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Magirus, Johannes: Kurzer und gründlicher Gegenbericht, darinnen wider den falschen Bericht Doktor Marxen zum Lamm zu Heidelberg, erwiesen wird. Tübingen, 1592.

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keine Altar mehr gebrauchen. Dann dieselben gehören allein an die ort / da man Vihe schlachte / vnd mit Fewr opffere / vnd hab der Papst Sixtus erst 262. Jar nach Christi Geburt verordnet / daß an statt der Tisch / die Altär (zu seinem abschewlichen Meßopffer) eingeführet.

Welches alles nur ein Spiegelfechten vnd vnnütz Gewäsch ist. Dann weder der HErr Christus oder seine Apostel einige Ordnung oder Maß gegeben / ob man hültzine oder steinine Tisch / zu haltung des heiligen Abentmals gebrauchen solle. Dann dieweil damahlen noch keine Tempel oder Kirchen zu jhren Zusamenkunfften gebawet waren / sonder hin vnd wider in den Häusern das Brot brachen / (das ist / das heilig Abentmal hielten) ist es keine notturfft gewesen / Altär in denselben Häusern hierzu zubawen / sonder haben Tisch / die sie in den Häusern gefunden / darzu gebraucht. Inmassen auch bey vns / wann man den krancken das heilige Nachtmal in den Häusern reichet / selbiges auff einem Tisch verrichtet würdt. Hernach aber / da besondere Kirchhäuser vnnd Tempel gebawet worden / in welchen die Christen zu verrichtung jhrer Gottsdiensten möchten zusamen kommen / ist der Kirchen nach jhrer Freiheit in den Adiaphoris oder Mitteldingen / vnuerwöhret gewesen / das heilige Nachtmal auff hültzinen Tischen zuhalten / oder steinine langwirige Tisch (die man Altär nennet) zugebrauchen. Dann einmal vnsere Altär für anderst nicht zuhalten sein / dann für Tisch / auch nirgend anderst zu gebraucht werden / dann zu Außspendung des heiligen Abentmals Christi. Vnd würdt diser Caluinist nicht beweisen / daß die Altär allein an die ort gehören / da man Vihe schlachtet / vnnd mit Fewr opffert. Dann da die Rubeniter / GaditerJos. 22. / vnd der halb Stamm Manasse nach erobertem Land Chanaan / ferrn in jhr Erbland ziehen wolten / vnnd ein Altar am Jordan baweten / welches jhnen die andere Stämm Israel hoch verweisen liessen: erklären sie sich rund / daß sie solchen Altar nicht zum Opffer / noch zum Brandopffer gebawet haben / sonder nur daß er ein Zeug zwischen jhnen seie. Wie auch dises nicht wahr ist / daß die Altär vmb des abschewlichen Meßopffers willen eingeführet seien worden. Dann vmb das Jar Christi 262. hat man vmb solches Meßopffer für die Sünden der lebendigen vnd todten / noch nichts gewüst.

keine Altar mehr gebrauchen. Dann dieselben gehören allein an die ort / da man Vihe schlachte / vnd mit Fewr opffere / vnd hab der Papst Sixtus erst 262. Jar nach Christi Geburt verordnet / daß an statt der Tisch / die Altär (zu seinem abschewlichen Meßopffer) eingeführet.

