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Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580.

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ner ein vnderschlauff suchen) mit jren eigen handen vnderschriben / vnd mit jren Secreten verfertigt / vnd von newem widerumb confirmirt. Nun würdt in dem zehenden Articul derselben Confession der Zwinglische Irthumb verworffen / mit disen worten: Derhalben würdt auch die Gegenlehr verworffen / Dises kan Vuolfius nicht laugnen.

Es melden auch die Chur vnd Fürsten in derselben Vorred an Keiser Ferdinandum / etc. die vrsach / warumb sie eben die erste Augspurgische Confession damalen an die hand nemen wöllen / nemlich: darmit jre Key. May. vnd meniglich daraus außtruckenlich im Werck zuspüren vnd zubefinden / daß jr Gemüt vnnd meinung nicht were / einige andere oder newe vngegründte Lehr zuuerthedingen oder außzubreitten / etc. Dise Protestation soll billich die Christliche Chur vnd Fürsten alles verdachts des Caluinismi entheben. Dann ob auch ein Person vnder jnen gewesen / wölche hernach ein anders Werck fürgenommen / können doch hierumb die andern Chur / vnd Fürsten darüber nicht beschuldigt werden / als ob sie ein ander vnd newe Lehr angenommen hetten. Ja es bezeugen jre ernstliche vnd eiferige Edicta vnd Verordnungen / wölche sie vmb dieselbige zeit in jren Landen gethon / wie sie damaln gegen der Zwinglischen Lehr gesinnet gewesen: da sie / nemlich / nicht allein Zwinglische Lehrer in Kirchen vnd Schulen wissentlich nicht gedulden wöllen / sondern auch alle Zwinglische / Caluinische vnnd verdächtige Bücher in jhren Herrschafften zuuerkauffen vnnd zukauf-

ner ein vnderschlauff suchen) mit jren eigen handen vnderschriben / vnd mit jren Secreten verfertigt / vnd von newem widerumb confirmirt. Nun würdt in dem zehenden Articul derselben Confession der Zwinglische Irthumb verworffen / mit disen worten: Derhalbẽ würdt auch die Gegenlehr verworffen / Dises kan Vuolfius nicht laugnen.

Es melden auch die Chur vnd Fürsten in derselben Vorred an Keiser Ferdinandum / etc. die vrsach / warumb sie eben die erste Augspurgische Confession damalen an die hand nemen wöllen / nemlich: darmit jre Key. May. vnd meniglich daraus außtruckenlich im Werck zuspüren vnd zubefinden / daß jr Gemüt vnnd meinung nicht were / einige andere oder newe vngegründte Lehr zuuerthedingen oder außzubreitten / etc. Dise Protestation soll billich die Christliche Chur vnd Fürsten alles verdachts des Caluinismi entheben. Dann ob auch ein Person vnder jnen gewesen / wölche hernach ein anders Werck fürgenommen / können doch hierumb die andern Chur / vnd Fürsten darüber nicht beschuldigt werden / als ob sie ein ander vnd newe Lehr angenommen hetten. Ja es bezeugen jre ernstliche vnd eiferige Edicta vnd Verordnungen / wölche sie vmb dieselbige zeit in jren Landen gethon / wie sie damaln gegen der Zwinglischen Lehr gesinnet gewesen: da sie / nemlich / nicht allein Zwinglische Lehrer in Kirchen vnd Schulen wissentlich nicht gedulden wöllen / sondern auch alle Zwinglische / Caluinische vnnd verdächtige Bücher in jhren Herrschafften zuuerkauffen vnnd zukauf-

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[98/0110] ner ein vnderschlauff suchen) mit jren eigen handen vnderschriben / vnd mit jren Secreten verfertigt / vnd von newem widerumb confirmirt. Nun würdt in dem zehenden Articul derselben Confession der Zwinglische Irthumb verworffen / mit disen worten: Derhalbẽ würdt auch die Gegenlehr verworffen / Dises kan Vuolfius nicht laugnen. Es melden auch die Chur vnd Fürsten in derselben Vorred an Keiser Ferdinandum / etc. die vrsach / warumb sie eben die erste Augspurgische Confession damalen an die hand nemen wöllen / nemlich: darmit jre Key. May. vnd meniglich daraus außtruckenlich im Werck zuspüren vnd zubefinden / daß jr Gemüt vnnd meinung nicht were / einige andere oder newe vngegründte Lehr zuuerthedingen oder außzubreitten / etc. Dise Protestation soll billich die Christliche Chur vnd Fürsten alles verdachts des Caluinismi entheben. Dann ob auch ein Person vnder jnen gewesen / wölche hernach ein anders Werck fürgenommen / können doch hierumb die andern Chur / vnd Fürsten darüber nicht beschuldigt werden / als ob sie ein ander vnd newe Lehr angenommen hetten. Ja es bezeugen jre ernstliche vnd eiferige Edicta vnd Verordnungen / wölche sie vmb dieselbige zeit in jren Landen gethon / wie sie damaln gegen der Zwinglischen Lehr gesinnet gewesen: da sie / nemlich / nicht allein Zwinglische Lehrer in Kirchen vnd Schulen wissentlich nicht gedulden wöllen / sondern auch alle Zwinglische / Caluinische vnnd verdächtige Bücher in jhren Herrschafften zuuerkauffen vnnd zukauf-

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Zitationshilfe: Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580, S. 98. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_widerlegung_1580/110>, abgerufen am 24.11.2024.