Mangoldt, Hans von: Die Lehre vom Unternehmergewinn. Leipzig, 1855.höhung seines Lohnes bezahlt werden. Wer eine eigne Unter- Nur insoweit die Unternehmung Fähigkeiten und ebenso Drittes Capitel. Von der Bedeutung der Unternehmer für die Production. Es entsteht zunächst die Frage: giebt es nach den gemachten 4
hoͤhung ſeines Lohnes bezahlt werden. Wer eine eigne Unter- Nur inſoweit die Unternehmung Faͤhigkeiten und ebenſo Drittes Capitel. Von der Bedeutung der Unternehmer für die Production. Es entſteht zunaͤchſt die Frage: giebt es nach den gemachten 4
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0061" n="49"/> hoͤhung ſeines Lohnes bezahlt werden. Wer eine eigne Unter-<lb/> nehmung zu fuͤhren vermag, der wuͤrde daher meiſtens bei ſei-<lb/> nen perſoͤnlichen Faͤhigkeiten einen ziemlich bedeutenden Lohn von<lb/> Andern haben erlangen koͤnnen. Selbſt da, wo es keine Unter-<lb/> nehmungen giebt, die beſoldete Geſchaͤftsfuͤhrer ſuchen, wuͤrde<lb/> der Unternehmer doch von manchen ſeiner uͤber die gewoͤhnliche<lb/> Handarbeiterkraft und Geſchicklichkeit hinaus liegenden Eigen-<lb/> ſchaften eine vortheilhafte Anwendung zu machen im Stande ge-<lb/> weſen ſein. Auch fuͤr die Geſchaͤftsfuͤhrung muß daher der Unter-<lb/> nehmer einen Lohn bis zu dem Betrage erwarten, den er fuͤr die<lb/> Anwendung ſeiner hierauf bezuͤglichen Eigenſchaften haͤtte von<lb/> Andern erlangen koͤnnen.</p><lb/> <p>Nur inſoweit die Unternehmung Faͤhigkeiten und ebenſo<lb/> Capitalien in Anſpruch nimmt, die von Anderen entweder gar<lb/> nicht oder doch nicht im vollen Umfange zu benutzen geweſen<lb/> waͤren, iſt die Entſchaͤdigung hierfuͤr ganz oder zum entſprechenden<lb/> Theile dem Unternehmergewinn zuzurechnen.</p> </div><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> <div n="1"> <head><hi rendition="#b">Drittes Capitel.</hi><lb/> Von der Bedeutung der Unternehmer für die Production.</head><lb/> <p>Es entſteht zunaͤchſt die Frage: giebt es nach den gemachten<lb/> Einſchraͤnkungen denn auch wirklich einen Unternehmergewinn?<lb/> Loͤſt ſich das geſammte Einkommen des Unternehmers aus der<lb/> Unternehmung nicht vielmehr regelmaͤßig in Lohn, Zins, Rente<lb/> auf? Und wenn dieß nicht der Fall iſt, woraus erklaͤrt es ſich,<lb/> daß der Unternehmer aus ſeiner Eigenſchaft als ſolcher den An-<lb/> ſpruch auf ein Einkommen ableiten kann?</p><lb/> <fw place="bottom" type="sig">4</fw><lb/> </div> </body> </text> </TEI> [49/0061]
hoͤhung ſeines Lohnes bezahlt werden. Wer eine eigne Unter-
nehmung zu fuͤhren vermag, der wuͤrde daher meiſtens bei ſei-
nen perſoͤnlichen Faͤhigkeiten einen ziemlich bedeutenden Lohn von
Andern haben erlangen koͤnnen. Selbſt da, wo es keine Unter-
nehmungen giebt, die beſoldete Geſchaͤftsfuͤhrer ſuchen, wuͤrde
der Unternehmer doch von manchen ſeiner uͤber die gewoͤhnliche
Handarbeiterkraft und Geſchicklichkeit hinaus liegenden Eigen-
ſchaften eine vortheilhafte Anwendung zu machen im Stande ge-
weſen ſein. Auch fuͤr die Geſchaͤftsfuͤhrung muß daher der Unter-
nehmer einen Lohn bis zu dem Betrage erwarten, den er fuͤr die
Anwendung ſeiner hierauf bezuͤglichen Eigenſchaften haͤtte von
Andern erlangen koͤnnen.
Nur inſoweit die Unternehmung Faͤhigkeiten und ebenſo
Capitalien in Anſpruch nimmt, die von Anderen entweder gar
nicht oder doch nicht im vollen Umfange zu benutzen geweſen
waͤren, iſt die Entſchaͤdigung hierfuͤr ganz oder zum entſprechenden
Theile dem Unternehmergewinn zuzurechnen.
Drittes Capitel.
Von der Bedeutung der Unternehmer für die Production.
Es entſteht zunaͤchſt die Frage: giebt es nach den gemachten
Einſchraͤnkungen denn auch wirklich einen Unternehmergewinn?
Loͤſt ſich das geſammte Einkommen des Unternehmers aus der
Unternehmung nicht vielmehr regelmaͤßig in Lohn, Zins, Rente
auf? Und wenn dieß nicht der Fall iſt, woraus erklaͤrt es ſich,
daß der Unternehmer aus ſeiner Eigenſchaft als ſolcher den An-
ſpruch auf ein Einkommen ableiten kann?
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