Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580.

Bild:
<< vorherige Seite

das ware Blut Christi. Das ist / Christum vnsern Herrn selbs / gantzen Gott vnd Menschen / etc.

Wer dise wort der Straßburgischen Confession recht vnd redlich meinet / wie sie der Buchstab an jm selbs gibt / der würdt freilich weder Zwinglisch noch Caluinisch sein. Daß aber falsche Leut / dergleichen Bekantnussen in einer andern vnd widerwertigen meinung vnderschreiben: oder auch etliche zweiffelhafftige Wort vnd Reden nebenzu mit eingeschlaichet / vnder denen sie jhren Caluinischen Irthumb verdecket / vnd im hertzen behalten: vnd also jhr Christliche Obrigkeit betrogen / das muß man dem Allmechtigen befehlen / der solche Boßheit zu seiner zeit wol weißt zufinden vnd zurächen. Daß aber vmb diser Confession willen / alle Chur / Fürsten / Ständ vnd Theologen der Augspurgischen Confession jnen die Zwinglische meinung belieben lassen / das würdt hieraus Vuolfius in ewigkeit nimmermehr beweisen.

Es bemühet sich Ambrosius Vuolfius auch durch den Franckfortischen Abschid zuerweisen / daß die Augspurgisch Confession in Zwinglischem Verstand soll angenommen werden. Wiewol nun nicht ohn / daß in dem Articul vom heiligen Nachtmal zweifelhafftige Reden einkommen / vnder wölchen die Caluinisten einen vnderschlauff suchen: jedoch stehn in demselbigen Articul dise wort: Vnd also reden die alten fürnemen Scribenten. Irenaeus spricht: Eucharista constat ex duabus rebus, terrena & coelesti: das ist / das Sacrament helt in sich zwey ding / ein Irdisch vnd ein Himlisch. Vnd Epiphanius vnnd Theodoretus

das ware Blut Christi. Das ist / Christum vnsern Herrn selbs / gantzen Gott vnd Menschen / etc.

Wer dise wort der Straßburgischen Confession recht vnd redlich meinet / wie sie der Buchstab an jm selbs gibt / der würdt freilich weder Zwinglisch noch Caluinisch sein. Daß aber falsche Leut / dergleichen Bekantnussen in einer andern vñ widerwertigẽ meinung vnderschreiben: oder auch etliche zweiffelhafftige Wort vnd Reden nebenzu mit eingeschlaichet / vnder denen sie jhren Caluinischen Irthumb verdecket / vnd im hertzen behalten: vnd also jhr Christliche Obrigkeit betrogen / das muß man dem Allmechtigen befehlen / der solche Boßheit zu seiner zeit wol weißt zufinden vnd zurächen. Daß aber vmb diser Confession willen / alle Chur / Fürsten / Ständ vnd Theologen der Augspurgischen Confession jnen die Zwinglische meinung belieben lassen / das würdt hieraus Vuolfius in ewigkeit nimmermehr beweisen.

Es bemühet sich Ambrosius Vuolfius auch durch den Franckfortischen Abschid zuerweisen / daß die Augspurgisch Confession in Zwinglischem Verstand soll angenommen werden. Wiewol nun nicht ohn / daß in dem Articul vom heiligen Nachtmal zweifelhafftige Reden einkommen / vnder wölchen die Caluinisten einen vnderschlauff suchen: jedoch stehn in demselbigen Articul dise wort: Vnd also reden die alten fürnemen Scribenten. Irenaeus spricht: Eucharista constat ex duabus rebus, terrena & coelesti: das ist / das Sacrament helt in sich zwey ding / ein Irdisch vnd ein Himlisch. Vnd Epiphanius vnnd Theodoretus

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0108" n="96"/>
das ware Blut Christi. Das                      ist / Christum vnsern Herrn selbs / gantzen Gott vnd Menschen / etc.</p>
        <p>Wer dise wort der Straßburgischen Confession recht vnd redlich meinet / wie sie                      der Buchstab an jm selbs gibt / der würdt freilich weder Zwinglisch noch                      Caluinisch sein. Daß aber falsche Leut / dergleichen Bekantnussen in einer                      andern vn&#x0303; widerwertige&#x0303; meinung vnderschreiben:                      oder auch etliche zweiffelhafftige Wort vnd Reden nebenzu mit eingeschlaichet /                      vnder denen sie jhren Caluinischen Irthumb verdecket / vnd im hertzen behalten:                      vnd also jhr Christliche Obrigkeit betrogen / das muß man dem Allmechtigen                      befehlen / der solche Boßheit zu seiner zeit wol weißt zufinden vnd zurächen.                      Daß aber vmb diser Confession willen / alle Chur / Fürsten / Ständ vnd Theologen                      der Augspurgischen Confession jnen die Zwinglische meinung belieben lassen / das                      würdt hieraus Vuolfius in ewigkeit nimmermehr beweisen.</p>
        <p>Es bemühet sich Ambrosius Vuolfius auch durch den Franckfortischen Abschid                      zuerweisen / daß die Augspurgisch Confession in Zwinglischem Verstand soll                      angenommen werden. Wiewol nun nicht ohn / daß in dem Articul vom heiligen                      Nachtmal zweifelhafftige Reden einkommen / vnder wölchen die Caluinisten einen                      vnderschlauff suchen: jedoch stehn in demselbigen Articul dise wort: Vnd also                      reden die alten fürnemen Scribenten. Irenaeus spricht: Eucharista constat ex                      duabus rebus, terrena &amp; coelesti: das ist / das Sacrament helt in sich zwey                      ding / ein Irdisch vnd ein Himlisch. Vnd Epiphanius vnnd Theodoretus
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[96/0108] das ware Blut Christi. Das ist / Christum vnsern Herrn selbs / gantzen Gott vnd Menschen / etc. Wer dise wort der Straßburgischen Confession recht vnd redlich meinet / wie sie der Buchstab an jm selbs gibt / der würdt freilich weder Zwinglisch noch Caluinisch sein. Daß aber falsche Leut / dergleichen Bekantnussen in einer andern vñ widerwertigẽ meinung vnderschreiben: oder auch etliche zweiffelhafftige Wort vnd Reden nebenzu mit eingeschlaichet / vnder denen sie jhren Caluinischen Irthumb verdecket / vnd im hertzen behalten: vnd also jhr Christliche Obrigkeit betrogen / das muß man dem Allmechtigen befehlen / der solche Boßheit zu seiner zeit wol weißt zufinden vnd zurächen. Daß aber vmb diser Confession willen / alle Chur / Fürsten / Ständ vnd Theologen der Augspurgischen Confession jnen die Zwinglische meinung belieben lassen / das würdt hieraus Vuolfius in ewigkeit nimmermehr beweisen. Es bemühet sich Ambrosius Vuolfius auch durch den Franckfortischen Abschid zuerweisen / daß die Augspurgisch Confession in Zwinglischem Verstand soll angenommen werden. Wiewol nun nicht ohn / daß in dem Articul vom heiligen Nachtmal zweifelhafftige Reden einkommen / vnder wölchen die Caluinisten einen vnderschlauff suchen: jedoch stehn in demselbigen Articul dise wort: Vnd also reden die alten fürnemen Scribenten. Irenaeus spricht: Eucharista constat ex duabus rebus, terrena & coelesti: das ist / das Sacrament helt in sich zwey ding / ein Irdisch vnd ein Himlisch. Vnd Epiphanius vnnd Theodoretus

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_widerlegung_1580
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_widerlegung_1580/108
Zitationshilfe: Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580, S. 96. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_widerlegung_1580/108>, abgerufen am 15.05.2024.