Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580.

Bild:
<< vorherige Seite

chen eins werden vnnd bleiben: Biß daß Gott weitter schicke nach seinem willen.

Hat aber nicht D. Luther hierinn behutsam gnug gehandelt / da er sich rund vernemen laßt / wie er der Waldenser Bekantnus versteh / nemlich / daß sie ein warhafftige gegenwertigkeit des Leibs vnnd Bluts Christi im heiligen Abentmal glauben vnd bekennen: vnnd bedingt sich darzu außtruckenlich / daß er jhr weise zureden nicht wisse anzunemen: mit wölchen worten sich D. Luther sonderlich verwahrn wöllen / darmit er nicht bey jemands in den verdacht käme / als ob er anderst vom heiligen Abentmal hielte / dann er zuuor in seinen Streitschrifften wider die Zwinglianer gelehrt hatte? Noch mag es den frommen Luther nicht helffen: diser Calumniator Vuolfius will jne vber alle protestationes dannoch Zwinglisch machen.

Daß auch Lutherus / ehe dann Carolstadius nie angefangen wider jne zulehrn oder zuschreiben / den Zwinglischen Geist allbereit gespürt / vnd zeitlich gnug vor demselbigen gewarnet / vnd also je vnd allwegen dem Sacramentschwarm feind gewesen / auch ehe dann Carolstadius darmit in der Kirchen Gottes angefangen zupoldern: ist hierauß klärlich zusehen / Tom. 2. Ien. Germ. fol. 212.daß D. Luther in dem Büchlin vom anbetten des Sacraments anno 23. wider die Sacramentschwörmerey also geschriben. Auffs erst seind etliche gewesen / die es darfür gehalten haben / es sey schlecht Brot vnd Wein im Sacrament / wie sonst die Leut Brot essen vnd Wein trincken: vnd haben nicht mehr dar -

chen eins werden vnnd bleiben: Biß daß Gott weitter schicke nach seinem willen.

Hat aber nicht D. Luther hierinn behutsam gnug gehandelt / da er sich rund vernemen laßt / wie er der Waldenser Bekantnus versteh / nemlich / daß sie ein warhafftige gegenwertigkeit des Leibs vnnd Bluts Christi im heiligen Abentmal glauben vnd bekennen: vnnd bedingt sich darzu außtruckenlich / daß er jhr weise zureden nicht wisse anzunemen: mit wölchen worten sich D. Luther sonderlich verwahrn wöllen / darmit er nicht bey jemands in den verdacht käme / als ob er anderst vom heiligen Abentmal hielte / dann er zuuor in seinen Streitschrifften wider die Zwinglianer gelehrt hatte? Noch mag es den frommen Luther nicht helffen: diser Calumniator Vuolfius will jne vber alle protestationes dannoch Zwinglisch machen.

Daß auch Lutherus / ehe dann Carolstadius nie angefangen wider jne zulehrn oder zuschreiben / den Zwinglischen Geist allbereit gespürt / vñ zeitlich gnug vor demselbigen gewarnet / vnd also je vnd allwegen dem Sacramentschwarm feind gewesen / auch ehe dann Carolstadius darmit in der Kirchen Gottes angefangen zupoldern: ist hierauß klärlich zusehen / Tom. 2. Ien. Germ. fol. 212.daß D. Luther in dem Büchlin vom anbetten des Sacraments anno 23. wider die Sacramentschwörmerey also geschriben. Auffs erst seind etliche gewesen / die es darfür gehalten haben / es sey schlecht Brot vnd Wein im Sacrament / wie sonst die Leut Brot essen vnd Wein trincken: vnd haben nicht mehr dar -

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0126" n="114"/>
chen eins                      werden vnnd bleiben: Biß daß Gott weitter schicke nach seinem willen.</p>
        <p>Hat aber nicht D. Luther hierinn behutsam gnug gehandelt / da er sich rund                      vernemen laßt / wie er der Waldenser Bekantnus versteh / nemlich / daß sie ein                      warhafftige gegenwertigkeit des Leibs vnnd Bluts Christi im heiligen Abentmal                      glauben vnd bekennen: vnnd bedingt sich darzu außtruckenlich / daß er jhr weise                      zureden nicht wisse anzunemen: mit wölchen worten sich D. Luther sonderlich                      verwahrn wöllen / darmit er nicht bey jemands in den verdacht käme / als ob er                      anderst vom heiligen Abentmal hielte / dann er zuuor in seinen Streitschrifften                      wider die Zwinglianer gelehrt hatte? Noch mag es den frommen Luther nicht                      helffen: diser Calumniator Vuolfius will jne vber alle protestationes dannoch                      Zwinglisch machen.</p>
        <p>Daß auch Lutherus / ehe dann Carolstadius nie angefangen wider jne zulehrn oder                      zuschreiben / den Zwinglischen Geist allbereit gespürt / vn&#x0303;                      zeitlich gnug vor demselbigen gewarnet / vnd also je vnd allwegen dem                      Sacramentschwarm feind gewesen / auch ehe dann Carolstadius darmit in der                      Kirchen Gottes angefangen zupoldern: ist hierauß klärlich zusehen / <note place="left"><hi rendition="#i">Tom.</hi> 2. <hi rendition="#i">Ien.                              Germ. fol.</hi> 212.</note>daß D. Luther in dem Büchlin vom anbetten des                      Sacraments anno 23. wider die Sacramentschwörmerey also geschriben. Auffs erst                      seind etliche gewesen / die es darfür gehalten haben / es sey schlecht Brot vnd                      Wein im Sacrament / wie sonst die Leut Brot essen vnd Wein trincken: vnd haben                      nicht mehr dar -
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[114/0126] chen eins werden vnnd bleiben: Biß daß Gott weitter schicke nach seinem willen. Hat aber nicht D. Luther hierinn behutsam gnug gehandelt / da er sich rund vernemen laßt / wie er der Waldenser Bekantnus versteh / nemlich / daß sie ein warhafftige gegenwertigkeit des Leibs vnnd Bluts Christi im heiligen Abentmal glauben vnd bekennen: vnnd bedingt sich darzu außtruckenlich / daß er jhr weise zureden nicht wisse anzunemen: mit wölchen worten sich D. Luther sonderlich verwahrn wöllen / darmit er nicht bey jemands in den verdacht käme / als ob er anderst vom heiligen Abentmal hielte / dann er zuuor in seinen Streitschrifften wider die Zwinglianer gelehrt hatte? Noch mag es den frommen Luther nicht helffen: diser Calumniator Vuolfius will jne vber alle protestationes dannoch Zwinglisch machen. Daß auch Lutherus / ehe dann Carolstadius nie angefangen wider jne zulehrn oder zuschreiben / den Zwinglischen Geist allbereit gespürt / vñ zeitlich gnug vor demselbigen gewarnet / vnd also je vnd allwegen dem Sacramentschwarm feind gewesen / auch ehe dann Carolstadius darmit in der Kirchen Gottes angefangen zupoldern: ist hierauß klärlich zusehen / daß D. Luther in dem Büchlin vom anbetten des Sacraments anno 23. wider die Sacramentschwörmerey also geschriben. Auffs erst seind etliche gewesen / die es darfür gehalten haben / es sey schlecht Brot vnd Wein im Sacrament / wie sonst die Leut Brot essen vnd Wein trincken: vnd haben nicht mehr dar - Tom. 2. Ien. Germ. fol. 212.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_widerlegung_1580
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_widerlegung_1580/126
Zitationshilfe: Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580, S. 114. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_widerlegung_1580/126>, abgerufen am 15.05.2024.