Mangoldt, Hans von: Die Lehre vom Unternehmergewinn. Leipzig, 1855.nehmerlohn und Unternehmerzins im Gegensatze zum Miethlohn III. Von der Unternehmerrente. Mit der Gefahrprämie und der Entschädigung für per- Sobald zu einer Production irgend ein Element noth- nehmerlohn und Unternehmerzins im Gegenſatze zum Miethlohn III. Von der Unternehmerrente. Mit der Gefahrpraͤmie und der Entſchaͤdigung fuͤr per- Sobald zu einer Production irgend ein Element noth- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0121" n="109"/> nehmerlohn und Unternehmerzins im Gegenſatze zum Miethlohn<lb/> und Miethzins, zum Unternehmergewinn. Die Verdingbarkeit<lb/> der Productivkraͤfte haͤngt von dem jeweiligen Stande der Cultur<lb/> ab, und zwar pflegt ſich der Fortſchritt erſt in einer nahezu voll-<lb/> ſtaͤndigen Allgemeinheit, dann in einer Beſchraͤnkung und end-<lb/> lich wieder in einer Ausdehnung dieſer Verdingbarkeit zu charak-<lb/> teriſiren. Arbeits- und Capitalkraͤfte machen in dieſer Bezie-<lb/> hung die gleichen Phaſen durch, ſie unterſcheiden ſich aber da-<lb/> durch, daß die letzteren verdungen ſich ebenſo vollſtaͤndig aus-<lb/> beuten laſſen, wie von den Eigenthuͤmern ſelbſt, daß ein Theil<lb/> der Wirkſamkeit der erſtern dagegen von der Verwendung auf<lb/> eigne Rechnung der Inhaber abhaͤngig zu bleiben pflegt. Die<lb/> Folge iſt, daß der Unternehmerzins die Neigung hat, ſich gaͤnz-<lb/> lich in Miethzins umzuwandeln, daß dagegen ein Theil des<lb/> Unternehmerlohns als ſolcher unter allen Verhaͤltniſſen fort-<lb/> beſteht. Die Hoͤhe des Unternehmerlohns und Unternehmer-<lb/> zinſes richtet ſich durchaus nach den naͤmlichen Geſetzen, wie die<lb/> Hoͤhe des Miethlohns und Miethzinſes, und gravitirt nach dem<lb/> naͤmlichen Normalpunkte, ſo daß die Verwandlung des einen in<lb/> den andern auf deſſen Betrag ohne Einfluß bleibt. Nur pflegen<lb/> die gravitirenden Bewegungen beim Unternehmerlohn und -Zins<lb/> weniger energiſch zu ſein, wie beim Miethlohn und -Zins.</p> </div><lb/> <div n="2"> <head><hi rendition="#aq">III.</hi><hi rendition="#g">Von der Unternehmerrente</hi>.</head><lb/> <p>Mit der Gefahrpraͤmie und der Entſchaͤdigung fuͤr per-<lb/> ſoͤnliche Leiſtungen iſt jedoch der Unternehmergewinn noch nicht<lb/> erſchoͤpft. Es kommt noch ein dritter Beſtandtheil hinzu, der<lb/> weſentlich die Natur einer Rente traͤgt und den wir daher auch<lb/><hi rendition="#g">Unternehmerrente</hi> nennen.</p><lb/> <p>Sobald zu einer Production irgend ein Element noth-<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [109/0121]
nehmerlohn und Unternehmerzins im Gegenſatze zum Miethlohn
und Miethzins, zum Unternehmergewinn. Die Verdingbarkeit
der Productivkraͤfte haͤngt von dem jeweiligen Stande der Cultur
ab, und zwar pflegt ſich der Fortſchritt erſt in einer nahezu voll-
ſtaͤndigen Allgemeinheit, dann in einer Beſchraͤnkung und end-
lich wieder in einer Ausdehnung dieſer Verdingbarkeit zu charak-
teriſiren. Arbeits- und Capitalkraͤfte machen in dieſer Bezie-
hung die gleichen Phaſen durch, ſie unterſcheiden ſich aber da-
durch, daß die letzteren verdungen ſich ebenſo vollſtaͤndig aus-
beuten laſſen, wie von den Eigenthuͤmern ſelbſt, daß ein Theil
der Wirkſamkeit der erſtern dagegen von der Verwendung auf
eigne Rechnung der Inhaber abhaͤngig zu bleiben pflegt. Die
Folge iſt, daß der Unternehmerzins die Neigung hat, ſich gaͤnz-
lich in Miethzins umzuwandeln, daß dagegen ein Theil des
Unternehmerlohns als ſolcher unter allen Verhaͤltniſſen fort-
beſteht. Die Hoͤhe des Unternehmerlohns und Unternehmer-
zinſes richtet ſich durchaus nach den naͤmlichen Geſetzen, wie die
Hoͤhe des Miethlohns und Miethzinſes, und gravitirt nach dem
naͤmlichen Normalpunkte, ſo daß die Verwandlung des einen in
den andern auf deſſen Betrag ohne Einfluß bleibt. Nur pflegen
die gravitirenden Bewegungen beim Unternehmerlohn und -Zins
weniger energiſch zu ſein, wie beim Miethlohn und -Zins.
III. Von der Unternehmerrente.
Mit der Gefahrpraͤmie und der Entſchaͤdigung fuͤr per-
ſoͤnliche Leiſtungen iſt jedoch der Unternehmergewinn noch nicht
erſchoͤpft. Es kommt noch ein dritter Beſtandtheil hinzu, der
weſentlich die Natur einer Rente traͤgt und den wir daher auch
Unternehmerrente nennen.
Sobald zu einer Production irgend ein Element noth-
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |