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Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580.

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das ware Blut Christi. Das ist / Christum vnsern Herrn selbs / gantzen Gott vnd Menschen / etc.

Wer dise wort der Straßburgischen Confession recht vnd redlich meinet / wie sie der Buchstab an jm selbs gibt / der würdt freilich weder Zwinglisch noch Caluinisch sein. Daß aber falsche Leut / dergleichen Bekantnussen in einer andern vnd widerwertigen meinung vnderschreiben: oder auch etliche zweiffelhafftige Wort vnd Reden nebenzu mit eingeschlaichet / vnder denen sie jhren Caluinischen Irthumb verdecket / vnd im hertzen behalten: vnd also jhr Christliche Obrigkeit betrogen / das muß man dem Allmechtigen befehlen / der solche Boßheit zu seiner zeit wol weißt zufinden vnd zurächen. Daß aber vmb diser Confession willen / alle Chur / Fürsten / Ständ vnd Theologen der Augspurgischen Confession jnen die Zwinglische meinung belieben lassen / das würdt hieraus Vuolfius in ewigkeit nimmermehr beweisen.

Es bemühet sich Ambrosius Vuolfius auch durch den Franckfortischen Abschid zuerweisen / daß die Augspurgisch Confession in Zwinglischem Verstand soll angenommen werden. Wiewol nun nicht ohn / daß in dem Articul vom heiligen Nachtmal zweifelhafftige Reden einkommen / vnder wölchen die Caluinisten einen vnderschlauff suchen: jedoch stehn in demselbigen Articul dise wort: Vnd also reden die alten fürnemen Scribenten. Irenaeus spricht: Eucharista constat ex duabus rebus, terrena & coelesti: das ist / das Sacrament helt in sich zwey ding / ein Irdisch vnd ein Himlisch. Vnd Epiphanius vnnd Theodoretus

das ware Blut Christi. Das ist / Christum vnsern Herrn selbs / gantzen Gott vnd Menschen / etc.

Wer dise wort der Straßburgischen Confession recht vnd redlich meinet / wie sie der Buchstab an jm selbs gibt / der würdt freilich weder Zwinglisch noch Caluinisch sein. Daß aber falsche Leut / dergleichen Bekantnussen in einer andern vñ widerwertigẽ meinung vnderschreiben: oder auch etliche zweiffelhafftige Wort vnd Reden nebenzu mit eingeschlaichet / vnder denen sie jhren Caluinischen Irthumb verdecket / vnd im hertzen behalten: vnd also jhr Christliche Obrigkeit betrogen / das muß man dem Allmechtigen befehlen / der solche Boßheit zu seiner zeit wol weißt zufinden vnd zurächen. Daß aber vmb diser Confession willen / alle Chur / Fürsten / Ständ vnd Theologen der Augspurgischen Confession jnen die Zwinglische meinung belieben lassen / das würdt hieraus Vuolfius in ewigkeit nimmermehr beweisen.

Es bemühet sich Ambrosius Vuolfius auch durch den Franckfortischen Abschid zuerweisen / daß die Augspurgisch Confession in Zwinglischem Verstand soll angenommen werden. Wiewol nun nicht ohn / daß in dem Articul vom heiligen Nachtmal zweifelhafftige Reden einkommen / vnder wölchen die Caluinisten einen vnderschlauff suchen: jedoch stehn in demselbigen Articul dise wort: Vnd also reden die alten fürnemen Scribenten. Irenaeus spricht: Eucharista constat ex duabus rebus, terrena & coelesti: das ist / das Sacrament helt in sich zwey ding / ein Irdisch vnd ein Himlisch. Vnd Epiphanius vnnd Theodoretus

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[96/0108] das ware Blut Christi. Das ist / Christum vnsern Herrn selbs / gantzen Gott vnd Menschen / etc. Wer dise wort der Straßburgischen Confession recht vnd redlich meinet / wie sie der Buchstab an jm selbs gibt / der würdt freilich weder Zwinglisch noch Caluinisch sein. Daß aber falsche Leut / dergleichen Bekantnussen in einer andern vñ widerwertigẽ meinung vnderschreiben: oder auch etliche zweiffelhafftige Wort vnd Reden nebenzu mit eingeschlaichet / vnder denen sie jhren Caluinischen Irthumb verdecket / vnd im hertzen behalten: vnd also jhr Christliche Obrigkeit betrogen / das muß man dem Allmechtigen befehlen / der solche Boßheit zu seiner zeit wol weißt zufinden vnd zurächen. Daß aber vmb diser Confession willen / alle Chur / Fürsten / Ständ vnd Theologen der Augspurgischen Confession jnen die Zwinglische meinung belieben lassen / das würdt hieraus Vuolfius in ewigkeit nimmermehr beweisen. Es bemühet sich Ambrosius Vuolfius auch durch den Franckfortischen Abschid zuerweisen / daß die Augspurgisch Confession in Zwinglischem Verstand soll angenommen werden. Wiewol nun nicht ohn / daß in dem Articul vom heiligen Nachtmal zweifelhafftige Reden einkommen / vnder wölchen die Caluinisten einen vnderschlauff suchen: jedoch stehn in demselbigen Articul dise wort: Vnd also reden die alten fürnemen Scribenten. Irenaeus spricht: Eucharista constat ex duabus rebus, terrena & coelesti: das ist / das Sacrament helt in sich zwey ding / ein Irdisch vnd ein Himlisch. Vnd Epiphanius vnnd Theodoretus

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Zitationshilfe: Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580, S. 96. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_widerlegung_1580/108>, abgerufen am 21.11.2024.