 06.05.2024.