Welches alles nur ein Spiegelfechten vnd vnnütz Gewäsch ist. Dann weder der HErr Christus oder seine Apostel einige Ordnung oder Maß gegeben / ob man hültzine oder steinine Tisch / zu haltung des heiligen Abentmals gebrauchen solle. Dañ dieweil damahlen noch keine Tempel oder Kirchen zu jhren Zusamenkunfften gebawet waren / sonder hin vnd wider in den Häusern das Brot brachen / (das ist / das heilig Abentmal hielten) ist es keine notturfft gewesen / Altär in denselben Häusern hierzu zubawen / sonder haben Tisch / die sie in den Häusern gefunden / darzu gebraucht. Inmassen auch bey vns / wann man den krancken das heilige Nachtmal in den Häusern reichet / selbiges auff einem Tisch verrichtet würdt. Hernach aber / da besondere Kirchhäuser vnnd Tempel gebawet worden / in welchen die Christen zu verrichtung jhrer Gottsdiensten möchten zusamen kommen / ist der Kirchen nach jhrer Freiheit in den Adiaphoris oder Mitteldingen / vnuerwöhret gewesen / das heilige Nachtmal auff hültzinen Tischen zuhalten / oder steinine langwirige Tisch (die man Altär nennet) zugebrauchen. Dann einmal vnsere Altär für anderst nicht zuhalten sein / dann für Tisch / auch nirgend anderst zu gebraucht werden / dann zu Außspendung des heiligen Abentmals Christi. Vnd würdt diser Caluinist nicht beweisen / daß die Altär allein an die ort gehören / da man Vihe schlachtet / vnnd mit Fewr opffert. Dañ da die Rubeniter / GaditerJos. 22. / vnd der halb Stam̃ Manasse nach erobertem Land Chanaan / ferrn in jhr Erbland ziehen wolten / vnnd ein Altar am Jordan baweten / welches jhnen die andere Stäm̃ Israel hoch verweisen liessen: erklären sie sich rund / daß sie solchen Altar nicht zum Opffer / noch zum Brandopffer gebawet haben / sonder nur daß er ein Zeug zwischen jhnen seie. Wie auch dises nicht wahr ist / daß die Altär vmb des abschewlichen Meßopffers willen eingeführet seien worden. Dann vmb das Jar Christi 262. hat man vmb solches Meßopffer für die Sünden der lebendigen vnd todten / noch nichts gewüst.

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[27/0029] keine Altar mehr gebrauchen. Dann dieselben gehören allein an die ort / da man Vihe schlachte / vnd mit Fewr opffere / vnd hab der Papst Sixtus erst 262. Jar nach Christi Geburt verordnet / daß an statt der Tisch / die Altär (zu seinem abschewlichen Meßopffer) eingeführet. Welches alles nur ein Spiegelfechten vnd vnnütz Gewäsch ist. Dann weder der HErr Christus oder seine Apostel einige Ordnung oder Maß gegeben / ob man hültzine oder steinine Tisch / zu haltung des heiligen Abentmals gebrauchen solle. Dañ dieweil damahlen noch keine Tempel oder Kirchen zu jhren Zusamenkunfften gebawet waren / sonder hin vnd wider in den Häusern das Brot brachen / (das ist / das heilig Abentmal hielten) ist es keine notturfft gewesen / Altär in denselben Häusern hierzu zubawen / sonder haben Tisch / die sie in den Häusern gefunden / darzu gebraucht. Inmassen auch bey vns / wann man den krancken das heilige Nachtmal in den Häusern reichet / selbiges auff einem Tisch verrichtet würdt. Hernach aber / da besondere Kirchhäuser vnnd Tempel gebawet worden / in welchen die Christen zu verrichtung jhrer Gottsdiensten möchten zusamen kommen / ist der Kirchen nach jhrer Freiheit in den Adiaphoris oder Mitteldingen / vnuerwöhret gewesen / das heilige Nachtmal auff hültzinen Tischen zuhalten / oder steinine langwirige Tisch (die man Altär nennet) zugebrauchen. Dann einmal vnsere Altär für anderst nicht zuhalten sein / dann für Tisch / auch nirgend anderst zu gebraucht werden / dann zu Außspendung des heiligen Abentmals Christi. Vnd würdt diser Caluinist nicht beweisen / daß die Altär allein an die ort gehören / da man Vihe schlachtet / vnnd mit Fewr opffert. Dañ da die Rubeniter / Gaditer / vnd der halb Stam̃ Manasse nach erobertem Land Chanaan / ferrn in jhr Erbland ziehen wolten / vnnd ein Altar am Jordan baweten / welches jhnen die andere Stäm̃ Israel hoch verweisen liessen: erklären sie sich rund / daß sie solchen Altar nicht zum Opffer / noch zum Brandopffer gebawet haben / sonder nur daß er ein Zeug zwischen jhnen seie. Wie auch dises nicht wahr ist / daß die Altär vmb des abschewlichen Meßopffers willen eingeführet seien worden. Dann vmb das Jar Christi 262. hat man vmb solches Meßopffer für die Sünden der lebendigen vnd todten / noch nichts gewüst. Jos. 22.

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Zitationshilfe: Magirus, Johannes: Kurzer und gründlicher Gegenbericht, darinnen wider den falschen Bericht Doktor Marxen zum Lamm zu Heidelberg, erwiesen wird. Tübingen, 1592, S. 27. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_bericht_1592/29>, abgerufen am 21.11.2024.