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Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580.

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dern zu verthedigung jhres Irthumbs allerhand Schrifften wider D. Luthern vnd wider sein reine Lehr / durch den Truck ausgehen lassen. Also ist man in disem Handel vom heiligen Nachtmal zu beiden theilen hefftig in einander gewachsen: dieweil Doctor Luther von seiner reinen Lehr nicht weichen köndt noch solt: Der Gegentheil aber von seiner jrrigen meinung nicht weichen wolt.

Dieweil aber dise Spaltung bey den Papisten ärgerlich / bey den Euangelischen hochschädlich / vnd dem lauff des heiligen Euangelions sehr hinderlich war / hat der Durchleuchtig Hochgeborn Fürst vnd Herr / Herr Philips / Landgraff in Hessen / etc. aus Christlichem Eifer vnd wolmeinen / sich bemühet / ob durch Gottes Gnad durch ein Gespräch der fürnembsten Theologen / dise trennung möchte Christlich hingelegt werden.

Derhalben jre F. G. zu sich gen Marpurg (auff Michaelis Anno / etc. 29.) nachfolgende Theologen erfordert / D. Martin Luthern / Iustum Ionam, Philippum Melanchthonem, Andream Osiandrum, Iohannem Brentium, Snepffium, Agricolam: vnd auff der andern seitten Zuuinglium, Oecolampadium, Bucerum vnnd Hedionem. Vnd haben jhr F. G. erstlich lassen ad partem handlen: vnd Philippo befohlen mit Zwinglio zuconferirn / dem Luthero aber mit Oecolampadio zuhandlen. Vnnd ist dem Zwinglio vom Herrn Philippo fürgeworffen worden / daß er Zwinglius nicht allein vom heiligen Nachtmal / sondern auch von ettlich andern Articuln nicht recht lehrte. Vnd nachdem vil disputirt worden / nemlich von der Erb-

dern zu verthedigung jhres Irthumbs allerhand Schrifften wider D. Luthern vnd wider sein reine Lehr / durch den Truck ausgehen lassen. Also ist man in disem Handel vom heiligen Nachtmal zu beiden theilen hefftig in einander gewachsen: dieweil Doctor Luther von seiner reinen Lehr nicht weichen köndt noch solt: Der Gegentheil aber von seiner jrrigen meinung nicht weichen wolt.

Dieweil aber dise Spaltung bey den Papisten ärgerlich / bey den Euangelischen hochschädlich / vnd dem lauff des heiligen Euangelions sehr hinderlich war / hat der Durchleuchtig Hochgeborn Fürst vnd Herr / Herr Philips / Landgraff in Hessen / etc. aus Christlichem Eifer vnd wolmeinen / sich bemühet / ob durch Gottes Gnad durch ein Gespräch der fürnembsten Theologen / dise trennung möchte Christlich hingelegt werden.

Derhalben jre F. G. zu sich gen Marpurg (auff Michaelis Anno / etc. 29.) nachfolgende Theologen erfordert / D. Martin Luthern / Iustum Ionam, Philippum Melanchthonem, Andream Osiandrum, Iohannem Brentium, Snepffium, Agricolam: vnd auff der andern seitten Zuuinglium, Oecolampadium, Bucerum vnnd Hedionem. Vnd haben jhr F. G. erstlich lassen ad partem handlen: vñ Philippo befohlen mit Zwinglio zuconferirn / dem Luthero aber mit Oecolampadio zuhandlen. Vnnd ist dem Zwinglio vom Herrn Philippo fürgeworffen worden / daß er Zwinglius nicht allein vom heiligen Nachtmal / sondern auch von ettlich andern Articuln nicht recht lehrte. Vnd nachdem vil disputirt worden / nemlich von der Erb-

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[16/0028] dern zu verthedigung jhres Irthumbs allerhand Schrifften wider D. Luthern vnd wider sein reine Lehr / durch den Truck ausgehen lassen. Also ist man in disem Handel vom heiligen Nachtmal zu beiden theilen hefftig in einander gewachsen: dieweil Doctor Luther von seiner reinen Lehr nicht weichen köndt noch solt: Der Gegentheil aber von seiner jrrigen meinung nicht weichen wolt. Dieweil aber dise Spaltung bey den Papisten ärgerlich / bey den Euangelischen hochschädlich / vnd dem lauff des heiligen Euangelions sehr hinderlich war / hat der Durchleuchtig Hochgeborn Fürst vnd Herr / Herr Philips / Landgraff in Hessen / etc. aus Christlichem Eifer vnd wolmeinen / sich bemühet / ob durch Gottes Gnad durch ein Gespräch der fürnembsten Theologen / dise trennung möchte Christlich hingelegt werden. Derhalben jre F. G. zu sich gen Marpurg (auff Michaelis Anno / etc. 29.) nachfolgende Theologen erfordert / D. Martin Luthern / Iustum Ionam, Philippum Melanchthonem, Andream Osiandrum, Iohannem Brentium, Snepffium, Agricolam: vnd auff der andern seitten Zuuinglium, Oecolampadium, Bucerum vnnd Hedionem. Vnd haben jhr F. G. erstlich lassen ad partem handlen: vñ Philippo befohlen mit Zwinglio zuconferirn / dem Luthero aber mit Oecolampadio zuhandlen. Vnnd ist dem Zwinglio vom Herrn Philippo fürgeworffen worden / daß er Zwinglius nicht allein vom heiligen Nachtmal / sondern auch von ettlich andern Articuln nicht recht lehrte. Vnd nachdem vil disputirt worden / nemlich von der Erb-

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Zitationshilfe: Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580, S. 16. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_widerlegung_1580/28>, abgerufen am 29.04.2024.