Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580.gossen haben. Vnd haben sich die abgeschafften Zwinglische Theologen mehrertheils an die end vnd ort gethon / da der Zwinglische Irthumb raum vnd platz hat: alda sie auch liebe vnd angeneme Gäst gewesen. Darumb müßte vns Vuolfius frömmere Zeugen darstellen / wann er beweisen wölte / daß auch die geenderte Augspurgische Confession in Zwinglischem Verstand / von den Christlichen Chur / Fürsten / Ständen vnd Theologen / were angenommen vnd gemeinet worden. Es will Vuolfius auch mit der Straßbur gischen gar kurtzen Confession / wölche Anno 48. alda gestelt / beweisen / daß der recht Verstand der Augspurgischen Confession Zwinglisch sey. Vnd vermeint / er hab groß ding erfochten / da er anzeigt / daß der Herr D. Marbachius selbige Confession auch vnderschriben habe. Nun ist nicht ohn / selbige Confession hette wol können etwas lautterer / vnd wider den Zwinglischen Irrthumb außführlicher gestelt werden: Jedoch wann man sie nach dem Buchstaben einfältig annimpt / so würdt in derselbigen die ware gegenwertigkeit des Leibs vnnd Bluts Christi im heiligen Abentmal bekennet / mit disen worten: Daß wir (sprechen Ambr. Vuolff. sie) alhie mit dem heiligen Bischoff vnd MärtererPag. 147. Irenaeo zwey ding im Sacrament des Nachtmals bekennen / ein Irdisch / als Brot vnnd Wein / wölche in jrer Substantz vnd Natur / wie der Gottselige Bapst Gelasius recht lehret / vnuer wandelt bleiben: vnd ein Himlisch / nemlich den waren Leib vnd gossen haben. Vnd habẽ sich die abgeschafften Zwinglische Theologen mehrertheils an die end vnd ort gethon / da der Zwinglische Irthumb raum vnd platz hat: alda sie auch liebe vnd angeneme Gäst gewesen. Darumb müßte vns Vuolfius fröm̃ere Zeugen darstellen / wann er beweisen wölte / daß auch die geenderte Augspurgische Confession in Zwinglischem Verstand / von den Christlichen Chur / Fürsten / Ständen vnd Theologen / were angenommen vnd gemeinet worden. Es will Vuolfius auch mit der Straßbur gischen gar kurtzẽ Confession / wölche Anno 48. alda gestelt / beweisen / daß der recht Verstand der Augspurgischen Confession Zwinglisch sey. Vnd vermeint / er hab groß ding erfochten / da er anzeigt / daß der Herr D. Marbachius selbige Confession auch vnderschriben habe. Nun ist nicht ohn / selbige Confession hette wol können etwas lautterer / vnd wider den Zwinglischen Irrthumb außführlicher gestelt werden: Jedoch wann man sie nach dem Buchstaben einfältig annimpt / so würdt in derselbigen die ware gegenwertigkeit des Leibs vnnd Bluts Christi im heiligen Abentmal bekennet / mit disen worten: Daß wir (sprechen Ambr. Vuolff. sie) alhie mit dem heiligen Bischoff vnd MärtererPag. 147. Irenaeo zwey ding im Sacrament des Nachtmals bekennen / ein Irdisch / als Brot vnnd Wein / wölche in jrer Substantz vnd Natur / wie der Gottselige Bapst Gelasius recht lehret / vnuer wandelt bleiben: vnd ein Himlisch / nemlich den waren Leib vnd <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0107" n="95"/> gossen haben. Vnd habẽ sich die abgeschafften Zwinglische Theologen mehrertheils an die end vnd ort gethon / da der Zwinglische Irthumb raum vnd platz hat: alda sie auch liebe vnd angeneme Gäst gewesen. Darumb müßte vns Vuolfius fröm̃ere Zeugen darstellen / wann er beweisen wölte / daß auch die geenderte Augspurgische Confession in Zwinglischem Verstand / von den Christlichen Chur / Fürsten / Ständen vnd Theologen / were angenommen vnd gemeinet worden.</p> <p>Es will Vuolfius auch mit der Straßbur gischen gar kurtzẽ Confession / wölche Anno 48. alda gestelt / beweisen / daß der recht Verstand der Augspurgischen Confession Zwinglisch sey. Vnd vermeint / er hab groß ding erfochten / da er anzeigt / daß der Herr D. Marbachius selbige Confession auch vnderschriben habe. Nun ist nicht ohn / selbige Confession hette wol können etwas lautterer / vnd wider den Zwinglischen Irrthumb außführlicher gestelt werden: Jedoch wann man sie nach dem Buchstaben einfältig annimpt / so würdt in derselbigen die ware gegenwertigkeit des Leibs vnnd Bluts Christi im heiligen Abentmal bekennet / mit disen worten: Daß wir (sprechen<note place="right"><hi rendition="#i">Ambr. Vuolff.</hi></note> sie) alhie mit dem heiligen Bischoff vnd Märterer<note place="right"><hi rendition="#i">Pag.</hi> 147.</note> Irenaeo zwey ding im Sacrament des Nachtmals bekennen / ein Irdisch / als Brot vnnd Wein / wölche in jrer Substantz vnd Natur / wie der Gottselige Bapst Gelasius recht lehret / vnuer wandelt bleiben: vnd ein Himlisch / nemlich den waren Leib vnd </p> </div> </body> </text> </TEI> [95/0107]
gossen haben. Vnd habẽ sich die abgeschafften Zwinglische Theologen mehrertheils an die end vnd ort gethon / da der Zwinglische Irthumb raum vnd platz hat: alda sie auch liebe vnd angeneme Gäst gewesen. Darumb müßte vns Vuolfius fröm̃ere Zeugen darstellen / wann er beweisen wölte / daß auch die geenderte Augspurgische Confession in Zwinglischem Verstand / von den Christlichen Chur / Fürsten / Ständen vnd Theologen / were angenommen vnd gemeinet worden.
Es will Vuolfius auch mit der Straßbur gischen gar kurtzẽ Confession / wölche Anno 48. alda gestelt / beweisen / daß der recht Verstand der Augspurgischen Confession Zwinglisch sey. Vnd vermeint / er hab groß ding erfochten / da er anzeigt / daß der Herr D. Marbachius selbige Confession auch vnderschriben habe. Nun ist nicht ohn / selbige Confession hette wol können etwas lautterer / vnd wider den Zwinglischen Irrthumb außführlicher gestelt werden: Jedoch wann man sie nach dem Buchstaben einfältig annimpt / so würdt in derselbigen die ware gegenwertigkeit des Leibs vnnd Bluts Christi im heiligen Abentmal bekennet / mit disen worten: Daß wir (sprechen sie) alhie mit dem heiligen Bischoff vnd Märterer Irenaeo zwey ding im Sacrament des Nachtmals bekennen / ein Irdisch / als Brot vnnd Wein / wölche in jrer Substantz vnd Natur / wie der Gottselige Bapst Gelasius recht lehret / vnuer wandelt bleiben: vnd ein Himlisch / nemlich den waren Leib vnd
Ambr. Vuolff.
Pag. 147.
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