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Magirus, Johannes: Notwendige und warhaffte Antwort M. Iohannis Magiri, ... Auff die schmähliche ungegründte Abfertigung, und unbefügte vermeindte Retorsion Doctor Marxen zum Lamm. Tübingen, 1593.

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Nun ist man jm gern geständig / daß ein jeder Christ / er sey gleich ein Theologus oder Politicus / ein weltlicher Raht oder Kirchenraht / bey verlust seiner Seligkeit schuldig / sich Gottes vnd seines Worts mit allem ernst nach seinem Beruff anzunemen / vnd sich darmit zubekümmern. Darumb auch D. Marx mir vnd meinem freundtlichen lieben Collegae / Herrn Wilhelm Holdern / mit vngrund zulegt / daß dise Leut (vns beide meinend) jnen so hoch zu wider sein lassen / daß auch andere / die nicht eben ex professo Theologi / sich der Theologischen Sachen / vnd der lieben Warheit gebürlich annemen. Aber darmit ist noch nicht bewisen / daß ein jeder Christ schuldig sey / sein Glaubens Bekanntnus in offentlichen Schrifften darzuthun / oder daß eines jeden politischen Kirchenrahts Ampt sey / sich mit offentlichen Streitschrifften herauß zulassen. Dann da dem also were / so hetten andere Churf. Pfältzische Politische Kirchenräht / des D. Marxen Collegae / bißher jhr Ampt nicht gethon / weil sie sich nicht / wie diser vilgeschäffnige Man / bißher in offentlichen Schrifftstreit eingelassen / welches sie aber jme nicht gern geständig sein werden.

Mich aber entschuldigt D. Marx mit obgesetzten worten zum allerbesten / nämlich / dz / wie auch hieuor vermeldet / meines Christlichen Beruffs / als eines Theologi / vnd zugeordneten des Fürsil. Würtemb. Geistlichen Consistorij / auch ordenlich beruffnen offentlichen Kirchendieners gewesen sey / vnd noch fürohin sein soll / die Ehr meines Heilands vnd HErrns Jesu Christi / vnd die reine Lehr von seiner Person / von den H. Sacramenten / vnd andern Glaubens Articuln / wider D. Marxen vnd alle seines gleichen Verkehrer derselben / mündtlich vnd schrifftlich zuuertheidingen / so lang mir mein HErr Christus das Leben / krafft vnnd stärcke hierzu verleihen würdt.

Nun ist man jm gern geständig / daß ein jeder Christ / er sey gleich ein Theologus oder Politicus / ein weltlicher Raht oder Kirchenraht / bey verlust seiner Seligkeit schuldig / sich Gottes vnd seines Worts mit allem ernst nach seinem Beruff anzunemen / vnd sich darmit zubekümmern. Darumb auch D. Marx mir vnd meinem freundtlichen lieben Collegae / Herrn Wilhelm Holdern / mit vngrund zulegt / daß dise Leut (vns beide meinend) jnen so hoch zu wider sein lassen / daß auch andere / die nicht eben ex professo Theologi / sich der Theologischen Sachen / vnd der lieben Warheit gebürlich annemen. Aber darmit ist noch nicht bewisen / daß ein jeder Christ schuldig sey / sein Glaubens Bekañtnus in offentlichẽ Schrifften darzuthun / oder daß eines jeden politischen Kirchenrahts Ampt sey / sich mit offentlichẽ Streitschrifften herauß zulassen. Dann da dem also were / so hetten andere Churf. Pfältzische Politische Kirchenräht / des D. Marxen Collegae / bißher jhr Ampt nicht gethon / weil sie sich nicht / wie diser vilgeschäffnige Man / bißher in offentlichen Schrifftstreit eingelassen / welches sie aber jme nicht gern geständig sein werden.

Mich aber entschuldigt D. Marx mit obgesetztẽ worten zum allerbestẽ / nämlich / dz / wie auch hieuor vermeldet / meines Christlichen Beruffs / als eines Theologi / vñ zugeordneten des Fürsil. Würtemb. Geistlichen Consistorij / auch ordenlich beruffnen offentlichẽ Kirchendieners gewesen sey / vnd noch fürohin sein soll / die Ehr meines Heilands vnd HErrns Jesu Christi / vñ die reine Lehr von seiner Person / von den H. Sacramenten / vñ andern Glaubens Articuln / wider D. Marxen vñ alle seines gleichen Verkehrer derselben / mündtlich vnd schrifftlich zuuertheidingen / so lang mir mein HErr Christus das Leben / krafft vnnd stärcke hierzu verleihen würdt.

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                     seiner Seligkeit schuldig / sich Gottes vnd seines Worts mit allem ernst nach
                     seinem Beruff anzunemen / vnd sich darmit zubekümmern. Darumb auch D. Marx mir
                     vnd meinem freundtlichen lieben Collegae / Herrn Wilhelm Holdern / mit vngrund
                     zulegt / daß dise Leut (vns beide meinend) jnen so hoch zu wider sein lassen /
                     daß auch andere / die nicht eben ex professo Theologi / sich der Theologischen
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[32/0034] Nun ist man jm gern geständig / daß ein jeder Christ / er sey gleich ein Theologus oder Politicus / ein weltlicher Raht oder Kirchenraht / bey verlust seiner Seligkeit schuldig / sich Gottes vnd seines Worts mit allem ernst nach seinem Beruff anzunemen / vnd sich darmit zubekümmern. Darumb auch D. Marx mir vnd meinem freundtlichen lieben Collegae / Herrn Wilhelm Holdern / mit vngrund zulegt / daß dise Leut (vns beide meinend) jnen so hoch zu wider sein lassen / daß auch andere / die nicht eben ex professo Theologi / sich der Theologischen Sachen / vnd der lieben Warheit gebürlich annemen. Aber darmit ist noch nicht bewisen / daß ein jeder Christ schuldig sey / sein Glaubens Bekañtnus in offentlichẽ Schrifften darzuthun / oder daß eines jeden politischen Kirchenrahts Ampt sey / sich mit offentlichẽ Streitschrifften herauß zulassen. Dann da dem also were / so hetten andere Churf. Pfältzische Politische Kirchenräht / des D. Marxen Collegae / bißher jhr Ampt nicht gethon / weil sie sich nicht / wie diser vilgeschäffnige Man / bißher in offentlichen Schrifftstreit eingelassen / welches sie aber jme nicht gern geständig sein werden. Mich aber entschuldigt D. Marx mit obgesetztẽ worten zum allerbestẽ / nämlich / dz / wie auch hieuor vermeldet / meines Christlichen Beruffs / als eines Theologi / vñ zugeordneten des Fürsil. Würtemb. Geistlichen Consistorij / auch ordenlich beruffnen offentlichẽ Kirchendieners gewesen sey / vnd noch fürohin sein soll / die Ehr meines Heilands vnd HErrns Jesu Christi / vñ die reine Lehr von seiner Person / von den H. Sacramenten / vñ andern Glaubens Articuln / wider D. Marxen vñ alle seines gleichen Verkehrer derselben / mündtlich vnd schrifftlich zuuertheidingen / so lang mir mein HErr Christus das Leben / krafft vnnd stärcke hierzu verleihen würdt.

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Zitationshilfe: Magirus, Johannes: Notwendige und warhaffte Antwort M. Iohannis Magiri, ... Auff die schmähliche ungegründte Abfertigung, und unbefügte vermeindte Retorsion Doctor Marxen zum Lamm. Tübingen, 1593, S. 32. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_antwort_1593/34>, abgerufen am 21.11.2024.