Mangoldt, Hans von: Die Lehre vom Unternehmergewinn. Leipzig, 1855.Verhältnisse zu ändern, daß man glaubt durch irgend welche Das Ergebniß unserer Untersuchung ist einem solchen Vor- 1) Vergl. hierüber Hildebrand a. a. O. S. 152. 2) Etwas Anderes ist es, wenn der Vorschlag im Sinne einer von den Arbeitern dem Hauptunternehmer zu gebenden Garantie ihrer Leistungen gemacht wird. Von diesem Gesichtspunkte aus empfiehlt sich eine Bethei- ligung der Arbeiter am Gewinn da, wo den Arbeitern ungewöhnlich viel anvertraut werden muß, und wo sie sehr tüchtig und an Bildung von ihrem Herrn wenig verschieden sind; vergl. hierüber Roscher a. a. O. S. 39. -- Doch ist natürlich hier Alles der freien Vereinbarung zu überlassen. 3) Eine treffliche Ausführung der Gründe, welche gegen eine Bethei-
ligung der Arbeiter am Gewinn sprechen, in der Edinb. Rev. April 1849 S. 426--433. 1) Abgesehn von den gesetzlichen Hindernissen, die erst zu beseitigen wären, tritt einer solchen Betheiligung sogleich ein praktisches Bedenken entgegen. Die Arbeiter erhalten den ihnen gebührenden Antheil Verhaͤltniſſe zu aͤndern, daß man glaubt durch irgend welche Das Ergebniß unſerer Unterſuchung iſt einem ſolchen Vor- 1) Vergl. hierüber Hildebrand a. a. O. S. 152. 2) Etwas Anderes iſt es, wenn der Vorſchlag im Sinne einer von den Arbeitern dem Hauptunternehmer zu gebenden Garantie ihrer Leiſtungen gemacht wird. Von dieſem Geſichtspunkte aus empfiehlt ſich eine Bethei- ligung der Arbeiter am Gewinn da, wo den Arbeitern ungewöhnlich viel anvertraut werden muß, und wo ſie ſehr tüchtig und an Bildung von ihrem Herrn wenig verſchieden ſind; vergl. hierüber Roſcher a. a. O. S. 39. — Doch iſt natürlich hier Alles der freien Vereinbarung zu überlaſſen. 3) Eine treffliche Ausführung der Gründe, welche gegen eine Bethei-
ligung der Arbeiter am Gewinn ſprechen, in der Edinb. Rev. April 1849 S. 426—433. 1) Abgeſehn von den geſetzlichen Hinderniſſen, die erſt zu beſeitigen wären, tritt einer ſolchen Betheiligung ſogleich ein praktiſches Bedenken entgegen. Die Arbeiter erhalten den ihnen gebührenden Antheil <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0183" n="171"/> Verhaͤltniſſe zu aͤndern, daß man glaubt durch irgend welche<lb/> poſitive Vorſchriften den Arbeitern einen unmittelbaren Antheil<lb/> an der Unternehmung verſchaffen zu muͤſſen und dadurch ihre Lage<lb/> verbeſſern zu koͤnnen <note place="foot" n="1)">Vergl. hierüber Hildebrand a. a. O. S. 152.</note>.</p><lb/> <p>Das Ergebniß unſerer Unterſuchung iſt einem ſolchen Vor-<lb/> ſchlage, inſofern man dabei nur eine Verbeſſerung der Lage der<lb/> Arbeiter im Auge hat, nicht guͤnſtig, denn ſie zeigt, daß man<lb/> an der Stellung des Unternehmers und folglich auch an ſeinem<lb/> Gewinne nur inſoweit theilnehmen kann, als man die Gefahr<lb/> der Unternehmung mit traͤgt; daß aber dieſe Gefahr um ſo<lb/> ſchwerer, der moͤgliche Gewinn um ſo leichter wiegt, jemehr<lb/> man einen etwaigen Verluſt zu fuͤrchten hat; daß alſo der Ar-<lb/> beiter, der mit ſeiner ganzen Exiſtenz auf den regelmaͤßigen<lb/> Ertrag ſeiner Thaͤtigkeit angewieſen iſt, indem er genoͤthigt<lb/> wuͤrde, einen Theil ſeines Lohnes aufs