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Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580.

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heiligen Sacraments / weil sie es ohn wahre Buß vnd ohn Glauben entpfangen. Dann es ist darumb auffgesetzt / daß es zeuge / daß denen die Gnad vnd wolthat Christi alda zugeeignet werde / vnd daß die Christo eingeleibt / vnd durch Christi Blut gewaschen werden / so da ware Buß thon / vnd sich trösten durch den Glauben an Christum.

Dieweil aber auff dißmal vnser wenig seind zusamen kommen / vnd dise sachen auch an die andern Prediger vnd Oberkeit beiderseits gelangen muß: können wir die Concordia noch nicht beschliessen / zuuor vnnd ehe wir es an die andern gelangen lassen. Nachdem aber dise alle bekennen / daß sie in allen Articuln der Confession vnd Apologia der Euangelischen Fürsten gemäß vnd gleich halten vnnd lehren wöllen: wölten wir gern / vnd begern auffs höchst / daß eine Concordia auffgericht würde. Vnd wa die andern beiderseits jnen disen Articul auch gefallen lassen / haben wir gute hoffnung / daß eine bestendige Concordia vnder vns auffgerichtet werde.

Subscripserunt.
Vuolffgangus Capito D. Pastor in vrbe Argent. Ecclesiae Christs. M. Martinus Bucerus, Minister Ecclesiae eiusdem. Martinus Frechtus, Ecclesiae Vlmensis, in verbo Minister, Licentiatus Theologiae. Iacobus Ottherus Licentiatus, Pastor Ecclesiae Eßling. Geruasius Scolasticus M. Memmingensis Ecclesiae Pastor. Iohannes Bernhardi Ecclesiae Francoford. Minister.

heiligen Sacraments / weil sie es ohn wahre Buß vnd ohn Glauben entpfangen. Dann es ist darumb auffgesetzt / daß es zeuge / daß denen die Gnad vnd wolthat Christi alda zugeeignet werde / vnd daß die Christo eingeleibt / vñ durch Christi Blut gewaschen werden / so da ware Buß thon / vnd sich trösten durch den Glauben an Christum.

Dieweil aber auff dißmal vnser wenig seind zusamen kommen / vnd dise sachen auch an die andern Prediger vnd Oberkeit beiderseits gelangen muß: können wir die Concordia noch nicht beschliessen / zuuor vnnd ehe wir es an die andern gelangen lassen. Nachdem aber dise alle bekennen / daß sie in allen Articuln der Confession vnd Apologia der Euangelischen Fürsten gemäß vnd gleich halten vnnd lehren wöllen: wölten wir gern / vnd begern auffs höchst / daß eine Concordia auffgericht würde. Vnd wa die andern beiderseits jnen disen Articul auch gefallen lassen / haben wir gute hoffnung / daß eine bestendige Concordia vnder vns auffgerichtet werde.

Subscripserunt.
Vuolffgangus Capito D. Pastor in vrbe Argent. Ecclesiae Christs. M. Martinus Bucerus, Minister Ecclesiae eiusdem. Martinus Frechtus, Ecclesiae Vlmensis, in verbo Minister, Licentiatus Theologiae. Iacobus Ottherus Licentiatus, Pastor Ecclesiae Eßling. Geruasius Scolasticus M. Memmingensis Ecclesiae Pastor. Iohannes Bernhardi Ecclesiae Francoford. Minister.
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[44/0056] heiligen Sacraments / weil sie es ohn wahre Buß vnd ohn Glauben entpfangen. Dann es ist darumb auffgesetzt / daß es zeuge / daß denen die Gnad vnd wolthat Christi alda zugeeignet werde / vnd daß die Christo eingeleibt / vñ durch Christi Blut gewaschen werden / so da ware Buß thon / vnd sich trösten durch den Glauben an Christum. Dieweil aber auff dißmal vnser wenig seind zusamen kommen / vnd dise sachen auch an die andern Prediger vnd Oberkeit beiderseits gelangen muß: können wir die Concordia noch nicht beschliessen / zuuor vnnd ehe wir es an die andern gelangen lassen. Nachdem aber dise alle bekennen / daß sie in allen Articuln der Confession vnd Apologia der Euangelischen Fürsten gemäß vnd gleich halten vnnd lehren wöllen: wölten wir gern / vnd begern auffs höchst / daß eine Concordia auffgericht würde. Vnd wa die andern beiderseits jnen disen Articul auch gefallen lassen / haben wir gute hoffnung / daß eine bestendige Concordia vnder vns auffgerichtet werde. Subscripserunt. Vuolffgangus Capito D. Pastor in vrbe Argent. Ecclesiae Christs. M. Martinus Bucerus, Minister Ecclesiae eiusdem. Martinus Frechtus, Ecclesiae Vlmensis, in verbo Minister, Licentiatus Theologiae. Iacobus Ottherus Licentiatus, Pastor Ecclesiae Eßling. Geruasius Scolasticus M. Memmingensis Ecclesiae Pastor. Iohannes Bernhardi Ecclesiae Francoford. Minister.

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Zitationshilfe: Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580, S. 44. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_widerlegung_1580/56>, abgerufen am 23.11.2024.