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Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580.

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Nachtmal begriffen sein: möchttn wir gleichwol vnsers theils wol leiden / dasselbig Examen were besser vnd reiner / dann es leider ist. Es ist aber selbiges Examen noch nicht von allen Euangelischen Chur / Fürsten / Ständen vnd Theologen approbirt oder canonizirt / Sondern ist bißher von vilen reinen Theologen nicht vnbillich angefochten worden. Vnd wiewol Vuolfius jme den Articul von des Herrn Nachtmal (wie er daselbsten gesetzt) nicht mißfallen laßt: dieweil er vnd sein Rott schalckhafftiger weiß darunder kriechen können: jedoch halt ich gentzlich darfür / daß jme Vuolfius selbsten die Articul vom freien Willen / vnd von dem Gesetz vnd Euangelio (wie sie im selbigen Examine gesetzt werden) nicht allerdings gefallen lasse. Darumb nicht vnbillich zuuerwundern / daß Vuolfius der Christlichen Kirchen / das Examen Philippi für ein erklärung der Christlichen Augspurgischen Confession auffdringen will.

Das jm auch Philippus die Weinmarische condemnationes corruptelarum nicht gefallen lassen (wie Ambrosius Vuolfius weitleufftig in seinem Buch anzeucht)Pag. 159. 161. ist kein wunder. Dann in dem Weinmarischen Buch eben die Corruptelen gestrafft werden / zu denen Philippus in etlichen seiner letsten Schrifften nicht wenig vrsach gegeben: vnnd also Philippus eben in demselbigen Spittal siech gelegen. Es jrret vns auch zu vnserm theil nicht / daß Philippus in derselbigen seiner Censur die reine Lehr von der Omnipraesentia Christi (oder daß Christus allenthalben / auch als ein Mensch / gegenwertig sey) hässig anzeucht / vnd die reine Lehrer / wölche bey der heiligen Schrifft / vnd D. Lu -

Nachtmal begriffen sein: möchttn wir gleichwol vnsers theils wol leiden / dasselbig Examen were besser vnd reiner / dann es leider ist. Es ist aber selbiges Examen noch nicht von allen Euangelischen Chur / Fürsten / Ständen vnd Theologen approbirt oder canonizirt / Sondern ist bißher von vilen reinen Theologen nicht vnbillich angefochten worden. Vnd wiewol Vuolfius jme den Articul von des Herrn Nachtmal (wie er daselbsten gesetzt) nicht mißfallen laßt: dieweil er vnd sein Rott schalckhafftiger weiß darunder kriechen können: jedoch halt ich gentzlich darfür / daß jme Vuolfius selbsten die Articul vom freien Willen / vnd von dem Gesetz vnd Euangelio (wie sie im selbigen Examine gesetzt werden) nicht allerdings gefallen lasse. Darumb nicht vnbillich zuuerwundern / daß Vuolfius der Christlichen Kirchen / das Examen Philippi für ein erklärung der Christlichen Augspurgischen Confession auffdringen will.

Das jm auch Philippus die Weinmarische condemnationes corruptelarum nicht gefallen lassen (wie Ambrosius Vuolfius weitleufftig in seinem Buch anzeucht)Pag. 159. 161. ist kein wunder. Dañ in dem Weinmarischen Buch eben die Corruptelen gestrafft werden / zu denen Philippus in etlichen seiner letsten Schrifften nicht wenig vrsach gegeben: vnnd also Philippus eben in demselbigen Spittal siech gelegen. Es jrret vns auch zu vnserm theil nicht / daß Philippus in derselbigen seiner Censur die reine Lehr von der Omnipraesentia Christi (oder daß Christus allenthalben / auch als ein Mensch / gegenwertig sey) hässig anzeucht / vñ die reine Lehrer / wölche bey der heiligẽ Schrifft / vñ D. Lu -

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[101/0113] Nachtmal begriffen sein: möchttn wir gleichwol vnsers theils wol leiden / dasselbig Examen were besser vnd reiner / dann es leider ist. Es ist aber selbiges Examen noch nicht von allen Euangelischen Chur / Fürsten / Ständen vnd Theologen approbirt oder canonizirt / Sondern ist bißher von vilen reinen Theologen nicht vnbillich angefochten worden. Vnd wiewol Vuolfius jme den Articul von des Herrn Nachtmal (wie er daselbsten gesetzt) nicht mißfallen laßt: dieweil er vnd sein Rott schalckhafftiger weiß darunder kriechen können: jedoch halt ich gentzlich darfür / daß jme Vuolfius selbsten die Articul vom freien Willen / vnd von dem Gesetz vnd Euangelio (wie sie im selbigen Examine gesetzt werden) nicht allerdings gefallen lasse. Darumb nicht vnbillich zuuerwundern / daß Vuolfius der Christlichen Kirchen / das Examen Philippi für ein erklärung der Christlichen Augspurgischen Confession auffdringen will. Das jm auch Philippus die Weinmarische condemnationes corruptelarum nicht gefallen lassen (wie Ambrosius Vuolfius weitleufftig in seinem Buch anzeucht) ist kein wunder. Dañ in dem Weinmarischen Buch eben die Corruptelen gestrafft werden / zu denen Philippus in etlichen seiner letsten Schrifften nicht wenig vrsach gegeben: vnnd also Philippus eben in demselbigen Spittal siech gelegen. Es jrret vns auch zu vnserm theil nicht / daß Philippus in derselbigen seiner Censur die reine Lehr von der Omnipraesentia Christi (oder daß Christus allenthalben / auch als ein Mensch / gegenwertig sey) hässig anzeucht / vñ die reine Lehrer / wölche bey der heiligẽ Schrifft / vñ D. Lu - Pag. 159. 161.

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Zitationshilfe: Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580, S. 101. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_widerlegung_1580/113>, abgerufen am 21.11.2024.