Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580.thers Lehr in diesem Articul bestendig bißher gebliben NOTA. Philippus uimpt Lutheri wort auß dem Sendbrieff an die zu Franckfort geschriben / vnd strafft dieselbige an D. Mörlin / mit gar bittern / vnd hönischen worten./ Esel nennet: vnd den frommen Herrn Luther seeligen / vnder D. Mörlins Namen häßlich her durch zeucht: auch die reinen Lehrer Hypocritas nennet / die da Abgötterey vnd Mord stercken. Dann hierin hat Philippus den Zwinglianern zu Bremen hofiern wöllen. So ist auch noch die Epistola Philippi ad Carlouitium in der Leut händen: auß deren zusehen / was Lutherus in den letzern jaren am Philippo für ein trewen Gehilffen gehapt. Daß auch Vuolfius / des Durchleuchtigen Hochgebornen Fürsten vnd Herrn / Herrn Philipsen Landtgrauen zu Hessen / etc. löblicher Gedächtnuß / Iudicium von dem Weinmarischen Confutationbuch / anzeucht: mag noch lang nicht dahin dienen / den Zwinglischen Irrthumb zu Justificirn / oder die Augspurgische Confession Caluinisch zumachen. Dann ob wol Hochgedachter Landgraff Philips daselbsten sagt / daß die Partheien im Articul vom heiligen Nachtmal so weit nicht von einander weren: vnd derhalben Pag. 164.vermeinet / daß man mit jnen möchte gedult tragen / wie man etwo in primitiua Ecclesia mit den Nouatianern gedult getragen: so haben dannoch jre F. Gnaden hiemit den Zwinglischen Irthumb an jm selbst hiermit nicht gebillichet oder gut geheissen: sondern allein darfür gehalten / daß die Zwinglianer in jrer meinung nicht so weit von vns weren / als man villeicht meinte. Inmassen auch der fromm vnd Christlich Keiser Constantinus Magnus ein zeitlang anfangs / ehe vnd er der Sachen besser berichtet / darfür gehalten / daß des Ketzers Arrij meinung / vnd thers Lehr in diesem Articul bestendig bißher gebliben NOTA. Philippus uimpt Lutheri wort auß dem Sendbrieff an die zu Franckfort geschriben / vnd strafft dieselbige an D. Mörlin / mit gar bittern / vnd hönischen worten./ Esel nennet: vnd den frommen Herrn Luther seeligẽ / vnder D. Mörlins Namen häßlich her durch zeucht: auch die reinen Lehrer Hypocritas nennet / die da Abgötterey vnd Mord stercken. Dann hierin hat Philippus den Zwinglianern zu Bremen hofiern wöllen. So ist auch noch die Epistola Philippi ad Carlouitium in der Leut händen: auß deren zusehen / was Lutherus in den letzern jaren am Philippo für ein trewen Gehilffen gehapt. Daß auch Vuolfius / des Durchleuchtigen Hochgebornen Fürsten vñ Herrn / Herrn Philipsen Landtgrauen zu Hessen / etc. löblicher Gedächtnuß / Iudicium von dem Weinmarischen Confutationbuch / anzeucht: mag noch lang nicht dahin dienen / den Zwinglischen Irrthumb zu Justificirn / oder die Augspurgische Confession Caluinisch zumachen. Dann ob wol Hochgedachter Landgraff Philips daselbsten sagt / daß die Partheien im Articul vom heiligen Nachtmal so weit nicht von einander weren: vñ derhalben Pag. 164.vermeinet / daß man mit jnen möchte gedult tragen / wie man etwo in primitiua Ecclesia mit den Nouatianern gedult getragen: so haben dannoch jre F. Gnaden hiemit den Zwinglischen Irthumb an jm selbst hiermit nicht gebillichet oder gut geheissen: sondern allein darfür gehalten / daß die Zwinglianer in jrer meinung nicht so weit von vns weren / als man villeicht meinte. Inmassen auch der from̃ vñ Christlich Keiser Constantinus Magnus ein zeitlang anfangs / ehe vnd er der Sachen besser berichtet / darfür gehalten / daß des Ketzers Arrij meinung / vnd <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0114" n="102"/> thers Lehr in diesem Articul bestendig bißher gebliben <note place="left">NOTA. Philippus uimpt Lutheri wort auß dem Sendbrieff an die zu Franckfort geschriben / vnd strafft dieselbige an D. Mörlin / mit gar bittern / vnd hönischen worten.</note>/ Esel nennet: vnd den frommen Herrn Luther seeligẽ / vnder D. Mörlins Namen häßlich her durch zeucht: auch die reinen Lehrer Hypocritas nennet / die da Abgötterey vnd Mord stercken. Dann hierin hat Philippus den Zwinglianern zu Bremen hofiern wöllen. So ist auch noch die Epistola Philippi ad Carlouitium in der Leut händen: auß deren zusehen / was Lutherus in den letzern jaren am Philippo für ein trewen Gehilffen gehapt.</p> <note place="left"><hi rendition="#i">Pag.</hi> 162. 163.</note> <p>Daß auch Vuolfius / des Durchleuchtigen Hochgebornen Fürsten vñ Herrn / Herrn Philipsen Landtgrauen zu Hessen / etc. löblicher Gedächtnuß / Iudicium von dem Weinmarischen Confutationbuch / anzeucht: mag noch lang nicht dahin dienen / den Zwinglischen Irrthumb zu Justificirn / oder die Augspurgische Confession Caluinisch zumachen. Dann ob wol Hochgedachter Landgraff Philips daselbsten sagt / daß die Partheien im Articul vom heiligen Nachtmal so weit nicht von einander weren: vñ derhalben <note place="left"><hi rendition="#i">Pag.</hi> 164.</note>vermeinet / daß man mit jnen möchte gedult tragen / wie man etwo in primitiua Ecclesia mit den Nouatianern gedult getragen: so haben dannoch jre F. Gnaden hiemit den Zwinglischen Irthumb an jm selbst hiermit nicht gebillichet oder gut geheissen: sondern allein darfür gehalten / daß die Zwinglianer in jrer meinung nicht so weit von vns weren / als man villeicht meinte. Inmassen auch der from̃ vñ Christlich Keiser Constantinus Magnus ein zeitlang anfangs / ehe vnd er der Sachen besser berichtet / darfür gehalten / daß des Ketzers Arrij meinung / vnd </p> </div> </body> </text> </TEI> [102/0114]
thers Lehr in diesem Articul bestendig bißher gebliben / Esel nennet: vnd den frommen Herrn Luther seeligẽ / vnder D. Mörlins Namen häßlich her durch zeucht: auch die reinen Lehrer Hypocritas nennet / die da Abgötterey vnd Mord stercken. Dann hierin hat Philippus den Zwinglianern zu Bremen hofiern wöllen. So ist auch noch die Epistola Philippi ad Carlouitium in der Leut händen: auß deren zusehen / was Lutherus in den letzern jaren am Philippo für ein trewen Gehilffen gehapt.
NOTA. Philippus uimpt Lutheri wort auß dem Sendbrieff an die zu Franckfort geschriben / vnd strafft dieselbige an D. Mörlin / mit gar bittern / vnd hönischen worten. Daß auch Vuolfius / des Durchleuchtigen Hochgebornen Fürsten vñ Herrn / Herrn Philipsen Landtgrauen zu Hessen / etc. löblicher Gedächtnuß / Iudicium von dem Weinmarischen Confutationbuch / anzeucht: mag noch lang nicht dahin dienen / den Zwinglischen Irrthumb zu Justificirn / oder die Augspurgische Confession Caluinisch zumachen. Dann ob wol Hochgedachter Landgraff Philips daselbsten sagt / daß die Partheien im Articul vom heiligen Nachtmal so weit nicht von einander weren: vñ derhalben vermeinet / daß man mit jnen möchte gedult tragen / wie man etwo in primitiua Ecclesia mit den Nouatianern gedult getragen: so haben dannoch jre F. Gnaden hiemit den Zwinglischen Irthumb an jm selbst hiermit nicht gebillichet oder gut geheissen: sondern allein darfür gehalten / daß die Zwinglianer in jrer meinung nicht so weit von vns weren / als man villeicht meinte. Inmassen auch der from̃ vñ Christlich Keiser Constantinus Magnus ein zeitlang anfangs / ehe vnd er der Sachen besser berichtet / darfür gehalten / daß des Ketzers Arrij meinung / vnd
Pag. 164.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |