Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580.Scyllam noluerunt vitare crassioris imaginationis de praesentia Domini in coena, incidisse in Charybdin negatae presentiae & manducationis Sacramentalis. Hi veritatem ipsam syncere & commode docent, missa omni collatione cum prius dictis. Das ist / der grösser vnnd besser theil bekent frei / daß er hab wöllen fliehen die ein gefahr / darmit er nicht jme ein grobe weise der gegenwertigkeit Christi im Nachtmal einbildet / vnd sey in die ander Gefahr gerathen / daß er die gegenwertigkeit (Christi) vnnd das Sacramentlich essen geleugnet hab. Dise lehren die Warheit rein vnd recht / vnd nemen sich nichts an / was hieuor gelehrt worden sey. Biß hieher Bucerus. Dise wort Capitonis vnnd Buceri geben zuerkennen / was sie beide mündtlich die Schweitzer zubereden vnderstanden: vnd was sie auff dem andern theil Lutherum durch mittelperson berichtet haben. Dann die Person / an wölche Bucerus geschriben / ist dazumal des Herrn Lutheri Tischgenger gwesen. Dises kan mit des Buceri vnd Capitonis handtschrifften bewisen werden. Auß diser gantzen handlung ist offenbar / das D. Luther in dem handel vom heiligen Nachtmal kein haarbreit von seiner vorigen Christlichen Lehr (wölche in der ersten Augspurgischen Confession begriffen) abgewichen: das er auch den geringsten Zwinglischen Irrthumb in diser gantzen für geloffnen handlung weder gebillichet noch angenommen. Derwegen ist es ein grosse Boßheit / daß Ambrosius Vuolfius dise angefangne Concordisach dahin zeucht vnd wendet / als ob D. Luther zu den Zwinglischen getretten / also sein Lehr geendert / vnd seine Streitschrifften cassiert Scyllam noluerunt vitare crassioris imaginationis de praesentia Domini in coena, incidisse in Charybdin negatae pręsentiae & manducationis Sacramentalis. Hi veritatem ipsam syncerè & commodè docent, missa omni collatione cùm priùs dictis. Das ist / der grösser vnnd besser theil bekent frei / daß er hab wöllen fliehen die ein gefahr / darmit er nicht jme ein grobe weise der gegenwertigkeit Christi im Nachtmal einbildet / vnd sey in die ander Gefahr gerathen / daß er die gegenwertigkeit (Christi) vnnd das Sacramentlich essen geleugnet hab. Dise lehren die Warheit rein vnd recht / vnd nemen sich nichts an / was hieuor gelehrt worden sey. Biß hieher Bucerus. Dise wort Capitonis vnnd Buceri geben zuerkennen / was sie beide mündtlich die Schweitzer zubereden vnderstanden: vnd was sie auff dem andern theil Lutherum durch mittelperson berichtet haben. Dann die Person / an wölche Bucerus geschriben / ist dazumal des Herrn Lutheri Tischgenger gwesen. Dises kan mit des Buceri vñ Capitonis handtschrifftẽ bewisen werdẽ. Auß diser gantzen handlung ist offenbar / das D. Luther in dem handel vom heiligen Nachtmal kein haarbreit von seiner vorigen Christlichen Lehr (wölche in der ersten Augspurgischen Confession begriffen) abgewichen: das er auch den geringsten Zwinglischen Irrthumb in diser gantzen für geloffnen handlung weder gebillichet noch angenom̃en. Derwegen ist es ein grosse Boßheit / daß Ambrosius Vuolfius dise angefangne Concordisach dahin zeucht vnd wendet / als ob D. Luther zu den Zwinglischen getretten / also sein Lehr geendert / vñ seine Streitschrifften cassiert <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0088" n="76"/> Scyllam noluerunt vitare crassioris imaginationis de praesentia Domini in coena, incidisse in Charybdin negatae pręsentiae & manducationis Sacramentalis. Hi veritatem ipsam syncerè & commodè docent, missa omni collatione cùm priùs dictis. Das ist / der grösser vnnd besser theil bekent frei / daß er hab wöllen fliehen die ein gefahr / darmit er nicht jme ein grobe weise der gegenwertigkeit Christi im Nachtmal einbildet / vnd sey in die ander Gefahr gerathen / daß er die gegenwertigkeit (Christi) vnnd das Sacramentlich essen geleugnet hab. Dise lehren die Warheit rein vnd recht / vnd nemen sich nichts an / was hieuor gelehrt worden sey. Biß hieher Bucerus.</p> <p>Dise wort Capitonis vnnd Buceri geben zuerkennen / was sie beide mündtlich die Schweitzer zubereden vnderstanden: vnd was sie auff dem andern theil Lutherum durch mittelperson berichtet haben. Dann die Person / an wölche Bucerus geschriben / ist dazumal des Herrn Lutheri Tischgenger gwesen. Dises kan mit des Buceri vñ Capitonis handtschrifftẽ bewisen werdẽ.</p> <p>Auß diser gantzen handlung ist offenbar / das D. Luther in dem handel vom heiligen Nachtmal kein haarbreit von seiner vorigen Christlichen Lehr (wölche in der ersten Augspurgischen Confession begriffen) abgewichen: das er auch den geringsten Zwinglischen Irrthumb in diser gantzen für geloffnen handlung weder gebillichet noch angenom̃en. Derwegen ist es ein grosse Boßheit / daß Ambrosius Vuolfius dise angefangne Concordisach dahin zeucht vnd wendet / als ob D. Luther zu den Zwinglischen getretten / also sein Lehr geendert / vñ seine Streitschrifften cassiert </p> </div> </body> </text> </TEI> [76/0088]
Scyllam noluerunt vitare crassioris imaginationis de praesentia Domini in coena, incidisse in Charybdin negatae pręsentiae & manducationis Sacramentalis. Hi veritatem ipsam syncerè & commodè docent, missa omni collatione cùm priùs dictis. Das ist / der grösser vnnd besser theil bekent frei / daß er hab wöllen fliehen die ein gefahr / darmit er nicht jme ein grobe weise der gegenwertigkeit Christi im Nachtmal einbildet / vnd sey in die ander Gefahr gerathen / daß er die gegenwertigkeit (Christi) vnnd das Sacramentlich essen geleugnet hab. Dise lehren die Warheit rein vnd recht / vnd nemen sich nichts an / was hieuor gelehrt worden sey. Biß hieher Bucerus.
Dise wort Capitonis vnnd Buceri geben zuerkennen / was sie beide mündtlich die Schweitzer zubereden vnderstanden: vnd was sie auff dem andern theil Lutherum durch mittelperson berichtet haben. Dann die Person / an wölche Bucerus geschriben / ist dazumal des Herrn Lutheri Tischgenger gwesen. Dises kan mit des Buceri vñ Capitonis handtschrifftẽ bewisen werdẽ.
Auß diser gantzen handlung ist offenbar / das D. Luther in dem handel vom heiligen Nachtmal kein haarbreit von seiner vorigen Christlichen Lehr (wölche in der ersten Augspurgischen Confession begriffen) abgewichen: das er auch den geringsten Zwinglischen Irrthumb in diser gantzen für geloffnen handlung weder gebillichet noch angenom̃en. Derwegen ist es ein grosse Boßheit / daß Ambrosius Vuolfius dise angefangne Concordisach dahin zeucht vnd wendet / als ob D. Luther zu den Zwinglischen getretten / also sein Lehr geendert / vñ seine Streitschrifften cassiert
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