Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580.

Bild:
<< vorherige Seite

ten an Lutherum, des Zuinglij nichts angenommen / noch seine Schrifften zuuerthe dingen vnderfangen. Darumb hetten sie sich auch billich hernacher des Zuinglij Person oder Bücher nichts annemen sollen. Aber es haben noch im selbigen Jar die Zwinglische Idem ibidem. Kirchendiener zu Zürich im Monat Augusto an D. Luthern geschriben / vnd jm zugemuttet / er solte für ohin des Zuinglij verschonen / vnnd jne vnangetastet lassen.

Da nun Lutherus gesehen / daß die Zürchische Theologen noch den Zwinglium vnnd seine falsche Lehr im hertzen vnd busem hetten / vnnd nicht leiden mochten / das auch ein grosser grober Irrthumb des Zwinglij gestrafft würde / hat er leichlich ermessen können / wie ernst jnen hieuor mit der Concordi gewesen: vnnd wol mercken können / was entlich darauß werden wolte. Derwegen er jnen auch auff jr schreiben kein antwort geben. Dann er wol verstanden / dz die Zürchische Kirchendiener sich vnderstehn würden / ja also bar sich vnderstünden / des Zwinglij jrrige vnnd lösterliche Lehr zuuerthädingen vnnd außzubreitten. Vnd hat nichts anders sich zuuersehen gehapt / dann das der Zuinglianismus vnder dem schein der gemachten Concordi / je lenger je weitter vnd beschwärlicher vmb sich fressen würde. Derwegen er auch hernach Anno 42. in eim Büchlin wider dieLauat. fol. 31. Türcken / des Zwinglij / vnnd deren / so seinem Irrthumb anhengig / meldung gethon / vnd trewlich vor jnen gewarnet. Hernach Anno 43. hat ChristophorusLauat. fol. 32. Froschower / ein Buchtrucker zu Zürch / dem Herrn Luthero ein new transferierte / vnd new getruck -

ten an Lutherum, des Zuinglij nichts angenommen / noch seine Schrifften zuuerthe dingen vnderfangen. Darumb hetten sie sich auch billich hernacher des Zuinglij Person oder Bücher nichts annemen sollen. Aber es haben noch im selbigen Jar die Zwinglische Idem ibidem. Kirchendiener zu Zürich im Monat Augusto an D. Luthern geschriben / vnd jm zugemuttet / er solte für ohin des Zuinglij verschonen / vnnd jne vnangetastet lassen.

Da nun Lutherus gesehen / daß die Zürchische Theologen noch den Zwinglium vnnd seine falsche Lehr im hertzen vnd busem hetten / vnnd nicht leiden mochten / das auch ein grosser grober Irrthumb des Zwinglij gestrafft würde / hat er leichlich ermessen können / wie ernst jnen hieuor mit der Concordi gewesen: vnnd wol mercken können / was entlich darauß werden wolte. Derwegen er jnen auch auff jr schreiben kein antwort geben. Dann er wol verstanden / dz die Zürchische Kirchendiener sich vnderstehn würden / ja also bar sich vnderstünden / des Zwinglij jrrige vnnd lösterliche Lehr zuuerthädingen vnnd außzubreitten. Vnd hat nichts anders sich zuuersehen gehapt / dann das der Zuinglianismus vnder dem schein der gemachten Concordi / je lenger je weitter vnd beschwärlicher vmb sich fressen würde. Derwegen er auch hernach Anno 42. in eim Büchlin wider dieLauat. fol. 31. Türcken / des Zwinglij / vnnd deren / so seinem Irrthumb anhengig / meldung gethon / vnd trewlich vor jnen gewarnet. Hernach Anno 43. hat ChristophorusLauat. fol. 32. Froschower / ein Buchtrucker zu Zürch / dem Herrn Luthero ein new transferierte / vñ new getruck -

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0091" n="79"/>
ten an                      Lutherum, des Zuinglij nichts angenommen / noch seine Schrifften zuuerthe dingen                      vnderfangen. Darumb hetten sie sich auch billich hernacher des Zuinglij Person                      oder Bücher nichts annemen sollen. Aber es haben noch im selbigen Jar die                          Zwinglische<note place="right"><hi rendition="#i">Idem ibidem.</hi></note> Kirchendiener zu Zürich im Monat Augusto an D. Luthern geschriben / vnd                      jm zugemuttet / er solte für ohin des Zuinglij verschonen / vnnd jne                      vnangetastet lassen.</p>
        <p>Da nun Lutherus gesehen / daß die Zürchische Theologen noch den Zwinglium vnnd                      seine falsche Lehr im hertzen vnd busem hetten / vnnd nicht leiden mochten / das                      auch ein grosser grober Irrthumb des Zwinglij gestrafft würde / hat er leichlich                      ermessen können / wie ernst jnen hieuor mit der Concordi gewesen: vnnd wol                      mercken können / was entlich darauß werden wolte. Derwegen er jnen auch auff jr                      schreiben kein antwort geben. Dann er wol verstanden / dz die Zürchische                      Kirchendiener sich vnderstehn würden / ja also bar sich vnderstünden / des                      Zwinglij jrrige vnnd lösterliche Lehr zuuerthädingen vnnd außzubreitten. Vnd hat                      nichts anders sich zuuersehen gehapt / dann das der Zuinglianismus vnder dem                      schein der gemachten Concordi / je lenger je weitter vnd beschwärlicher vmb sich                      fressen würde. Derwegen er auch hernach Anno 42. in eim Büchlin wider die<note place="right"><hi rendition="#i">Lauat. fol.</hi> 31.</note> Türcken                      / des Zwinglij / vnnd deren / so seinem Irrthumb anhengig / meldung gethon / vnd                      trewlich vor jnen gewarnet. Hernach Anno 43. hat Christophorus<note place="right"><hi rendition="#i">Lauat. fol.</hi> 32.</note>                      Froschower / ein Buchtrucker zu Zürch / dem Herrn Luthero ein new transferierte                      / vn&#x0303; new getruck -
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[79/0091] ten an Lutherum, des Zuinglij nichts angenommen / noch seine Schrifften zuuerthe dingen vnderfangen. Darumb hetten sie sich auch billich hernacher des Zuinglij Person oder Bücher nichts annemen sollen. Aber es haben noch im selbigen Jar die Zwinglische Kirchendiener zu Zürich im Monat Augusto an D. Luthern geschriben / vnd jm zugemuttet / er solte für ohin des Zuinglij verschonen / vnnd jne vnangetastet lassen. Idem ibidem. Da nun Lutherus gesehen / daß die Zürchische Theologen noch den Zwinglium vnnd seine falsche Lehr im hertzen vnd busem hetten / vnnd nicht leiden mochten / das auch ein grosser grober Irrthumb des Zwinglij gestrafft würde / hat er leichlich ermessen können / wie ernst jnen hieuor mit der Concordi gewesen: vnnd wol mercken können / was entlich darauß werden wolte. Derwegen er jnen auch auff jr schreiben kein antwort geben. Dann er wol verstanden / dz die Zürchische Kirchendiener sich vnderstehn würden / ja also bar sich vnderstünden / des Zwinglij jrrige vnnd lösterliche Lehr zuuerthädingen vnnd außzubreitten. Vnd hat nichts anders sich zuuersehen gehapt / dann das der Zuinglianismus vnder dem schein der gemachten Concordi / je lenger je weitter vnd beschwärlicher vmb sich fressen würde. Derwegen er auch hernach Anno 42. in eim Büchlin wider die Türcken / des Zwinglij / vnnd deren / so seinem Irrthumb anhengig / meldung gethon / vnd trewlich vor jnen gewarnet. Hernach Anno 43. hat Christophorus Froschower / ein Buchtrucker zu Zürch / dem Herrn Luthero ein new transferierte / vñ new getruck - Lauat. fol. 31. Lauat. fol. 32.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_widerlegung_1580
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_widerlegung_1580/91
Zitationshilfe: Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580, S. 79. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_widerlegung_1580/91>, abgerufen am 23.11.2024.