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Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580.

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chen (des Heinrich Bullingers) Commentario in Fol. 276. fac. 2.Esaiam folgende wort gelesen hat. Pertinet huc negocium Coenae Dominicae, in qua sub visibilibus speciebus, carnem & sanguinem Domini spiritualiter per fidem ad salutem cum gratiarum actione percipimus, das ist / hieher gehört auch der Handel von dem heiligen Nachtmal / in wölchem vnder den sichtbarlichen Gestalten / wir den Leib vnd Blut des Herrn Geistlich durch den Glauben zum heil mit danckbarkeit entpfangen / etc.

Sihe lieber Christlicher Leser / was Vuolfius für ein Man sey. Wann Bullingerus das Brot vnd Wein im heiligen Nachtmal Species oder Gestalten nennet / so darff er drumb kein Papist sein. Wann aber die Lutherischen das Brot vnnd Wein im heiligen Nachtmal Species oder Gestalt nennen / so müssen sie Papisten sein: vnd müssen die Transsubstantiationem angenommen haben: vnd muß also vmb diser wort willen / die Augspurgisch erste Confession / in disem Articul Päpstisch sein.

Es hilfft aber Ambrosium Vuolfium nicht / daß er aus der ersten Apologi die wort (verenderung des Brots: Item / die verwandlung des Brots in das Fleisch Christi) auff die ban bringt. Dann ob wol Philippus in derselbigen Apologi den Canonem Graecae Missae, deßgleichen auch den Bischoff Bulgarium anzeucht: so bestetigt er doch hiemit nicht die Transsubstantiation. Dann also lautten die wort in der Apologi / wie sie Vuolfius selbs er zelt: Wir befinden / daß nicht allein die Römische Kirch die leibliche gegen -

chen (des Heinrich Bullingers) Commentario in Fol. 276. fac. 2.Esaiam folgende wort gelesen hat. Pertinet huc negocium Coenae Dominicae, in qua sub visibilibus speciebus, carnem & sanguinem Domini spiritualiter per fidem ad salutem cum gratiarum actione percipimus, das ist / hieher gehört auch der Handel von dem heiligen Nachtmal / in wölchem vnder den sichtbarlichen Gestalten / wir den Leib vnd Blut des Herrn Geistlich durch den Glauben zum heil mit danckbarkeit entpfangen / etc.

Sihe lieber Christlicher Leser / was Vuolfius für ein Man sey. Wann Bullingerus das Brot vnd Wein im heiligen Nachtmal Species oder Gestalten nennet / so darff er drumb kein Papist sein. Wann aber die Lutherischen das Brot vnnd Wein im heiligen Nachtmal Species oder Gestalt nennen / so müssen sie Papisten sein: vnd müssen die Transsubstantiationem angenommen haben: vnd muß also vmb diser wort willen / die Augspurgisch erste Confession / in disem Articul Päpstisch sein.

Es hilfft aber Ambrosium Vuolfium nicht / daß er aus der ersten Apologi die wort (verenderung des Brots: Item / die verwandlung des Brots in das Fleisch Christi) auff die ban bringt. Dann ob wol Philippus in derselbigen Apologi den Canonem Graecae Missae, deßgleichen auch den Bischoff Bulgarium anzeucht: so bestetigt er doch hiemit nicht die Transsubstantiation. Dann also lautten die wort in der Apologi / wie sie Vuolfius selbs er zelt: Wir befinden / daß nicht allein die Römische Kirch die leibliche gegen -

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[26/0038] chen (des Heinrich Bullingers) Commentario in Esaiam folgende wort gelesen hat. Pertinet huc negocium Coenae Dominicae, in qua sub visibilibus speciebus, carnem & sanguinem Domini spiritualiter per fidem ad salutem cum gratiarum actione percipimus, das ist / hieher gehört auch der Handel von dem heiligen Nachtmal / in wölchem vnder den sichtbarlichen Gestalten / wir den Leib vnd Blut des Herrn Geistlich durch den Glauben zum heil mit danckbarkeit entpfangen / etc. Fol. 276. fac. 2. Sihe lieber Christlicher Leser / was Vuolfius für ein Man sey. Wann Bullingerus das Brot vnd Wein im heiligen Nachtmal Species oder Gestalten nennet / so darff er drumb kein Papist sein. Wann aber die Lutherischen das Brot vnnd Wein im heiligen Nachtmal Species oder Gestalt nennen / so müssen sie Papisten sein: vnd müssen die Transsubstantiationem angenommen haben: vnd muß also vmb diser wort willen / die Augspurgisch erste Confession / in disem Articul Päpstisch sein. Es hilfft aber Ambrosium Vuolfium nicht / daß er aus der ersten Apologi die wort (verenderung des Brots: Item / die verwandlung des Brots in das Fleisch Christi) auff die ban bringt. Dann ob wol Philippus in derselbigen Apologi den Canonem Graecae Missae, deßgleichen auch den Bischoff Bulgarium anzeucht: so bestetigt er doch hiemit nicht die Transsubstantiation. Dann also lautten die wort in der Apologi / wie sie Vuolfius selbs er zelt: Wir befinden / daß nicht allein die Römische Kirch die leibliche gegen -

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Zitationshilfe: Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580, S. 26. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_widerlegung_1580/38>, abgerufen am 29.04.2024.