Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580.

Bild:
<< vorherige Seite

Scyllam noluerunt vitare crassioris imaginationis de praesentia Domini in coena, incidisse in Charybdin negatae presentiae & manducationis Sacramentalis. Hi veritatem ipsam syncere & commode docent, missa omni collatione cum prius dictis. Das ist / der grösser vnnd besser theil bekent frei / daß er hab wöllen fliehen die ein gefahr / darmit er nicht jme ein grobe weise der gegenwertigkeit Christi im Nachtmal einbildet / vnd sey in die ander Gefahr gerathen / daß er die gegenwertigkeit (Christi) vnnd das Sacramentlich essen geleugnet hab. Dise lehren die Warheit rein vnd recht / vnd nemen sich nichts an / was hieuor gelehrt worden sey. Biß hieher Bucerus.

Dise wort Capitonis vnnd Buceri geben zuerkennen / was sie beide mündtlich die Schweitzer zubereden vnderstanden: vnd was sie auff dem andern theil Lutherum durch mittelperson berichtet haben. Dann die Person / an wölche Bucerus geschriben / ist dazumal des Herrn Lutheri Tischgenger gwesen. Dises kan mit des Buceri vnd Capitonis handtschrifften bewisen werden.

Auß diser gantzen handlung ist offenbar / das D. Luther in dem handel vom heiligen Nachtmal kein haarbreit von seiner vorigen Christlichen Lehr (wölche in der ersten Augspurgischen Confession begriffen) abgewichen: das er auch den geringsten Zwinglischen Irrthumb in diser gantzen für geloffnen handlung weder gebillichet noch angenommen. Derwegen ist es ein grosse Boßheit / daß Ambrosius Vuolfius dise angefangne Concordisach dahin zeucht vnd wendet / als ob D. Luther zu den Zwinglischen getretten / also sein Lehr geendert / vnd seine Streitschrifften cassiert

Scyllam noluerunt vitare crassioris imaginationis de praesentia Domini in coena, incidisse in Charybdin negatae pręsentiae & manducationis Sacramentalis. Hi veritatem ipsam syncerè & commodè docent, missa omni collatione cùm priùs dictis. Das ist / der grösser vnnd besser theil bekent frei / daß er hab wöllen fliehen die ein gefahr / darmit er nicht jme ein grobe weise der gegenwertigkeit Christi im Nachtmal einbildet / vnd sey in die ander Gefahr gerathen / daß er die gegenwertigkeit (Christi) vnnd das Sacramentlich essen geleugnet hab. Dise lehren die Warheit rein vnd recht / vnd nemen sich nichts an / was hieuor gelehrt worden sey. Biß hieher Bucerus.

Dise wort Capitonis vnnd Buceri geben zuerkennen / was sie beide mündtlich die Schweitzer zubereden vnderstanden: vnd was sie auff dem andern theil Lutherum durch mittelperson berichtet haben. Dann die Person / an wölche Bucerus geschriben / ist dazumal des Herrn Lutheri Tischgenger gwesen. Dises kan mit des Buceri vñ Capitonis handtschrifftẽ bewisen werdẽ.

Auß diser gantzen handlung ist offenbar / das D. Luther in dem handel vom heiligen Nachtmal kein haarbreit von seiner vorigen Christlichen Lehr (wölche in der ersten Augspurgischen Confession begriffen) abgewichen: das er auch den geringsten Zwinglischen Irrthumb in diser gantzen für geloffnen handlung weder gebillichet noch angenom̃en. Derwegen ist es ein grosse Boßheit / daß Ambrosius Vuolfius dise angefangne Concordisach dahin zeucht vnd wendet / als ob D. Luther zu den Zwinglischen getretten / also sein Lehr geendert / vñ seine Streitschrifften cassiert

