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Mangoldt, Hans von: Die Lehre vom Unternehmergewinn. Leipzig, 1855.

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das Unternehmerinteresse ihren productiven Fähigkeiten giebt,
billiger produciren lernen, als dieß bisher möglich war, und
ein ganz ähnlicher Fall ist es mit der Großunternehmerrente,
die auch nur da entsteht, wo sich einem Theile der Unternehmer
durch Ausdehnung ihres Betriebes die Möglichkeit billigerer
Production eröffnet. Beide treten daher keineswegs erst bei
steigenden Productenpreisen ein, vielmehr werden sie, nament-
lich die erstere, häufig erst dadurch hervorgerufen, daß die Be-
drängniß des Geschäfts die Unternehmer nöthigt, auf alle Mittel
der Verbesserung der Production zu sinnen. Der Theil der
Unternehmer, welcher sich auf diese Weise eine Rente verdient,
spornt nun die übrigen zu ähnlichen Anstrengungen an, und
das vermehrte Angebot, welches dadurch entsteht, führt natur-
gemäß eine Verminderung der Preise herbei.

Hierin liegt die Kritik für alle diejenigen Vorschläge,
welche in der Absicht, sei es die Productenpreise zu vermindern,
sei es den Antheil der übrigen Productionsfactoren, namentlich
der Arbeit zu vergrößern, darauf gerichtet sind, den Unter-
nehmergewinn künstlich zu beschränken oder wohl selbst den
unternehmungsweisen Geschäftsbetrieb überhaupt zu beseitigen.
Bei allen diesen Vorschlägen ist es die stillschweigende oder aus-
gesprochene Voraussetzung, daß die Unternehmer die Preise der
Güter, die sie produciren, auf einer Höhe halten, die ihnen
neben der den Umständen entsprechenden Entschädigung für die
gelaufne Gefahr und für die in die Unternehmung verwandten
Capitalnutzungen und Arbeitsleistungen noch ein weiteres Ein-
kommen, also eine Rente abwirft, auf die sie eigentlich keinen
Anspruch haben und die sie also gewissermaßen aus der Tasche
ihrer Productionsgehülfen oder der Ausnutzer ziehen. Diese
Voraussetzung hat aber mit der Benachtheiligung der Produc-
tionsgehülfen nicht das Mindeste zu schaffen. Ein Druck des

das Unternehmerintereſſe ihren productiven Faͤhigkeiten giebt,
billiger produciren lernen, als dieß bisher moͤglich war, und
ein ganz aͤhnlicher Fall iſt es mit der Großunternehmerrente,
die auch nur da entſteht, wo ſich einem Theile der Unternehmer
durch Ausdehnung ihres Betriebes die Moͤglichkeit billigerer
Production eroͤffnet. Beide treten daher keineswegs erſt bei
ſteigenden Productenpreiſen ein, vielmehr werden ſie, nament-
lich die erſtere, haͤufig erſt dadurch hervorgerufen, daß die Be-
draͤngniß des Geſchaͤfts die Unternehmer noͤthigt, auf alle Mittel
der Verbeſſerung der Production zu ſinnen. Der Theil der
Unternehmer, welcher ſich auf dieſe Weiſe eine Rente verdient,
ſpornt nun die uͤbrigen zu aͤhnlichen Anſtrengungen an, und
das vermehrte Angebot, welches dadurch entſteht, fuͤhrt natur-
gemaͤß eine Verminderung der Preiſe herbei.

Hierin liegt die Kritik fuͤr alle diejenigen Vorſchlaͤge,
welche in der Abſicht, ſei es die Productenpreiſe zu vermindern,
ſei es den Antheil der uͤbrigen Productionsfactoren, namentlich
der Arbeit zu vergroͤßern, darauf gerichtet ſind, den Unter-
nehmergewinn kuͤnſtlich zu beſchraͤnken oder wohl ſelbſt den
unternehmungsweiſen Geſchaͤftsbetrieb uͤberhaupt zu beſeitigen.
Bei allen dieſen Vorſchlaͤgen iſt es die ſtillſchweigende oder aus-
geſprochene Vorausſetzung, daß die Unternehmer die Preiſe der
Guͤter, die ſie produciren, auf einer Hoͤhe halten, die ihnen
neben der den Umſtaͤnden entſprechenden Entſchaͤdigung fuͤr die
gelaufne Gefahr und fuͤr die in die Unternehmung verwandten
Capitalnutzungen und Arbeitsleiſtungen noch ein weiteres Ein-
kommen, alſo eine Rente abwirft, auf die ſie eigentlich keinen
Anſpruch haben und die ſie alſo gewiſſermaßen aus der Taſche
ihrer Productionsgehuͤlfen oder der Ausnutzer ziehen. Dieſe
Vorausſetzung hat aber mit der Benachtheiligung der Produc-
tionsgehuͤlfen nicht das Mindeſte zu ſchaffen. Ein Druck des

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[142/0154] das Unternehmerintereſſe ihren productiven Faͤhigkeiten giebt, billiger produciren lernen, als dieß bisher moͤglich war, und ein ganz aͤhnlicher Fall iſt es mit der Großunternehmerrente, die auch nur da entſteht, wo ſich einem Theile der Unternehmer durch Ausdehnung ihres Betriebes die Moͤglichkeit billigerer Production eroͤffnet. Beide treten daher keineswegs erſt bei ſteigenden Productenpreiſen ein, vielmehr werden ſie, nament- lich die erſtere, haͤufig erſt dadurch hervorgerufen, daß die Be- draͤngniß des Geſchaͤfts die Unternehmer noͤthigt, auf alle Mittel der Verbeſſerung der Production zu ſinnen. Der Theil der Unternehmer, welcher ſich auf dieſe Weiſe eine Rente verdient, ſpornt nun die uͤbrigen zu aͤhnlichen Anſtrengungen an, und das vermehrte Angebot, welches dadurch entſteht, fuͤhrt natur- gemaͤß eine Verminderung der Preiſe herbei. Hierin liegt die Kritik fuͤr alle diejenigen Vorſchlaͤge, welche in der Abſicht, ſei es die Productenpreiſe zu vermindern, ſei es den Antheil der uͤbrigen Productionsfactoren, namentlich der Arbeit zu vergroͤßern, darauf gerichtet ſind, den Unter- nehmergewinn kuͤnſtlich zu beſchraͤnken oder wohl ſelbſt den unternehmungsweiſen Geſchaͤftsbetrieb uͤberhaupt zu beſeitigen. Bei allen dieſen Vorſchlaͤgen iſt es die ſtillſchweigende oder aus- geſprochene Vorausſetzung, daß die Unternehmer die Preiſe der Guͤter, die ſie produciren, auf einer Hoͤhe halten, die ihnen neben der den Umſtaͤnden entſprechenden Entſchaͤdigung fuͤr die gelaufne Gefahr und fuͤr die in die Unternehmung verwandten Capitalnutzungen und Arbeitsleiſtungen noch ein weiteres Ein- kommen, alſo eine Rente abwirft, auf die ſie eigentlich keinen Anſpruch haben und die ſie alſo gewiſſermaßen aus der Taſche ihrer Productionsgehuͤlfen oder der Ausnutzer ziehen. Dieſe Vorausſetzung hat aber mit der Benachtheiligung der Produc- tionsgehuͤlfen nicht das Mindeſte zu ſchaffen. Ein Druck des

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Zitationshilfe: Mangoldt, Hans von: Die Lehre vom Unternehmergewinn. Leipzig, 1855, S. 142. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mangoldt_unternehmergewinn_1855/154>, abgerufen am 04.12.2024.