Mangoldt, Hans von: Die Lehre vom Unternehmergewinn. Leipzig, 1855.scheinungen hervorzurufen pflegt, und wenn sie andererseits frei- Im Gegensatz zur Zinsrente steht die Zinseinbuße, 1) So geht z. B. der anscheinend nicht seltene Fall, daß ein Unter- nehmer für die nämlichen Leistungen weniger Lohn erhält, als die in seinem Dienste stehenden Arbeiter, den Unternehmergewinn eben darum nichts an, weil es sich um Leistungen handelt, welche auch durch Mietharbeiter ver- richtet werden können. 10 *
ſcheinungen hervorzurufen pflegt, und wenn ſie andererſeits frei- Im Gegenſatz zur Zinsrente ſteht die Zinseinbuße, 1) So geht z. B. der anſcheinend nicht ſeltene Fall, daß ein Unter- nehmer für die nämlichen Leiſtungen weniger Lohn erhält, als die in ſeinem Dienſte ſtehenden Arbeiter, den Unternehmergewinn eben darum nichts an, weil es ſich um Leiſtungen handelt, welche auch durch Mietharbeiter ver- richtet werden können. 10 *
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0159" n="147"/> ſcheinungen hervorzurufen pflegt, und wenn ſie andererſeits frei-<lb/> lich durch die mit der Vermehrung der Arbeitstheilung verbun-<lb/> denen groͤßern Einſeitigkeit der Ausbildung der Faͤhigkeiten ge-<lb/> foͤrdert wird, ſo geſchieht dieß doch im Allgemeinen nur voruͤber-<lb/> gehend und vermag die entgegengeſetzten Einfluͤſſe kaum aufzu-<lb/> wiegen. Als negativer Beſtandtheil des Unternehmergewinns,<lb/> als Unternehmerlohnuͤberfuͤllungseinbuße, wie wir ſie hier einzig<lb/> zu betrachten haben, kommt die Lohneinbuße auf den hoͤhern<lb/> Culturſtufen wegen der mehr und mehr ſich ausbreitenden Ver-<lb/> miethbarkeit der Arbeitsfaͤhigkeiten immer weniger in Betracht <note place="foot" n="1)">So geht z. B. der anſcheinend nicht ſeltene Fall, daß ein Unter-<lb/> nehmer für die nämlichen Leiſtungen weniger Lohn erhält, als die in ſeinem<lb/> Dienſte ſtehenden Arbeiter, den Unternehmergewinn eben darum nichts an,<lb/> weil es ſich um Leiſtungen handelt, welche auch durch Mietharbeiter ver-<lb/> richtet werden können.</note>.<lb/> Doch pflegt ſie auch bei entwickeltem Verkehr in Bezug auf die<lb/> ſelbſt hier noch nur durch die Unternehmer ſelbſt zu verwerthenden<lb/> Erwerbsfaͤhigkeiten ſich wenigſtens in einer Form geltend zu<lb/> machen. Dieſe Faͤhigkeiten ſind naͤmlich haͤufig das Reſultat<lb/> muͤhſam errungener und koſtſpieliger Erfahrungen und duͤrften<lb/> aus dieſem Grunde auf einen hohen Lohn Anſpruch machen.<lb/> Nichtsdeſtoweniger erhalten ſie ihn nur ſelten, weil die Con-<lb/> currenz des nachwachſenden Geſchlechts, das, auf den Schultern<lb/> ſeiner Vorgaͤnger ſtehend, ſich dieſe Erfahrungen ohne Muͤhe<lb/> und Koſten aneignet, dieß nicht geſtattet.</p><lb/> <p>Im Gegenſatz zur Zinsrente ſteht die <hi rendition="#g">Zinseinbuße</hi>,<lb/> die dann entſteht, wenn die Nutzungen, welche ein Capital<lb/> ſeiner concreten Natur nach gewaͤhren kann, im Preiſe ſinken,<lb/> ſei es weil ſie uͤberhaupt weniger begehrt werden, ſei es weil<lb/> ſie anderweit billiger beſchafft werden koͤnnen. Ihre Grenze hat<lb/> ſie da, wo der uͤbrig gelaſſene Zins die Erhaltung des Capitals<lb/> <fw place="bottom" type="sig">10 *</fw><lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [147/0159]
ſcheinungen hervorzurufen pflegt, und wenn ſie andererſeits frei-
lich durch die mit der Vermehrung der Arbeitstheilung verbun-
denen groͤßern Einſeitigkeit der Ausbildung der Faͤhigkeiten ge-
foͤrdert wird, ſo geſchieht dieß doch im Allgemeinen nur voruͤber-
gehend und vermag die entgegengeſetzten Einfluͤſſe kaum aufzu-
wiegen. Als negativer Beſtandtheil des Unternehmergewinns,
als Unternehmerlohnuͤberfuͤllungseinbuße, wie wir ſie hier einzig
zu betrachten haben, kommt die Lohneinbuße auf den hoͤhern
Culturſtufen wegen der mehr und mehr ſich ausbreitenden Ver-
miethbarkeit der Arbeitsfaͤhigkeiten immer weniger in Betracht 1).
Doch pflegt ſie auch bei entwickeltem Verkehr in Bezug auf die
ſelbſt hier noch nur durch die Unternehmer ſelbſt zu verwerthenden
Erwerbsfaͤhigkeiten ſich wenigſtens in einer Form geltend zu
machen. Dieſe Faͤhigkeiten ſind naͤmlich haͤufig das Reſultat
muͤhſam errungener und koſtſpieliger Erfahrungen und duͤrften
aus dieſem Grunde auf einen hohen Lohn Anſpruch machen.
Nichtsdeſtoweniger erhalten ſie ihn nur ſelten, weil die Con-
currenz des nachwachſenden Geſchlechts, das, auf den Schultern
ſeiner Vorgaͤnger ſtehend, ſich dieſe Erfahrungen ohne Muͤhe
und Koſten aneignet, dieß nicht geſtattet.
Im Gegenſatz zur Zinsrente ſteht die Zinseinbuße,
die dann entſteht, wenn die Nutzungen, welche ein Capital
ſeiner concreten Natur nach gewaͤhren kann, im Preiſe ſinken,
ſei es weil ſie uͤberhaupt weniger begehrt werden, ſei es weil
ſie anderweit billiger beſchafft werden koͤnnen. Ihre Grenze hat
ſie da, wo der uͤbrig gelaſſene Zins die Erhaltung des Capitals
1) So geht z. B. der anſcheinend nicht ſeltene Fall, daß ein Unter-
nehmer für die nämlichen Leiſtungen weniger Lohn erhält, als die in ſeinem
Dienſte ſtehenden Arbeiter, den Unternehmergewinn eben darum nichts an,
weil es ſich um Leiſtungen handelt, welche auch durch Mietharbeiter ver-
richtet werden können.
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