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Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580.

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verworffen / inmassen droben mit seinen eignen worten erklärt vnd bewisen: wölche allhie zuwider holen vmb geliebter kürtzen willen vnnöttig.

So würdt auch Vuolfius aus dem wörtlin (vnder der gestalt) nimmermehr die Päpstische Transsubstantiation erzwingen mögen. Dann obgemelte Lutheri erklärung / vnd der Christlichen Chur / Fürsten vnd Ständ erzelte handlung / seind derselbigen zuwider. Vnd ist dazumal / wie auch noch heutigs tags / das wörtlin (gestalt) anderst nicht gebraucht worden / den für einen theil des heiligen Sacraments: als / daß mit dem sichtbarn Brot der warhafftig Leib Christi gegeben / vnd mit dem sichtbarn Wein / das Blut Christi dargereicht werde. Vnd seind also die wörtlen (beiderley gestalt) bey vns / für die eusserliche sichtbarliche zeichen des Brots vnd Weins / gebraucht worden. Als wann wir sagen / Man soll das heilig Abendmal Christi den Layen vnder beiderley gstalt reichen: so wöllen wir ja nicht darmit zuuerstehn geben / daß wir seien Papisten worden / sonder wir wöllen souil sagen: Man soll den Layen beide theil des heiligen Sacraments (nemlich das gesegnete Brot / vnd den gesegneten Kelch) reichen. Dises weißt Vuolfius gar wol: noch schämpt er sich nicht / der Christlichen Augspurgischen ersten Confession / vnd den Euangelischen Chur / Fürsten / Ständen vnd Theologen (wölche damals gelebt / vnnd obgedachte Confession vbergeben vnd gestelt) die Päpstische Transsubstantiation mit vngrund auffzutringen.

Mich wundert aber / daß Ambrosius Vuolfius nicht die Brillen auffgesteckt / vnd in seines Patriar -

verworffen / inmassen droben mit seinen eignen worten erklärt vnd bewisen: wölche allhie zuwider holen vmb geliebter kürtzen willen vnnöttig.

So würdt auch Vuolfius aus dem wörtlin (vnder der gestalt) nimmermehr die Päpstische Transsubstantiation erzwingen mögen. Dann obgemelte Lutheri erklärung / vnd der Christlichen Chur / Fürsten vnd Ständ erzelte handlung / seind derselbigen zuwider. Vnd ist dazumal / wie auch noch heutigs tags / das wörtlin (gestalt) anderst nicht gebraucht worden / den für einen theil des heiligen Sacraments: als / daß mit dem sichtbarn Brot der warhafftig Leib Christi gegeben / vnd mit dem sichtbarn Wein / das Blut Christi dargereicht werde. Vnd seind also die wörtlen (beiderley gestalt) bey vns / für die eusserliche sichtbarliche zeichen des Brots vnd Weins / gebraucht worden. Als wann wir sagen / Man soll das heilig Abendmal Christi den Layen vnder beiderley gstalt reichen: so wöllen wir ja nicht darmit zuuerstehn geben / daß wir seien Papisten worden / sonder wir wöllen souil sagen: Man soll den Layen beide theil des heiligen Sacraments (nemlich das gesegnete Brot / vnd den gesegneten Kelch) reichen. Dises weißt Vuolfius gar wol: noch schämpt er sich nicht / der Christlichen Augspurgischen ersten Confession / vnd den Euangelischen Chur / Fürsten / Ständen vnd Theologen (wölche damals gelebt / vnnd obgedachte Confession vbergeben vnd gestelt) die Päpstische Transsubstantiation mit vngrund auffzutringen.

Mich wundert aber / daß Ambrosius Vuolfius nicht die Brillen auffgesteckt / vnd in seines Patriar -

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[25/0037] verworffen / inmassen droben mit seinen eignen worten erklärt vnd bewisen: wölche allhie zuwider holen vmb geliebter kürtzen willen vnnöttig. So würdt auch Vuolfius aus dem wörtlin (vnder der gestalt) nimmermehr die Päpstische Transsubstantiation erzwingen mögen. Dann obgemelte Lutheri erklärung / vnd der Christlichen Chur / Fürsten vnd Ständ erzelte handlung / seind derselbigen zuwider. Vnd ist dazumal / wie auch noch heutigs tags / das wörtlin (gestalt) anderst nicht gebraucht worden / den für einen theil des heiligen Sacraments: als / daß mit dem sichtbarn Brot der warhafftig Leib Christi gegeben / vnd mit dem sichtbarn Wein / das Blut Christi dargereicht werde. Vnd seind also die wörtlen (beiderley gestalt) bey vns / für die eusserliche sichtbarliche zeichen des Brots vnd Weins / gebraucht worden. Als wann wir sagen / Man soll das heilig Abendmal Christi den Layen vnder beiderley gstalt reichen: so wöllen wir ja nicht darmit zuuerstehn geben / daß wir seien Papisten worden / sonder wir wöllen souil sagen: Man soll den Layen beide theil des heiligen Sacraments (nemlich das gesegnete Brot / vnd den gesegneten Kelch) reichen. Dises weißt Vuolfius gar wol: noch schämpt er sich nicht / der Christlichen Augspurgischen ersten Confession / vnd den Euangelischen Chur / Fürsten / Ständen vnd Theologen (wölche damals gelebt / vnnd obgedachte Confession vbergeben vnd gestelt) die Päpstische Transsubstantiation mit vngrund auffzutringen. Mich wundert aber / daß Ambrosius Vuolfius nicht die Brillen auffgesteckt / vnd in seines Patriar -

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Zitationshilfe: Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580, S. 25. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_widerlegung_1580/37>, abgerufen am 29.04.2024.