Spiel zu ſetzen, in ein<lb/> ſeinem Intereſſe durchaus zuwiderlaufendes Verhaͤltniß hinein-<lb/> gezwungen werden wuͤrde <note place="foot" n="2)">Etwas Anderes iſt es, wenn der Vorſchlag im Sinne einer von den<lb/> Arbeitern dem Hauptunternehmer zu gebenden Garantie ihrer Leiſtungen<lb/> gemacht wird. Von dieſem Geſichtspunkte aus empfiehlt ſich eine Bethei-<lb/> ligung der Arbeiter am Gewinn da, wo den Arbeitern ungewöhnlich viel<lb/> anvertraut werden muß, und wo ſie ſehr tüchtig und an Bildung von ihrem<lb/> Herrn wenig verſchieden ſind; vergl. hierüber Roſcher a. a. O. S. 39. — Doch<lb/> iſt natürlich hier Alles der freien Vereinbarung zu überlaſſen.</note> <note xml:id="seg2pn_15_1" next="#seg2pn_15_2" place="foot" n="3)">Eine treffliche Ausführung der Gründe, welche gegen eine Bethei-<lb/> ligung der Arbeiter am Gewinn ſprechen, in der Edinb. Rev. April 1849<lb/> S. 426—433. 1) Abgeſehn von den geſetzlichen Hinderniſſen, die erſt zu<lb/> beſeitigen wären, tritt einer ſolchen Betheiligung ſogleich ein praktiſches<lb/> Bedenken entgegen. Die Arbeiter erhalten den ihnen gebührenden Antheil</note>. Dagegen ergiebt ſich aus unſerer<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [171/0183]
Verhaͤltniſſe zu aͤndern, daß man glaubt durch irgend welche
poſitive Vorſchriften den Arbeitern einen unmittelbaren Antheil
an der Unternehmung verſchaffen zu muͤſſen und dadurch ihre Lage
verbeſſern zu koͤnnen 1).
Das Ergebniß unſerer Unterſuchung iſt einem ſolchen Vor-
ſchlage, inſofern man dabei nur eine Verbeſſerung der Lage der
Arbeiter im Auge hat, nicht guͤnſtig, denn ſie zeigt, daß man
an der Stellung des Unternehmers und folglich auch an ſeinem
Gewinne nur inſoweit theilnehmen kann, als man die Gefahr
der Unternehmung mit traͤgt; daß aber dieſe Gefahr um ſo
ſchwerer, der moͤgliche Gewinn um ſo leichter wiegt, jemehr
man einen etwaigen Verluſt zu fuͤrchten hat; daß alſo der Ar-
beiter, der mit ſeiner ganzen Exiſtenz auf den regelmaͤßigen
Ertrag ſeiner Thaͤtigkeit angewieſen iſt, indem er genoͤthigt
wuͤrde, einen Theil ſeines Lohnes aufs Spiel zu ſetzen, in ein
ſeinem Intereſſe durchaus zuwiderlaufendes Verhaͤltniß hinein-
gezwungen werden wuͤrde 2) 3). Dagegen ergiebt ſich aus unſerer
1) Vergl. hierüber Hildebrand a. a. O. S. 152.
2) Etwas Anderes iſt es, wenn der Vorſchlag im Sinne einer von den
Arbeitern dem Hauptunternehmer zu gebenden Garantie ihrer Leiſtungen
gemacht wird. Von dieſem Geſichtspunkte aus empfiehlt ſich eine Bethei-
ligung der Arbeiter am Gewinn da, wo den Arbeitern ungewöhnlich viel
anvertraut werden muß, und wo ſie ſehr tüchtig und an Bildung von ihrem
Herrn wenig verſchieden ſind; vergl. hierüber Roſcher a. a. O. S. 39. — Doch
iſt natürlich hier Alles der freien Vereinbarung zu überlaſſen.
3) Eine treffliche Ausführung der Gründe, welche gegen eine Bethei-
ligung der Arbeiter am Gewinn ſprechen, in der Edinb. Rev. April 1849
S. 426—433. 1) Abgeſehn von den geſetzlichen Hinderniſſen, die erſt zu
beſeitigen wären, tritt einer ſolchen Betheiligung ſogleich ein praktiſches
Bedenken entgegen. Die Arbeiter erhalten den ihnen gebührenden Antheil
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