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Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580.

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thers Lehr in diesem Articul bestendig bißher gebliben NOTA. Philippus uimpt Lutheri wort auß dem Sendbrieff an die zu Franckfort geschriben / vnd strafft dieselbige an D. Mörlin / mit gar bittern / vnd hönischen worten./ Esel nennet: vnd den frommen Herrn Luther seeligen / vnder D. Mörlins Namen häßlich her durch zeucht: auch die reinen Lehrer Hypocritas nennet / die da Abgötterey vnd Mord stercken. Dann hierin hat Philippus den Zwinglianern zu Bremen hofiern wöllen. So ist auch noch die Epistola Philippi ad Carlouitium in der Leut händen: auß deren zusehen / was Lutherus in den letzern jaren am Philippo für ein trewen Gehilffen gehapt.

Pag. 162. 163.

Daß auch Vuolfius / des Durchleuchtigen Hochgebornen Fürsten vnd Herrn / Herrn Philipsen Landtgrauen zu Hessen / etc. löblicher Gedächtnuß / Iudicium von dem Weinmarischen Confutationbuch / anzeucht: mag noch lang nicht dahin dienen / den Zwinglischen Irrthumb zu Justificirn / oder die Augspurgische Confession Caluinisch zumachen. Dann ob wol Hochgedachter Landgraff Philips daselbsten sagt / daß die Partheien im Articul vom heiligen Nachtmal so weit nicht von einander weren: vnd derhalben Pag. 164.vermeinet / daß man mit jnen möchte gedult tragen / wie man etwo in primitiua Ecclesia mit den Nouatianern gedult getragen: so haben dannoch jre F. Gnaden hiemit den Zwinglischen Irthumb an jm selbst hiermit nicht gebillichet oder gut geheissen: sondern allein darfür gehalten / daß die Zwinglianer in jrer meinung nicht so weit von vns weren / als man villeicht meinte. Inmassen auch der fromm vnd Christlich Keiser Constantinus Magnus ein zeitlang anfangs / ehe vnd er der Sachen besser berichtet / darfür gehalten / daß des Ketzers Arrij meinung / vnd

thers Lehr in diesem Articul bestendig bißher gebliben NOTA. Philippus uimpt Lutheri wort auß dem Sendbrieff an die zu Franckfort geschriben / vnd strafft dieselbige an D. Mörlin / mit gar bittern / vnd hönischen worten./ Esel nennet: vnd den frommen Herrn Luther seeligẽ / vnder D. Mörlins Namen häßlich her durch zeucht: auch die reinen Lehrer Hypocritas nennet / die da Abgötterey vnd Mord stercken. Dann hierin hat Philippus den Zwinglianern zu Bremen hofiern wöllen. So ist auch noch die Epistola Philippi ad Carlouitium in der Leut händen: auß deren zusehen / was Lutherus in den letzern jaren am Philippo für ein trewen Gehilffen gehapt.

Pag. 162. 163.

Daß auch Vuolfius / des Durchleuchtigen Hochgebornen Fürsten vñ Herrn / Herrn Philipsen Landtgrauen zu Hessen / etc. löblicher Gedächtnuß / Iudicium von dem Weinmarischen Confutationbuch / anzeucht: mag noch lang nicht dahin dienen / den Zwinglischen Irrthumb zu Justificirn / oder die Augspurgische Confession Caluinisch zumachen. Dann ob wol Hochgedachter Landgraff Philips daselbsten sagt / daß die Partheien im Articul vom heiligen Nachtmal so weit nicht von einander weren: vñ derhalben Pag. 164.vermeinet / daß man mit jnen möchte gedult tragen / wie man etwo in primitiua Ecclesia mit den Nouatianern gedult getragen: so haben dannoch jre F. Gnaden hiemit den Zwinglischen Irthumb an jm selbst hiermit nicht gebillichet oder gut geheissen: sondern allein darfür gehalten / daß die Zwinglianer in jrer meinung nicht so weit von vns weren / als man villeicht meinte. Inmassen auch der from̃ vñ Christlich Keiser Constantinus Magnus ein zeitlang anfangs / ehe vnd er der Sachen besser berichtet / darfür gehalten / daß des Ketzers Arrij meinung / vnd

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[102/0114] thers Lehr in diesem Articul bestendig bißher gebliben / Esel nennet: vnd den frommen Herrn Luther seeligẽ / vnder D. Mörlins Namen häßlich her durch zeucht: auch die reinen Lehrer Hypocritas nennet / die da Abgötterey vnd Mord stercken. Dann hierin hat Philippus den Zwinglianern zu Bremen hofiern wöllen. So ist auch noch die Epistola Philippi ad Carlouitium in der Leut händen: auß deren zusehen / was Lutherus in den letzern jaren am Philippo für ein trewen Gehilffen gehapt. NOTA. Philippus uimpt Lutheri wort auß dem Sendbrieff an die zu Franckfort geschriben / vnd strafft dieselbige an D. Mörlin / mit gar bittern / vnd hönischen worten. Daß auch Vuolfius / des Durchleuchtigen Hochgebornen Fürsten vñ Herrn / Herrn Philipsen Landtgrauen zu Hessen / etc. löblicher Gedächtnuß / Iudicium von dem Weinmarischen Confutationbuch / anzeucht: mag noch lang nicht dahin dienen / den Zwinglischen Irrthumb zu Justificirn / oder die Augspurgische Confession Caluinisch zumachen. Dann ob wol Hochgedachter Landgraff Philips daselbsten sagt / daß die Partheien im Articul vom heiligen Nachtmal so weit nicht von einander weren: vñ derhalben vermeinet / daß man mit jnen möchte gedult tragen / wie man etwo in primitiua Ecclesia mit den Nouatianern gedult getragen: so haben dannoch jre F. Gnaden hiemit den Zwinglischen Irthumb an jm selbst hiermit nicht gebillichet oder gut geheissen: sondern allein darfür gehalten / daß die Zwinglianer in jrer meinung nicht so weit von vns weren / als man villeicht meinte. Inmassen auch der from̃ vñ Christlich Keiser Constantinus Magnus ein zeitlang anfangs / ehe vnd er der Sachen besser berichtet / darfür gehalten / daß des Ketzers Arrij meinung / vnd Pag. 164.

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Zitationshilfe: Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580, S. 102. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_widerlegung_1580/114>, abgerufen am 24.11.2024.