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Magirus, Johannes: Christliche Leichpredigt, Bey der Begräbnus des Ehrwürdigen, Hochgelehrten Herren, Lucae Osiandri ... Tübingen, 1604.

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selbigs nicht in solchem Verstand auffgenommen / sondern nach der heiligen Schrifft / vnnd der vngeenderten Augspurgischen Confession / vnnd der Christlichen Formula Concordiae reguliert werden / etc.

Bißhieher Doctoris Lucae Osiandri seligen Testamentliche Erklärung seiner Confession vnd Bekanntnus halben in Glaubens sachen.

Bey dieser Confession ist er biß in seinen letsten Seufftzen vnd seliges End geblieben. Dann nach dem er in seinen letsten Jaren der Kirchen in der löblicher des heiligen Reichs Statt Eßlingen seinen Dienst / als ein Prediger geleistet: vnnd aber in verschinem Decembri / sich sehr mat befunden / daß er seine gewohnliche Predigen (augenscheinlich abgehender Leibskräfften wegen) nicht länger zuuerichten getrawet: hat er bey einem Erbarn / Wolweisen Rath daselbsten / günstige Dimission vnd Erlassung seines Kirchendiensts dienstlich gebeten / die er auch erlangt / vnnd wolgedachter Rath jhne nicht allein mit einem stattlichen honorario zur Letz verehret / sondern auch sampt allem seinem Haußrath / mit jhrer eignen Fuhr allher in sein eigen Haußwesen führen lassen / da inner wenig tagen hernach Apoplexia (der Schlag oder Gewalt Gottes) jhne getroffen / daß er auff der rechten Seitten allerdings erlamet / stättig des Beths hütten müssen / vnnd per interualla grosse Schmertzen in den erlamten Gliedern erlitten. Der Verstand aber vnd Spraach ist auß sonderer Gnad Gottes / richtig vnd fertig gebliben. In solcher langwiriger schmertzlicher Kranckheit hat er nicht allein grosse Gedult erzeigt / vnnd seinem getrewen lieben Gott / den er one vnderlaß ange-

selbigs nicht in solchem Verstand auffgenommen / sondern nach der heiligen Schrifft / vnnd der vngeenderten Augspurgischen Confession / vnnd der Christlichen Formula Concordiae reguliert werden / etc.

Bißhieher Doctoris Lucae Osiandri seligen Testamentliche Erklärung seiner Confession vnd Bekanntnus halben in Glaubens sachen.

Bey dieser Confession ist er biß in seinen letsten Seufftzen vnd seliges End geblieben. Dann nach dem er in seinen letsten Jaren der Kirchen in der löblicher des heiligen Reichs Statt Eßlingen seinen Dienst / als ein Prediger geleistet: vnnd aber in verschinem Decembri / sich sehr mat befunden / daß er seine gewohnliche Predigen (augenscheinlich abgehender Leibskräfften wegen) nicht länger zuuerichten getrawet: hat er bey einem Erbarn / Wolweisen Rath daselbsten / günstige Dimission vnd Erlassung seines Kirchendiensts dienstlich gebeten / die er auch erlangt / vnnd wolgedachter Rath jhne nicht allein mit einem stattlichen honorario zur Letz verehret / sondern auch sampt allem seinem Haußrath / mit jhrer eignen Fuhr allher in sein eigen Haußwesen führen lassen / da inner wenig tagen hernach Apoplexia (der Schlag oder Gewalt Gottes) jhne getroffen / daß er auff der rechten Seitten allerdings erlamet / stättig des Beths hütten müssen / vnnd per interualla grosse Schmertzen in den erlamten Gliedern erlitten. Der Verstand aber vnd Spraach ist auß sonderer Gnad Gottes / richtig vnd fertig gebliben. In solcher langwiriger schmertzlicher Kranckheit hat er nicht allein grosse Gedult erzeigt / vnnd seinem getrewen lieben Gott / den er one vnderlaß ange-

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                     vnnd aber in verschinem Decembri / sich sehr mat befunden / daß er seine
                     gewohnliche Predigen (augenscheinlich abgehender Leibskräfften wegen) nicht
                     länger zuuerichten getrawet: hat er bey einem Erbarn / Wolweisen Rath daselbsten
                     / günstige Dimission vnd Erlassung seines Kirchendiensts dienstlich gebeten /
                     die er auch erlangt / vnnd wolgedachter Rath jhne nicht allein mit einem
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[30/0032] selbigs nicht in solchem Verstand auffgenommen / sondern nach der heiligen Schrifft / vnnd der vngeenderten Augspurgischen Confession / vnnd der Christlichen Formula Concordiae reguliert werden / etc. Bißhieher Doctoris Lucae Osiandri seligen Testamentliche Erklärung seiner Confession vnd Bekanntnus halben in Glaubens sachen. Bey dieser Confession ist er biß in seinen letsten Seufftzen vnd seliges End geblieben. Dann nach dem er in seinen letsten Jaren der Kirchen in der löblicher des heiligen Reichs Statt Eßlingen seinen Dienst / als ein Prediger geleistet: vnnd aber in verschinem Decembri / sich sehr mat befunden / daß er seine gewohnliche Predigen (augenscheinlich abgehender Leibskräfften wegen) nicht länger zuuerichten getrawet: hat er bey einem Erbarn / Wolweisen Rath daselbsten / günstige Dimission vnd Erlassung seines Kirchendiensts dienstlich gebeten / die er auch erlangt / vnnd wolgedachter Rath jhne nicht allein mit einem stattlichen honorario zur Letz verehret / sondern auch sampt allem seinem Haußrath / mit jhrer eignen Fuhr allher in sein eigen Haußwesen führen lassen / da inner wenig tagen hernach Apoplexia (der Schlag oder Gewalt Gottes) jhne getroffen / daß er auff der rechten Seitten allerdings erlamet / stättig des Beths hütten müssen / vnnd per interualla grosse Schmertzen in den erlamten Gliedern erlitten. Der Verstand aber vnd Spraach ist auß sonderer Gnad Gottes / richtig vnd fertig gebliben. In solcher langwiriger schmertzlicher Kranckheit hat er nicht allein grosse Gedult erzeigt / vnnd seinem getrewen lieben Gott / den er one vnderlaß ange-

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Zitationshilfe: Magirus, Johannes: Christliche Leichpredigt, Bey der Begräbnus des Ehrwürdigen, Hochgelehrten Herren, Lucae Osiandri ... Tübingen, 1604, S. 30. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_leichpredigt_1604/32>, abgerufen am 29.04.2024.