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0088" n="76"/>
Scyllam noluerunt vitare                      crassioris imaginationis de praesentia Domini in coena, incidisse in Charybdin                      negatae pr&#x0119;sentiae &amp; manducationis Sacramentalis. Hi veritatem ipsam syncerè                      &amp; commodè docent, missa omni collatione cùm priùs dictis. Das ist / der                      grösser vnnd besser theil bekent frei / daß er hab wöllen fliehen die ein gefahr                      / darmit er nicht jme ein grobe weise der gegenwertigkeit Christi im Nachtmal                      einbildet / vnd sey in die ander Gefahr gerathen / daß er die gegenwertigkeit                      (Christi) vnnd das Sacramentlich essen geleugnet hab. Dise lehren die Warheit                      rein vnd recht / vnd nemen sich nichts an / was hieuor gelehrt worden sey. Biß                      hieher Bucerus.</p>
        <p>Dise wort Capitonis vnnd Buceri geben zuerkennen / was sie beide mündtlich die                      Schweitzer zubereden vnderstanden: vnd was sie auff dem andern theil Lutherum                      durch mittelperson berichtet haben. Dann die Person / an wölche Bucerus                      geschriben / ist dazumal des Herrn Lutheri Tischgenger gwesen. Dises kan mit des                      Buceri vn&#x0303; Capitonis handtschriffte&#x0303; bewisen                          werde&#x0303;.</p>
        <p>Auß diser gantzen handlung ist offenbar / das D. Luther in dem handel vom                      heiligen Nachtmal kein haarbreit von seiner vorigen Christlichen Lehr (wölche in                      der ersten Augspurgischen Confession begriffen) abgewichen: das er auch den                      geringsten Zwinglischen Irrthumb in diser gantzen für geloffnen handlung weder                      gebillichet noch angenom&#x0303;en. Derwegen ist es ein grosse Boßheit /                      daß Ambrosius Vuolfius dise angefangne Concordisach dahin zeucht vnd wendet /                      als ob D. Luther zu den Zwinglischen getretten / also sein Lehr geendert / vn&#x0303; seine Streitschrifften cassiert
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[76/0088] Scyllam noluerunt vitare crassioris imaginationis de praesentia Domini in coena, incidisse in Charybdin negatae pręsentiae & manducationis Sacramentalis. Hi veritatem ipsam syncerè & commodè docent, missa omni collatione cùm priùs dictis. Das ist / der grösser vnnd besser theil bekent frei / daß er hab wöllen fliehen die ein gefahr / darmit er nicht jme ein grobe weise der gegenwertigkeit Christi im Nachtmal einbildet / vnd sey in die ander Gefahr gerathen / daß er die gegenwertigkeit (Christi) vnnd das Sacramentlich essen geleugnet hab. Dise lehren die Warheit rein vnd recht / vnd nemen sich nichts an / was hieuor gelehrt worden sey. Biß hieher Bucerus. Dise wort Capitonis vnnd Buceri geben zuerkennen / was sie beide mündtlich die Schweitzer zubereden vnderstanden: vnd was sie auff dem andern theil Lutherum durch mittelperson berichtet haben. Dann die Person / an wölche Bucerus geschriben / ist dazumal des Herrn Lutheri Tischgenger gwesen. Dises kan mit des Buceri vñ Capitonis handtschrifftẽ bewisen werdẽ. Auß diser gantzen handlung ist offenbar / das D. Luther in dem handel vom heiligen Nachtmal kein haarbreit von seiner vorigen Christlichen Lehr (wölche in der ersten Augspurgischen Confession begriffen) abgewichen: das er auch den geringsten Zwinglischen Irrthumb in diser gantzen für geloffnen handlung weder gebillichet noch angenom̃en. Derwegen ist es ein grosse Boßheit / daß Ambrosius Vuolfius dise angefangne Concordisach dahin zeucht vnd wendet / als ob D. Luther zu den Zwinglischen getretten / also sein Lehr geendert / vñ seine Streitschrifften cassiert

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_widerlegung_1580
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_widerlegung_1580/88
Zitationshilfe: Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580, S. 76. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_widerlegung_1580/88>, abgerufen am 23.11.2024.