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Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580.

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fession von den Chur / Fürsten / Ständen / vnnd jren Theologen weder Justificirt noch Canonicirt worden. Darumb kan sie auch kein erklärung der Augspurgischen Confession sein / oder andern Theologen hierinnen im wenigsten etwas praescribirn.

Pag. 355. 356. 357.

Es suchet Vuolfius so gnaw (in einer bösen Sach) das er auch die Confession der Frantzösichen Abgesanten auff die Ban bringet: wölche Confession sie zu Worms vbergeben / vnnd gebetten / das man für die verfolgten Leut in Franckreich Fürbit außbringen wölte. Vnnd dieweil solche Fürbit bey etlichen Chur / Fürsten vnd Ständen erhalten worden / deuttetes Vuolfius dahin / als ob hierdurch der Frantzösischen Gesandten Bekantnus / von den Ständen der Augspurgischen Confession / vnd derselben fürnembsten Theologen were approbirt. Es gibt auch Vuolfius mit vngrund für / das D. Brentius, D. Iacobus Andreae, vnd D. Marbach an selbiger Confession nichts Pag. 356.zutadlen gewüst. Was nun die Confession an jr selbst belangt / würdt gleichwol in derselbigen gesagt: sie haben nie gelehrt noch gehalten / daß das heilig Nachtmal allein ein blosses Glaubenszeichen were / wie die Widertäuffer glauben / oder wie Schwenckfeld außgibt / daß es allein ein Zeichen des abwesenden Christi sey / etc. Aber die Theologi haben die Fürbit gegen den Chur vnd Fürsten (so wol / als auch zuuorderst die Chur vnd Fürsten / jr Intercession für die betrangte Christen) nicht auff dise Confession gegründet: sondern vil mehr der armen Christen Jamer vnnd Ellend angesehn: wölche darumb gemartert vnnd erwürgt worden / daß sie mit dem Römischen Anti -

fession von den Chur / Fürsten / Ständen / vnnd jren Theologen weder Justificirt noch Canonicirt worden. Darumb kan sie auch kein erklärung der Augspurgischen Confession sein / oder andern Theologen hierinnen im wenigsten etwas praescribirn.

Pag. 355. 356. 357.

Es suchet Vuolfius so gnaw (in einer bösen Sach) das er auch die Confession der Frantzösichen Abgesanten auff die Ban bringet: wölche Confession sie zu Worms vbergeben / vnnd gebetten / das man für die verfolgten Leut in Franckreich Fürbit außbringen wölte. Vnnd dieweil solche Fürbit bey etlichen Chur / Fürsten vnd Ständen erhalten worden / deuttetes Vuolfius dahin / als ob hierdurch der Frantzösischen Gesandten Bekantnus / von den Ständen der Augspurgischen Confession / vnd derselben fürnembsten Theologen were approbirt. Es gibt auch Vuolfius mit vngrund für / das D. Brentius, D. Iacobus Andreae, vnd D. Marbach an selbiger Confession nichts Pag. 356.zutadlen gewüst. Was nun die Confession an jr selbst belangt / würdt gleichwol in derselbigen gesagt: sie haben nie gelehrt noch gehalten / daß das heilig Nachtmal allein ein blosses Glaubenszeichen were / wie die Widertäuffer glauben / oder wie Schwenckfeld außgibt / daß es allein ein Zeichen des abwesenden Christi sey / etc. Aber die Theologi haben die Fürbit gegen den Chur vnd Fürsten (so wol / als auch zuuorderst die Chur vñ Fürsten / jr Intercession für die betrangte Christen) nicht auff dise Confession gegründet: sondern vil mehr der armen Christen Jamer vnnd Ellend angesehn: wölche darumb gemartert vnnd erwürgt worden / daß sie mit dem Römischen Anti -

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[104/0116] fession von den Chur / Fürsten / Ständen / vnnd jren Theologen weder Justificirt noch Canonicirt worden. Darumb kan sie auch kein erklärung der Augspurgischen Confession sein / oder andern Theologen hierinnen im wenigsten etwas praescribirn. Es suchet Vuolfius so gnaw (in einer bösen Sach) das er auch die Confession der Frantzösichen Abgesanten auff die Ban bringet: wölche Confession sie zu Worms vbergeben / vnnd gebetten / das man für die verfolgten Leut in Franckreich Fürbit außbringen wölte. Vnnd dieweil solche Fürbit bey etlichen Chur / Fürsten vnd Ständen erhalten worden / deuttetes Vuolfius dahin / als ob hierdurch der Frantzösischen Gesandten Bekantnus / von den Ständen der Augspurgischen Confession / vnd derselben fürnembsten Theologen were approbirt. Es gibt auch Vuolfius mit vngrund für / das D. Brentius, D. Iacobus Andreae, vnd D. Marbach an selbiger Confession nichts zutadlen gewüst. Was nun die Confession an jr selbst belangt / würdt gleichwol in derselbigen gesagt: sie haben nie gelehrt noch gehalten / daß das heilig Nachtmal allein ein blosses Glaubenszeichen were / wie die Widertäuffer glauben / oder wie Schwenckfeld außgibt / daß es allein ein Zeichen des abwesenden Christi sey / etc. Aber die Theologi haben die Fürbit gegen den Chur vnd Fürsten (so wol / als auch zuuorderst die Chur vñ Fürsten / jr Intercession für die betrangte Christen) nicht auff dise Confession gegründet: sondern vil mehr der armen Christen Jamer vnnd Ellend angesehn: wölche darumb gemartert vnnd erwürgt worden / daß sie mit dem Römischen Anti - Pag. 356.

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Zitationshilfe: Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580, S. 104. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_widerlegung_1580/116>, abgerufen am 21.11.2024.