Mangoldt, Hans von: Die Lehre vom Unternehmergewinn. Leipzig, 1855.mers, fährt er fort, die sich in der Organisation des Geschäftes, Was so eben gegen Hermann ausgeführt worden ist, gilt 1) Unter Organisation versteht er das Versehen des Geschäfts mit den benöthigten Productionsmitteln, unter Speculation das Unterlegen eines Planes, welcher die beste Art von Anwendung der Productionsmittel ver- spricht, unter Inspection die Sorge für die Aufrechthaltung der Verbindung der Productionsmittel und der Richtung, die ihnen gegeben worden ist, durch beständige Leitung und Beaufsichtigung des Geschäfts. (§. 468). -- 2) Nur unvollkommene Unternehmungen, welche die von den Bestellern
der zu liefernden Waare selbst dargebotenen Rohstoffe verarbeiten, machen hiervon eine Ausnahme, dieselbe beruht aber eben auf der Unausgebildetheit ihres Charakters als Unternehmung. Bei Unternehmungen, welche persön- mers, faͤhrt er fort, die ſich in der Organiſation des Geſchaͤftes, Was ſo eben gegen Hermann ausgefuͤhrt worden iſt, gilt 1) Unter Organiſation verſteht er das Verſehen des Geſchäfts mit den benöthigten Productionsmitteln, unter Speculation das Unterlegen eines Planes, welcher die beſte Art von Anwendung der Productionsmittel ver- ſpricht, unter Inſpection die Sorge für die Aufrechthaltung der Verbindung der Productionsmittel und der Richtung, die ihnen gegeben worden iſt, durch beſtändige Leitung und Beaufſichtigung des Geſchäfts. (§. 468). — 2) Nur unvollkommene Unternehmungen, welche die von den Beſtellern
der zu liefernden Waare ſelbſt dargebotenen Rohſtoffe verarbeiten, machen hiervon eine Ausnahme, dieſelbe beruht aber eben auf der Unausgebildetheit ihres Charakters als Unternehmung. Bei Unternehmungen, welche perſön- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0055" n="43"/> mers, faͤhrt er fort, die ſich in der Organiſation des Geſchaͤftes,<lb/> in der Speculation wie in der Inſpection <note place="foot" n="1)">Unter Organiſation verſteht er das Verſehen des Geſchäfts mit den<lb/> benöthigten Productionsmitteln, unter Speculation das Unterlegen eines<lb/> Planes, welcher die beſte Art von Anwendung der Productionsmittel ver-<lb/> ſpricht, unter Inſpection die Sorge für die Aufrechthaltung der Verbindung<lb/> der Productionsmittel und der Richtung, die ihnen gegeben worden iſt,<lb/> durch beſtändige Leitung und Beaufſichtigung des Geſchäfts. (§. 468). —</note> zu erkennen geben<lb/> kann, iſt von dem Begriffe eines Selbſtunternehmers untrennbar.<lb/> Wenn auch der Unternehmer, wie man ungenau zu ſagen pflegt,<lb/> ſich durch eine andere Perſon vertreten laͤßt, indem er einen<lb/> Geſchaͤftsfuͤhrer beſoldet, ſo bleibt doch die Nothwendigkeit ſeiner<lb/> eignen Thaͤtigkeit, ſo bald er nicht blos den Namen zu der Unter-<lb/> nehmung hergiebt, waͤhrend ein Anderer der wahre Unternehmer<lb/> iſt. Waͤre die Arbeit des Unternehmers auch nur darauf be-<lb/> ſchraͤnkt, paſſende Geſchaͤftsfuͤhrer ausfindig zu machen und ſolche<lb/> zu controliren, ſo haͤtte ſie dennoch ihren Fortbeſtand und bliebe<lb/> die hoͤchſte, die uͤberhaupt in dem Geſchaͤfte wirkt.“</p><lb/> <p>Was ſo eben gegen Hermann ausgefuͤhrt worden iſt, gilt<lb/> jedoch auch gegen Riedel. Die Thaͤtigkeit der Organiſation, der<lb/> Speculation und Inſpection iſt allerdings ſehr wohl von dem<lb/> Begriffe des Selbſtunternehmers trennbar, und derjenige, der<lb/> auf eigne Thaͤtigkeit verzichtet, wie der ſtille Geſellſchafter, hoͤrt<lb/> darum nicht auf, wahrer Unternehmer zu ſein. Was von dem<lb/> Begriffe des Unternehmers untrennbar iſt, das iſt allein einer-<lb/> ſeits das Empfangen des Ergebniſſes der Unternehmung, die<lb/> Herrſchaft uͤber die gelieferten Producte <note xml:id="seg2pn_5_1" next="#seg2pn_5_2" place="foot" n="2)">Nur unvollkommene Unternehmungen, welche die von den Beſtellern<lb/> der zu liefernden Waare ſelbſt dargebotenen Rohſtoffe verarbeiten, machen<lb/> hiervon eine Ausnahme, dieſelbe beruht aber eben auf der Unausgebildetheit<lb/> ihres Charakters als Unternehmung. Bei Unternehmungen, welche perſön-</note>, andrerſeits die Ver-<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [43/0055]
mers, faͤhrt er fort, die ſich in der Organiſation des Geſchaͤftes,
in der Speculation wie in der Inſpection 1) zu erkennen geben
kann, iſt von dem Begriffe eines Selbſtunternehmers untrennbar.
Wenn auch der Unternehmer, wie man ungenau zu ſagen pflegt,
ſich durch eine andere Perſon vertreten laͤßt, indem er einen
Geſchaͤftsfuͤhrer beſoldet, ſo bleibt doch die Nothwendigkeit ſeiner
eignen Thaͤtigkeit, ſo bald er nicht blos den Namen zu der Unter-
nehmung hergiebt, waͤhrend ein Anderer der wahre Unternehmer
iſt. Waͤre die Arbeit des Unternehmers auch nur darauf be-
ſchraͤnkt, paſſende Geſchaͤftsfuͤhrer ausfindig zu machen und ſolche
zu controliren, ſo haͤtte ſie dennoch ihren Fortbeſtand und bliebe
die hoͤchſte, die uͤberhaupt in dem Geſchaͤfte wirkt.“
Was ſo eben gegen Hermann ausgefuͤhrt worden iſt, gilt
jedoch auch gegen Riedel. Die Thaͤtigkeit der Organiſation, der
Speculation und Inſpection iſt allerdings ſehr wohl von dem
Begriffe des Selbſtunternehmers trennbar, und derjenige, der
auf eigne Thaͤtigkeit verzichtet, wie der ſtille Geſellſchafter, hoͤrt
darum nicht auf, wahrer Unternehmer zu ſein. Was von dem
Begriffe des Unternehmers untrennbar iſt, das iſt allein einer-
ſeits das Empfangen des Ergebniſſes der Unternehmung, die
Herrſchaft uͤber die gelieferten Producte 2), andrerſeits die Ver-
1) Unter Organiſation verſteht er das Verſehen des Geſchäfts mit den
benöthigten Productionsmitteln, unter Speculation das Unterlegen eines
Planes, welcher die beſte Art von Anwendung der Productionsmittel ver-
ſpricht, unter Inſpection die Sorge für die Aufrechthaltung der Verbindung
der Productionsmittel und der Richtung, die ihnen gegeben worden iſt,
durch beſtändige Leitung und Beaufſichtigung des Geſchäfts. (§. 468). —
2) Nur unvollkommene Unternehmungen, welche die von den Beſtellern
der zu liefernden Waare ſelbſt dargebotenen Rohſtoffe verarbeiten, machen
hiervon eine Ausnahme, dieſelbe beruht aber eben auf der Unausgebildetheit
ihres Charakters als Unternehmung. Bei Unternehmungen, welche perſön-
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |