Mangoldt, Hans von: Die Lehre vom Unternehmergewinn. Leipzig, 1855.in geringerem Umfange, bald gar nicht vom Unternehmergewinn Die Lohneinbuße im Allgemeinen hat insofern eine weit in geringerem Umfange, bald gar nicht vom Unternehmergewinn Die Lohneinbuße im Allgemeinen hat inſofern eine weit <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0158" n="146"/> in geringerem Umfange, bald gar nicht vom Unternehmergewinn<lb/> in Abzug zu bringen iſt. Und ebenſo wie dort der Uebergang<lb/> von Unternehmerlohnrente in Miethlohnrente im Allgemeinen als<lb/> ohne unmittelbaren Einfluß auf die Hoͤhe der Rente hat bezeich-<lb/> net werden koͤnnen, ſo zeigt es ſich auch hier fuͤr den Betrag<lb/> der Lohneinbuße im Ganzen gleichguͤltig, ob ſie am Miethlohn<lb/> oder am Unternehmerlohn erlitten wird, da dieß in Bezug auf<lb/> das Angebot der betreffenden Faͤhigkeiten keinen Unterſchied be-<lb/> gruͤndet. Nur inſofern die Unternehmerlohneinbuße nicht ſo klar<lb/> zu Tage tritt, als die Miethlohneinbuße, mag die Menge der<lb/> disponibeln Unternehmerleiſtungen mitunter wohl langſamer auf<lb/> ihr natuͤrliches Niveau zuruͤckgehn, als die der Miethleiſtungen.<lb/> Doch iſt der Unterſchied hier jedenfalls geringer als bei der<lb/> Lohnrente, da die Unternehmer kein Intereſſe dabei haben, ihre<lb/> Einbuße zu verheimlichen.</p><lb/> <p>Die Lohneinbuße im Allgemeinen hat inſofern eine weit<lb/> beſchraͤnktere Bedeutung, wie die Lohnrente, als ſie, waͤhrend<lb/> der Steigerung der letzteren kein abſolutes Ziel geſetzt iſt, nie-<lb/> mals weiter gehen kann, als bis zu einem Punkte, wo immer<lb/> noch ein Lohn beſteht, der zwar im Verhaͤltniß zu andern Loͤhnen<lb/> unvortheilhaft ſein mag, aber doch immer noch eine Entſchaͤdigung<lb/> fuͤr die Anwendung der Arbeitskraft bildet. Je weniger eine<lb/> Arbeitsfaͤhigkeit Freiheit beſitzt, ſich zu bethaͤtigen, einen je ſpe-<lb/> cielleren Charakter ſie hat, je ſchwankender und zufaͤlliger das<lb/> Beduͤrfniß iſt, dem ſie dient, und je weniger ihr Inhaber ſich in<lb/> der Lage befindet, ſie ruhen zu laſſen, deſto eher wird eine<lb/> Lohneinbuße eintreten. Deßhalb vermindert ſich dieſelbe mit der<lb/> allmaͤligen Entfeſſelung der Verkehrsverhaͤltniſſe, den Fortſchritten<lb/> einer allſeitigen Bildung, der Verallgemeinerung und Con-<lb/> ſolidirung der Beduͤrfniſſe und der Vermehrung des Wohlſtandes,<lb/> kurz mit der allgemeinen Culturentwickelung, die alle dieſe Er-<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [146/0158]
in geringerem Umfange, bald gar nicht vom Unternehmergewinn
in Abzug zu bringen iſt. Und ebenſo wie dort der Uebergang
von Unternehmerlohnrente in Miethlohnrente im Allgemeinen als
ohne unmittelbaren Einfluß auf die Hoͤhe der Rente hat bezeich-
net werden koͤnnen, ſo zeigt es ſich auch hier fuͤr den Betrag
der Lohneinbuße im Ganzen gleichguͤltig, ob ſie am Miethlohn
oder am Unternehmerlohn erlitten wird, da dieß in Bezug auf
das Angebot der betreffenden Faͤhigkeiten keinen Unterſchied be-
gruͤndet. Nur inſofern die Unternehmerlohneinbuße nicht ſo klar
zu Tage tritt, als die Miethlohneinbuße, mag die Menge der
disponibeln Unternehmerleiſtungen mitunter wohl langſamer auf
ihr natuͤrliches Niveau zuruͤckgehn, als die der Miethleiſtungen.
Doch iſt der Unterſchied hier jedenfalls geringer als bei der
Lohnrente, da die Unternehmer kein Intereſſe dabei haben, ihre
Einbuße zu verheimlichen.
Die Lohneinbuße im Allgemeinen hat inſofern eine weit
beſchraͤnktere Bedeutung, wie die Lohnrente, als ſie, waͤhrend
der Steigerung der letzteren kein abſolutes Ziel geſetzt iſt, nie-
mals weiter gehen kann, als bis zu einem Punkte, wo immer
noch ein Lohn beſteht, der zwar im Verhaͤltniß zu andern Loͤhnen
unvortheilhaft ſein mag, aber doch immer noch eine Entſchaͤdigung
fuͤr die Anwendung der Arbeitskraft bildet. Je weniger eine
Arbeitsfaͤhigkeit Freiheit beſitzt, ſich zu bethaͤtigen, einen je ſpe-
cielleren Charakter ſie hat, je ſchwankender und zufaͤlliger das
Beduͤrfniß iſt, dem ſie dient, und je weniger ihr Inhaber ſich in
der Lage befindet, ſie ruhen zu laſſen, deſto eher wird eine
Lohneinbuße eintreten. Deßhalb vermindert ſich dieſelbe mit der
allmaͤligen Entfeſſelung der Verkehrsverhaͤltniſſe, den Fortſchritten
einer allſeitigen Bildung, der Verallgemeinerung und Con-
ſolidirung der Beduͤrfniſſe und der Vermehrung des Wohlſtandes,
kurz mit der allgemeinen Culturentwickelung, die alle dieſe Er-
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |