Mangoldt, Hans von: Die Lehre vom Unternehmergewinn. Leipzig, 1855.dem Gesammtgewinn, den er bezieht, die Zinsen des angewand- dem Geſammtgewinn, den er bezieht, die Zinſen des angewand- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0043" n="31"/> dem Geſammtgewinn, den er bezieht, die Zinſen des angewand-<lb/> ten Capitals, die Aſſecuranzpraͤmie und die Beſoldung eines<lb/> Commis, Adminiſtrators ꝛc., der die Geſchaͤftsfuͤhrung, Anord-<lb/> nung des Ganzen und die Aufſicht uͤbernimmt, in Abzug gebracht<lb/> hat. Daß hier uͤberhaupt noch ein Gewinn verbleibt, obwohl<lb/> das Capital durch die Zinſen, die Gefahr durch die Praͤmie,<lb/> die Arbeit und Muͤhe durch die Beſoldung bereits gedeckt iſt,<lb/> hat ſeinen Grund zuvoͤrderſt darin, daß es fuͤr gewiſſe Gefahren,<lb/> namentlich die Gefahr eines Sinkens der Preiſe, keine Aſſecu-<lb/> ranz giebt, und daß in Folge deſſen die Wahrſcheinlichkeit des<lb/> Gewinnes groͤßer ſein muß, als die des Verluſtes, weil der<lb/> Schmerz des Verluſtes zu der Freude eines entſprechenden Ge-<lb/> winnes in der Regel nicht in gleichem Verhaͤltniſſe ſteht. In<lb/> dem Maße, als der Verluſt eines Theiles oder des ganzen Ver-<lb/> moͤgens empfindlicher iſt, dem Gluͤcke und der Zufriedenheit<lb/> mehr raubt, als eine gleiche Vergroͤßerung des Vermoͤgens dem<lb/> Lebensgluͤcke hinzufuͤgen kann, in dem Maße, meint Thuͤnen,<lb/> muͤſſe auch bei Gewerbsunternehmungen die Wahrſcheinlichkeit<lb/> des Gewinnes groͤßer ſein, als die des Verluſtes. Ferner uͤber-<lb/> ſteigen ſeiner Meinung nach die Leiſtungen des fuͤr eigne Rech-<lb/> nung arbeitenden Unternehmers wegen des groͤßeren Intereſſes,<lb/> das er am Erfolge hat, die eines beſoldeten Beamten von glei-<lb/> chen Kenntniſſen und Faͤhigkeiten. Aus dieſem Grunde kann<lb/> der Unternehmer auch eine hoͤhere Entſchaͤdigung fordern, als<lb/> dieſer. Den Unterſchied zwiſchen dem Lohn fuͤr die Leiſtung des<lb/> Unternehmers und dem des beſoldeten Stellvertreters nennt Thuͤ-<lb/> nen Induſtriebelohnung; dieſe und den Unternehmergewinn faßt<lb/> er unter dem Namen Gewerbsprofit zuſammen. Man ſieht<lb/> leicht den Widerſpruch in der Darſtellung Thuͤnen’s. Erſt iſt<lb/> ihm Unternehmergewinn der ganze Ueberſchuß, der dem Unter-<lb/> nehmer nach den oben angefuͤhrten Abzuͤgen bleibt, dann nur<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [31/0043]
dem Geſammtgewinn, den er bezieht, die Zinſen des angewand-
ten Capitals, die Aſſecuranzpraͤmie und die Beſoldung eines
Commis, Adminiſtrators ꝛc., der die Geſchaͤftsfuͤhrung, Anord-
nung des Ganzen und die Aufſicht uͤbernimmt, in Abzug gebracht
hat. Daß hier uͤberhaupt noch ein Gewinn verbleibt, obwohl
das Capital durch die Zinſen, die Gefahr durch die Praͤmie,
die Arbeit und Muͤhe durch die Beſoldung bereits gedeckt iſt,
hat ſeinen Grund zuvoͤrderſt darin, daß es fuͤr gewiſſe Gefahren,
namentlich die Gefahr eines Sinkens der Preiſe, keine Aſſecu-
ranz giebt, und daß in Folge deſſen die Wahrſcheinlichkeit des
Gewinnes groͤßer ſein muß, als die des Verluſtes, weil der
Schmerz des Verluſtes zu der Freude eines entſprechenden Ge-
winnes in der Regel nicht in gleichem Verhaͤltniſſe ſteht. In
dem Maße, als der Verluſt eines Theiles oder des ganzen Ver-
moͤgens empfindlicher iſt, dem Gluͤcke und der Zufriedenheit
mehr raubt, als eine gleiche Vergroͤßerung des Vermoͤgens dem
Lebensgluͤcke hinzufuͤgen kann, in dem Maße, meint Thuͤnen,
muͤſſe auch bei Gewerbsunternehmungen die Wahrſcheinlichkeit
des Gewinnes groͤßer ſein, als die des Verluſtes. Ferner uͤber-
ſteigen ſeiner Meinung nach die Leiſtungen des fuͤr eigne Rech-
nung arbeitenden Unternehmers wegen des groͤßeren Intereſſes,
das er am Erfolge hat, die eines beſoldeten Beamten von glei-
chen Kenntniſſen und Faͤhigkeiten. Aus dieſem Grunde kann
der Unternehmer auch eine hoͤhere Entſchaͤdigung fordern, als
dieſer. Den Unterſchied zwiſchen dem Lohn fuͤr die Leiſtung des
Unternehmers und dem des beſoldeten Stellvertreters nennt Thuͤ-
nen Induſtriebelohnung; dieſe und den Unternehmergewinn faßt
er unter dem Namen Gewerbsprofit zuſammen. Man ſieht
leicht den Widerſpruch in der Darſtellung Thuͤnen’s. Erſt iſt
ihm Unternehmergewinn der ganze Ueberſchuß, der dem Unter-
nehmer nach den oben angefuͤhrten Abzuͤgen bleibt, dann nur
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |