Mangoldt, Hans von: Die Lehre vom Unternehmergewinn. Leipzig, 1855.außerordentlichen Kosten und dem Aequivalent für die Einnah- v. Thünen 2) bezeichnet als Unternehmergewinn den Ueber- 1) Eine Folge dieser Entwickelung ist, daß Riedel die Lehre vom Unter- nehmungsgewinn, die sonst erst mit oder nach der Lehre von der Rente, dem Zinse und dem Lohne abgehandelt wird, in seiner systematischen Dar- stellung diesen Lehren vorausgehen lassen muß, wodurch der Vortheil einer weit größern Klarheit erreicht wird. 2) Der naturgemäße Arbeitslohn, erste Abtheilung. Rostock 1850. S.
80--86. außerordentlichen Koſten und dem Aequivalent fuͤr die Einnah- v. Thuͤnen 2) bezeichnet als Unternehmergewinn den Ueber- 1) Eine Folge dieſer Entwickelung iſt, daß Riedel die Lehre vom Unter- nehmungsgewinn, die ſonſt erſt mit oder nach der Lehre von der Rente, dem Zinſe und dem Lohne abgehandelt wird, in ſeiner ſyſtematiſchen Dar- ſtellung dieſen Lehren vorausgehen laſſen muß, wodurch der Vortheil einer weit größern Klarheit erreicht wird. 2) Der naturgemäße Arbeitslohn, erſte Abtheilung. Roſtock 1850. S.
80—86. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0042" n="30"/> außerordentlichen Koſten und dem Aequivalent fuͤr die Einnah-<lb/> men, auf welche er verzichtet hat, noch ein Gewinn zu Theil wer-<lb/> den muͤſſe, welcher ihm lediglich in der beſondern Eigenſchaft zu-<lb/> faͤllt, wodurch er ſich als Unternehmer auszeichnet. Dieß iſt<lb/> der Gewerbs- oder Unternehmungsgewinn <note place="foot" n="1)">Eine Folge dieſer Entwickelung iſt, daß Riedel die Lehre vom Unter-<lb/> nehmungsgewinn, die ſonſt erſt mit oder nach der Lehre von der Rente,<lb/> dem Zinſe und dem Lohne abgehandelt wird, in ſeiner ſyſtematiſchen Dar-<lb/> ſtellung dieſen Lehren vorausgehen laſſen muß, wodurch der Vortheil einer<lb/> weit größern Klarheit erreicht wird.</note>. Den Grund, daß<lb/> ein ſolcher ſtattfinden kann, ſucht Riedel theils in der eigenthuͤm-<lb/> lichen, nicht durch Miethlinge zu verrichtenden Arbeit des Unter-<lb/> nehmers, theils in den beſonderen Vortheilen des Unternehmers<lb/> bei der Capitalbenutzung, theils in einem hoͤheren Betrage der<lb/> Aſſecuranzpraͤmie, als eben zur Deckung der Gefahr hinreicht,<lb/> theils endlich in dem natuͤrlichen Vortheil der Lage, in welchem<lb/> ſich die Unternehmer bei der Bedingung deſſen befinden, was<lb/> den uͤbrigen Producenten zur Abfindung gegeben werden ſoll.<lb/> Wir werden ſpaͤter noch Gelegenheit haben, auf dieſe Punkte naͤ-<lb/> her einzugehen. Was die Hoͤhe des Gewerbsgewinnes der ver-<lb/> ſchiedenen Unternehmungen anlangt, ſo hat derſelbe die Tendenz,<lb/> ſich uͤberall auf ein gleiches Niveau zu ſtellen, obwohl er hieran<lb/> einerſeits durch die Art von Monopol, welche manchen Unter-<lb/> nehmungen ihre Groͤße verleiht, und durch die Leichtigkeit, ſei-<lb/> nen Betrag geheim und dadurch von der Concurrenz abzuhalten,<lb/> andrerſeits durch auf laͤngere Zeit eingegangene Verbindlichkeiten<lb/> gehindert werden mag.</p><lb/> <p>v. <hi rendition="#g">Thuͤnen</hi> <note place="foot" n="2)">Der naturgemäße Arbeitslohn, erſte Abtheilung. Roſtock 1850. S.<lb/> 80—86.</note> bezeichnet als Unternehmergewinn den Ueber-<lb/> ſchuß, der dem Unternehmer zu bleiben pflegt, nachdem er von<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [30/0042]
außerordentlichen Koſten und dem Aequivalent fuͤr die Einnah-
men, auf welche er verzichtet hat, noch ein Gewinn zu Theil wer-
den muͤſſe, welcher ihm lediglich in der beſondern Eigenſchaft zu-
faͤllt, wodurch er ſich als Unternehmer auszeichnet. Dieß iſt
der Gewerbs- oder Unternehmungsgewinn 1). Den Grund, daß
ein ſolcher ſtattfinden kann, ſucht Riedel theils in der eigenthuͤm-
lichen, nicht durch Miethlinge zu verrichtenden Arbeit des Unter-
nehmers, theils in den beſonderen Vortheilen des Unternehmers
bei der Capitalbenutzung, theils in einem hoͤheren Betrage der
Aſſecuranzpraͤmie, als eben zur Deckung der Gefahr hinreicht,
theils endlich in dem natuͤrlichen Vortheil der Lage, in welchem
ſich die Unternehmer bei der Bedingung deſſen befinden, was
den uͤbrigen Producenten zur Abfindung gegeben werden ſoll.
Wir werden ſpaͤter noch Gelegenheit haben, auf dieſe Punkte naͤ-
her einzugehen. Was die Hoͤhe des Gewerbsgewinnes der ver-
ſchiedenen Unternehmungen anlangt, ſo hat derſelbe die Tendenz,
ſich uͤberall auf ein gleiches Niveau zu ſtellen, obwohl er hieran
einerſeits durch die Art von Monopol, welche manchen Unter-
nehmungen ihre Groͤße verleiht, und durch die Leichtigkeit, ſei-
nen Betrag geheim und dadurch von der Concurrenz abzuhalten,
andrerſeits durch auf laͤngere Zeit eingegangene Verbindlichkeiten
gehindert werden mag.
v. Thuͤnen 2) bezeichnet als Unternehmergewinn den Ueber-
ſchuß, der dem Unternehmer zu bleiben pflegt, nachdem er von
1) Eine Folge dieſer Entwickelung iſt, daß Riedel die Lehre vom Unter-
nehmungsgewinn, die ſonſt erſt mit oder nach der Lehre von der Rente,
dem Zinſe und dem Lohne abgehandelt wird, in ſeiner ſyſtematiſchen Dar-
ſtellung dieſen Lehren vorausgehen laſſen muß, wodurch der Vortheil einer
weit größern Klarheit erreicht wird.
2) Der naturgemäße Arbeitslohn, erſte Abtheilung. Roſtock 1850. S.
80—86.
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