Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580.
M. Bonifacius Lycosthenes, Ecclesiae Augustanae Minister in verbo. Vuolffgangus Musculus, Ecclesiae Augustanae in verbo Minister. M. Martinus Germani, Fürfeldensis Ecclesiae Minister. M. Matthaeus Aulberus, Pastor Reutlingensis Ecclesiae. Iohannes Schradinus, Diaconus einsdem Ecclesiae. Martinus Lutherus D. Vuittebergensis. Caspar Cruciger Vuittebergensis D. Iohannes Bugenhagius Pomeranus D. Philippus Melanchthon. Iustus Menius Isenacensis. Fridericus Myconius Gothensis. Jetzt wöllen wir sehen / Christlicher lieber Leser / ob dise Concordi Lutherisch oder Zwinglisch sey: vnd ob Lutherus zu dem Zwinglischen Irthumb getretten / oder ob die gsandte Theologen auß den Stetten / des Herrn Lutheri Lehr vom heiligen Nachtmal angenommen. Vnd wölle jme der Christliche Leser nicht verdrießlich sein lassen / daß ich die Wittembergische Formulam Concordiae vn derschidlich / von einem Punct zum andern / wider holen muß / des Vuolfij vngrund dardurch anzuzeigen. Erstlich vermeldet die Formula Concordiae, daß der Herr Martinus Butzer / sein vnd der andern Predicanten meinung / so mit jm auß den Stetten kommen seind / von dem heiligen Sacrament des Leibs vnd Bluts Christi verklärt haben. Hierauß ist offenbar / daß Lutherus nicht blind in dise handlung gehn wöllen: sondern Bucerus vnnd seine Mitge -
M. Bonifacius Lycosthenes, Ecclesiae Augustanae Minister in verbo. Vuolffgangus Musculus, Ecclesiae Augustanae in verbo Minister. M. Martinus Germani, Fürfeldensis Ecclesiae Minister. M. Matthaeus Aulberus, Pastor Reutlingensis Ecclesiae. Iohannes Schradinus, Diaconus einsdem Ecclesiae. Martinus Lutherus D. Vuittebergensis. Caspar Cruciger Vuittebergensis D. Iohannes Bugenhagius Pomeranus D. Philippus Melanchthon. Iustus Menius Isenacensis. Fridericus Myconius Gothensis. Jetzt wöllen wir sehen / Christlicher lieber Leser / ob dise Concordi Lutherisch oder Zwinglisch sey: vnd ob Lutherus zu dem Zwinglischen Irthumb getretten / oder ob die gsandte Theologen auß den Stetten / des Herrn Lutheri Lehr vom heiligen Nachtmal angenommen. Vnd wölle jme der Christliche Leser nicht verdrießlich sein lassen / daß ich die Wittembergische Formulam Concordiae vn derschidlich / von einem Punct zum andern / wider holen muß / des Vuolfij vngrund dardurch anzuzeigen. Erstlich vermeldet die Formula Concordiae, daß der Herr Martinus Butzer / sein vnd der andern Predicanten meinung / so mit jm auß den Stetten kommen seind / von dem heiligen Sacrament des Leibs vnd Bluts Christi verklärt haben. Hierauß ist offenbar / daß Lutherus nicht blind in dise handlung gehn wöllen: sondern Bucerus vnnd seine Mitge - <TEI> <text> <body> <div> <l> <hi rendition="#i"><pb facs="#f0057" n="45"/> M. Bonifacius Lycosthenes, Ecclesiae Augustanae Minister in verbo. Vuolffgangus Musculus, Ecclesiae Augustanae in verbo Minister. M. Martinus Germani, Fürfeldensis Ecclesiae Minister. M. Matthaeus Aulberus, Pastor Reutlingensis Ecclesiae. Iohannes Schradinus, Diaconus einsdem Ecclesiae.</hi> </l> <l> <hi rendition="#i">Martinus Lutherus D. Vuittebergensis. Caspar Cruciger Vuittebergensis D. Iohannes Bugenhagius Pomeranus D. Philippus Melanchthon. Iustus Menius Isenacensis. Fridericus Myconius Gothensis.</hi> </l> <p>Jetzt wöllen wir sehen / Christlicher lieber Leser / ob dise Concordi Lutherisch oder Zwinglisch sey: vnd ob Lutherus zu dem Zwinglischen Irthumb getretten / oder ob die gsandte Theologen auß den Stetten / des Herrn Lutheri Lehr vom heiligen Nachtmal angenommen. Vnd wölle jme der Christliche Leser nicht verdrießlich sein lassen / daß ich die Wittembergische Formulam Concordiae vn derschidlich / von einem Punct zum andern / wider holen muß / des Vuolfij vngrund dardurch anzuzeigen.</p> <p>Erstlich vermeldet die Formula Concordiae, daß der Herr Martinus Butzer / sein vnd der andern Predicanten meinung / so mit jm auß den Stetten kommen seind / von dem heiligen Sacrament des Leibs vnd Bluts Christi verklärt haben. Hierauß ist offenbar / daß Lutherus nicht blind in dise handlung gehn wöllen: sondern Bucerus vnnd seine Mitge - </p> </div> </body> </text> </TEI> [45/0057]
M. Bonifacius Lycosthenes, Ecclesiae Augustanae Minister in verbo. Vuolffgangus Musculus, Ecclesiae Augustanae in verbo Minister. M. Martinus Germani, Fürfeldensis Ecclesiae Minister. M. Matthaeus Aulberus, Pastor Reutlingensis Ecclesiae. Iohannes Schradinus, Diaconus einsdem Ecclesiae. Martinus Lutherus D. Vuittebergensis. Caspar Cruciger Vuittebergensis D. Iohannes Bugenhagius Pomeranus D. Philippus Melanchthon. Iustus Menius Isenacensis. Fridericus Myconius Gothensis. Jetzt wöllen wir sehen / Christlicher lieber Leser / ob dise Concordi Lutherisch oder Zwinglisch sey: vnd ob Lutherus zu dem Zwinglischen Irthumb getretten / oder ob die gsandte Theologen auß den Stetten / des Herrn Lutheri Lehr vom heiligen Nachtmal angenommen. Vnd wölle jme der Christliche Leser nicht verdrießlich sein lassen / daß ich die Wittembergische Formulam Concordiae vn derschidlich / von einem Punct zum andern / wider holen muß / des Vuolfij vngrund dardurch anzuzeigen.
Erstlich vermeldet die Formula Concordiae, daß der Herr Martinus Butzer / sein vnd der andern Predicanten meinung / so mit jm auß den Stetten kommen seind / von dem heiligen Sacrament des Leibs vnd Bluts Christi verklärt haben. Hierauß ist offenbar / daß Lutherus nicht blind in dise handlung gehn wöllen: sondern Bucerus vnnd seine Mitge -
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