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Mangoldt, Hans von: Die Lehre vom Unternehmergewinn. Leipzig, 1855.

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erhöhte Ertrag nicht eine Folge der Natur des Capitals, son-
dern der Eigenschaften des Unternehmers ist, welche die Aus-
beutung des Capitals durch eine Hand ermöglichen. Die immer
mehr sich herausstellenden Vortheile concentrirter und massen-
hafter Production wirken bei fortschreitender Cultur auf den
Betrag dieser Rente erhöhend ein, dieser Einfluß wird aber
durch die größere Leichtigkeit des Credits und die Ausbildung
des Associationswesens in der Regel aufgewogen und selbst über-
wogen. Die Unternehmerrente i. e. S. oder Rente für die Ver-
einigung der nöthigen Arbeits- und Capitalkräfte endlich hat
lediglich in äußeren Verhältnissen ihren Grund und tritt daher
auf den höhern Culturstufen mehr und mehr zurück, indem es
hier für Diejenigen, die über die Productivkräfte der einen Art
verfügen, immer leichter wird, auch die der andern Art zur
Verfügung zu erhalten, wenn auch andererseits der größere Um-
fang und die reichere innere Ausbildung der Unternehmungen
die Vereinigung der Productionsfactoren zu einer immer schwie-
rigeren Aufgabe machen.

Der Unternehmerrente stehen diejenigen Verluste gegenüber,
die daraus hervorgehen, daß sich die Zahl der Unternehmer
bei vermindertem Begehr der betreffenden Producte nicht oder
nicht sogleich vermindern läßt. Die nämlichen Ursachen, welche
die Unternehmerrente nach Umfang und Bedeutung beschränken,
vermindern aber im Allgemeinen auch diese Unternehmerüber-
füllungseinbuße bei fortschreitender Entwickelung der Völker.

Wenn diese theoretischen Sätze wahr sind, so werden sie
auch der praktischen Bedeutung nicht entbehren. Diese im Ein-
zelnen zu verfolgen, liegt freilich außerhalb der Aufgabe und
der Grenzen dieser Schrift, doch mag es, um beispielsweise zu

erhoͤhte Ertrag nicht eine Folge der Natur des Capitals, ſon-
dern der Eigenſchaften des Unternehmers iſt, welche die Aus-
beutung des Capitals durch eine Hand ermoͤglichen. Die immer
mehr ſich herausſtellenden Vortheile concentrirter und maſſen-
hafter Production wirken bei fortſchreitender Cultur auf den
Betrag dieſer Rente erhoͤhend ein, dieſer Einfluß wird aber
durch die groͤßere Leichtigkeit des Credits und die Ausbildung
des Aſſociationsweſens in der Regel aufgewogen und ſelbſt uͤber-
wogen. Die Unternehmerrente i. e. S. oder Rente fuͤr die Ver-
einigung der noͤthigen Arbeits- und Capitalkraͤfte endlich hat
lediglich in aͤußeren Verhaͤltniſſen ihren Grund und tritt daher
auf den hoͤhern Culturſtufen mehr und mehr zuruͤck, indem es
hier fuͤr Diejenigen, die uͤber die Productivkraͤfte der einen Art
verfuͤgen, immer leichter wird, auch die der andern Art zur
Verfuͤgung zu erhalten, wenn auch andererſeits der groͤßere Um-
fang und die reichere innere Ausbildung der Unternehmungen
die Vereinigung der Productionsfactoren zu einer immer ſchwie-
rigeren Aufgabe machen.

Der Unternehmerrente ſtehen diejenigen Verluſte gegenuͤber,
die daraus hervorgehen, daß ſich die Zahl der Unternehmer
bei vermindertem Begehr der betreffenden Producte nicht oder
nicht ſogleich vermindern laͤßt. Die naͤmlichen Urſachen, welche
die Unternehmerrente nach Umfang und Bedeutung beſchraͤnken,
vermindern aber im Allgemeinen auch dieſe Unternehmeruͤber-
fuͤllungseinbuße bei fortſchreitender Entwickelung der Voͤlker.

Wenn dieſe theoretiſchen Saͤtze wahr ſind, ſo werden ſie
auch der praktiſchen Bedeutung nicht entbehren. Dieſe im Ein-
zelnen zu verfolgen, liegt freilich außerhalb der Aufgabe und
der Grenzen dieſer Schrift, doch mag es, um beiſpielsweiſe zu

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[169/0181] erhoͤhte Ertrag nicht eine Folge der Natur des Capitals, ſon- dern der Eigenſchaften des Unternehmers iſt, welche die Aus- beutung des Capitals durch eine Hand ermoͤglichen. Die immer mehr ſich herausſtellenden Vortheile concentrirter und maſſen- hafter Production wirken bei fortſchreitender Cultur auf den Betrag dieſer Rente erhoͤhend ein, dieſer Einfluß wird aber durch die groͤßere Leichtigkeit des Credits und die Ausbildung des Aſſociationsweſens in der Regel aufgewogen und ſelbſt uͤber- wogen. Die Unternehmerrente i. e. S. oder Rente fuͤr die Ver- einigung der noͤthigen Arbeits- und Capitalkraͤfte endlich hat lediglich in aͤußeren Verhaͤltniſſen ihren Grund und tritt daher auf den hoͤhern Culturſtufen mehr und mehr zuruͤck, indem es hier fuͤr Diejenigen, die uͤber die Productivkraͤfte der einen Art verfuͤgen, immer leichter wird, auch die der andern Art zur Verfuͤgung zu erhalten, wenn auch andererſeits der groͤßere Um- fang und die reichere innere Ausbildung der Unternehmungen die Vereinigung der Productionsfactoren zu einer immer ſchwie- rigeren Aufgabe machen. Der Unternehmerrente ſtehen diejenigen Verluſte gegenuͤber, die daraus hervorgehen, daß ſich die Zahl der Unternehmer bei vermindertem Begehr der betreffenden Producte nicht oder nicht ſogleich vermindern laͤßt. Die naͤmlichen Urſachen, welche die Unternehmerrente nach Umfang und Bedeutung beſchraͤnken, vermindern aber im Allgemeinen auch dieſe Unternehmeruͤber- fuͤllungseinbuße bei fortſchreitender Entwickelung der Voͤlker. Wenn dieſe theoretiſchen Saͤtze wahr ſind, ſo werden ſie auch der praktiſchen Bedeutung nicht entbehren. Dieſe im Ein- zelnen zu verfolgen, liegt freilich außerhalb der Aufgabe und der Grenzen dieſer Schrift, doch mag es, um beiſpielsweiſe zu

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Zitationshilfe: Mangoldt, Hans von: Die Lehre vom Unternehmergewinn. Leipzig, 1855, S. 169. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mangoldt_unternehmergewinn_1855/181>, abgerufen am 04.12.2024.