Mangoldt, Hans von: Die Lehre vom Unternehmergewinn. Leipzig, 1855.und aus diesem Grunde durfte er auch hier nicht übergangen Endlich ergiebt sich für die obige Regel, sobald man ihre und aus dieſem Grunde durfte er auch hier nicht uͤbergangen Endlich ergiebt ſich fuͤr die obige Regel, ſobald man ihre <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0101" n="89"/> und aus dieſem Grunde durfte er auch hier nicht uͤbergangen<lb/> werden.</p><lb/> <p>Endlich ergiebt ſich fuͤr die obige Regel, ſobald man ihre<lb/> tiefere Begruͤndung ins Auge faßt, noch eine dritte Beſchraͤnkung,<lb/> auf welche namentlich auch v. Thuͤnen ſchon aufmerkſam gemacht<lb/> hat. Die Regel bezieht ſich naͤmlich nicht auf das objective Maß,<lb/> ſondern auf die ſubjective Schaͤtzung von Productionsaufwand<lb/> und Erſatz. Wenn in einem gegebenen Falle die Moͤglichkeit,<lb/> der gebrachten Opfer verluſtig zu gehen, eben ſo groß iſt, wie<lb/> die Moͤglichkeit eines gelingenden Erfolgs, ſo verlangt man mit<lb/> Recht, daß im letztern Falle der Erfolg auch doppelt ſo groß<lb/> ſei, wie der moͤgliche Verluſt, aber doppelt nicht ſeiner objectiven<lb/> Groͤße, ſondern ſeiner ſubjectiven Bedeutung nach, was etwas<lb/> durchaus Verſchiedenes ſein kann. Denn nicht ſelten tritt der<lb/> Fall ein, daß der Schmerz uͤber einen erlittenen Verluſt zu der<lb/> Freude uͤber einen gemachten Gewinn nicht in demſelben Ver-<lb/> haͤltniſſe ſteht, wie die Tauſchwerthsgroͤßen, welche Gewinn und<lb/> Verluſt ausdruͤcken. Der Verluſt einer Kuh z. B., die 40 Tha-<lb/> ler werth iſt, legt dem, der mit ſeinem Unterhalte auf ſie<lb/> gewieſen iſt, haͤrtere Entbehrungen auf, als ihm ein Gewinn von<lb/> 40 Thalern Befriedigung gewaͤhrt. Von dem, was Jemand<lb/> Entbehrliches beſitzt, mag er ſchon Etwas an eine Unterneh-<lb/> mung wagen, ſelbſt wenn der moͤgliche Ertrag der Gewinnswahr-<lb/> ſcheinlichkeit nicht vollkommen entſpricht. Wenn ein Mann, der<lb/> ſein reichliches Auskommen beſitzt, ein Loos in der Lotterie ſpielt,<lb/> ſo wird man ihn noch keinen ſchlechten Wirthſchafter nennen<lb/> duͤrfen, obwohl der Geſammtbetrag der Gewinne dem der Ein-<lb/> ſaͤtze nicht gleichkommt. Umgekehrt wird derjenige, der ſein<lb/> ganzes Vermoͤgen aufs Spiel ſetzt, ſelbſt dann unwirthſchaftlich<lb/> handeln, wenn die groͤßere Wahrſcheinlichkeit vorhanden iſt, daß<lb/> er eine weit bedeutendere Summe zuruͤck erhalten werde. Denn<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [89/0101]
und aus dieſem Grunde durfte er auch hier nicht uͤbergangen
werden.
Endlich ergiebt ſich fuͤr die obige Regel, ſobald man ihre
tiefere Begruͤndung ins Auge faßt, noch eine dritte Beſchraͤnkung,
auf welche namentlich auch v. Thuͤnen ſchon aufmerkſam gemacht
hat. Die Regel bezieht ſich naͤmlich nicht auf das objective Maß,
ſondern auf die ſubjective Schaͤtzung von Productionsaufwand
und Erſatz. Wenn in einem gegebenen Falle die Moͤglichkeit,
der gebrachten Opfer verluſtig zu gehen, eben ſo groß iſt, wie
die Moͤglichkeit eines gelingenden Erfolgs, ſo verlangt man mit
Recht, daß im letztern Falle der Erfolg auch doppelt ſo groß
ſei, wie der moͤgliche Verluſt, aber doppelt nicht ſeiner objectiven
Groͤße, ſondern ſeiner ſubjectiven Bedeutung nach, was etwas
durchaus Verſchiedenes ſein kann. Denn nicht ſelten tritt der
Fall ein, daß der Schmerz uͤber einen erlittenen Verluſt zu der
Freude uͤber einen gemachten Gewinn nicht in demſelben Ver-
haͤltniſſe ſteht, wie die Tauſchwerthsgroͤßen, welche Gewinn und
Verluſt ausdruͤcken. Der Verluſt einer Kuh z. B., die 40 Tha-
ler werth iſt, legt dem, der mit ſeinem Unterhalte auf ſie
gewieſen iſt, haͤrtere Entbehrungen auf, als ihm ein Gewinn von
40 Thalern Befriedigung gewaͤhrt. Von dem, was Jemand
Entbehrliches beſitzt, mag er ſchon Etwas an eine Unterneh-
mung wagen, ſelbſt wenn der moͤgliche Ertrag der Gewinnswahr-
ſcheinlichkeit nicht vollkommen entſpricht. Wenn ein Mann, der
ſein reichliches Auskommen beſitzt, ein Loos in der Lotterie ſpielt,
ſo wird man ihn noch keinen ſchlechten Wirthſchafter nennen
duͤrfen, obwohl der Geſammtbetrag der Gewinne dem der Ein-
ſaͤtze nicht gleichkommt. Umgekehrt wird derjenige, der ſein
ganzes Vermoͤgen aufs Spiel ſetzt, ſelbſt dann unwirthſchaftlich
handeln, wenn die groͤßere Wahrſcheinlichkeit vorhanden iſt, daß
er eine weit bedeutendere Summe zuruͤck erhalten werde. Denn
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |